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steht mir erbe zu

gefragt von seemaheiko am 16.10.2008 um 22:53 Uhr

vor etwa 4 wochen habe ich durch bekannte erfahren das mein vater seit ca 2 1/2 jahren tod ist er war mit meiner muuter geschieden und wir sind drei brüder mit allen habe ich seit jahren keinen kontakt die frage ist nun wie erfahre ich ob es ein erbe gab ob ich anspruch habe an wen kann ich mich wenden ich kenne lediglich den friedhof wo mein vater anonym begraben wurde

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anonym
beantwortet von Dolce0806 am 17. Oktober 2008 08:39
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Du kannst dich wegen des Erbes an das zuständige Nachlassgericht wenden. Das zuständige Nachlassgericht ist entweder beim Amtsgericht oder (nur in Baden-Württemberg) beim Notariat. Zuständig ist das Nachlassgericht, wo der letzte Hauptwohnsitz deines verstorbenen Vaters war. Beim Nachlassgericht erfährst du die Nachlassauseinandersetzung, d.h. ob es ein Testament oder Erbvertrag gab. Falls nicht, bist du auf jeden Fall "gesetzlicher Erbe" und kannst deinen Anspruch geltend machen. Aber wie gesagt, das kommt auf den jeweiligen Fall an.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 17. Oktober 2008 00:18
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Googlesuche:Testament erfragen http://tinyurl.com/3gkdxy (siehe unter:Erben unbekannt)


anonym
beantwortet von Leonhardt2 am 25. Oktober 2008 14:16
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Der Notar welcher bei deinen Geschwistern den Erbschein ausstellt muß Dich in diesem Fall benachrichtigen ! Die Geschwister müssen die Erbfolge korrekt angeben mit Geburtsurkunde Heiratsurkunden usw. und Falschausagen sind strafbar oder kaum möglich. Der wird aber nur bei größeren Vermögen beantragt.


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 16. Oktober 2008 23:44
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Beim Nachlassgericht (Amtsgericht) einen Erbschein ausstellen lassen. Wenn kein Testament besteht, wird das Erbe auf die 3 Kinder zu gleichen Teilen verteilt.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 17. Oktober 2008 09:07

Ein Erbschein ist teuer und nur nötig, wenn Immobilienbesitz vorhanden ist.


tf0815
beantwortet von tf0815 am 16. Oktober 2008 23:03
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Ich habe gehört das es einen sogenannten Pflichtanteil gibt. Auf den müsstest du als Kind des Verstorbenen ein Anrecht haben. Ich meine auch das niemand einem diesen Pflichtanteil nehmen kann, nicht einmal wenn es im Testament stehen würde.


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