Ich habe ein Stellenangebot bei einem Zahntechniker angenommen und bin an zwei Tagen "zur Probe" dort arbeiten gewesen. Der Arbeitgeber sagte mir, dass die beiden Tage dann später abgefeiert werden können. Habe anschließend an drei weiteren Tagen dort gearbeitet, aber noch keinen Vertrag unterschrieben. Da mir im Nachhinein die Arbeit nicht zugesagt hat, habe ich die Stelle dann doch noch abgesagt. Steht mir für die geleisteten Stunden überhaupt Geld zu auch für die Tage "auf Probe"?

wenn Du nicht zusagst, kannst Du auch später nicht abfeiern! So war doch die Vereinbarung, oder???

Rechtlich gesehen nicht. Aber manchmal ist der AG kulant und gibt eine kleine Anerkennung.
Nein, es sei den, es existiert ein schriftlicher Vertrag oder eine mündliche Vereinbarung.
Eigendlich stehen ihr für die geleisteten stunden ein mindestlohn zu.Wieviel weiß ich nicht.Aber bezahlen müssen die.
du hat doch gearbeitet. Leider wird dieses auf Probe modern. Sei froh, daß du die Tage abfeiern kannst.