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Steht mir als Betreuerin/Pflegerin auch vom Erbe etwas zu?

gefragt von Monty08Monty08 am 03.09.2008 um 15:13 Uhr

Steht mir als Pflegekraft bzw. Betreuerin (obwohl es eine Tochter gibt, die sich aber nicht kümmert), etwas vom Erbe zu??

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Erbe x 773 Erbschaft x 277

bgd24
beantwortet von bgd24 am 3. September 2008 15:19
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Betreuer, Pflegekräfte etc. sollten vom Erbe ausgeschlossen werden, um eine mögliche Beeinflussung zu verhindern.

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 3. September 2008 15:23

Sind sie ja sowiso, so wie ich es lese! Dafür ist ja dann das Testament!!

Kommentar von Auskunft am 3. September 2008 15:25

Wenn sie bei einem Pflegedienst angestellt sind, können sie nur mit Zustimmung ihres Arbeitgebers das Erbe annehmen:

"1. Das Verbot, Belohnungen oder Geschenke ohne Zustimmung des Dienstgebers anzu- nehmen, gilt auch für die Einsetzung zum Erben und andere Begünstigungen in einem Testament.

  1. Eine Krankenschwester, die in der ambulanten Pflege eingesetzt ist, verletzt ihre dienstvertraglichen Pflichten, wenn sie den Dienstgeber nicht darüber unterrichtet, dass sie von einem Menschen, den sie im Rahmen des Dienstvertrags gepflegt hat, zur Erbin eingesetzt worden ist.

  2. Die Pflicht zur Unterrichtung des Dienstgebers besteht auch dann, wenn die Krankenschwester den betreffenden Menschen jahrelang gepflegt und zu ihm eine enge persönliche Beziehung unterhalten hatte."

(http://www.caritas-nrw.de/cgi-bin/showcontent.asp?ThemaID=172)

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 3. September 2008 15:30

Bin eine Freundin!!Und ich persönlich will auch nichts!! "Sollte" mich informieren!!

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 3. September 2008 15:46

Freundin, Pflegerin, Betreuerin? Was denn wirklich?

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 3. September 2008 15:50

Kennst du das nicht?? Kennst jemand schon jahrelang, dieser wird pflegebedürftig, bittet dich um hilfe!! Wärst du nicht dann die Person die hilft und sich anbietet, sie zu pflegen, sie zu betreuen, ihr zu helfen???

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 3. September 2008 15:54

Ich bin so jemand!! Warum auch nicht?!?! Ich wär auch dankbar, wenn mir jemand hilfe anbieten würde!! Aber leider gibt es das heute nicht mehr so oft!! Viele denken nur an sich!!Und wenn man dann hilft, wird man auch noch schlecht gemacht! Warum?? Neid?? Vielleicht weil die eigene Courage zu so einen Schritt nicht gereicht hat??Schlechte Erfahrungen??Ich weiß es nicht!! Ich finde es einfach nur schade!!


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 3. September 2008 15:19
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Wenn die Tochter das Erbe ablehnt, wird sie ihre Gründe haben. Vielleicht sind dann nur noch Schulden da. Aber Du hast keinerlei Anspruch auf ein Erbe. Es sei denn, es existiert ein Testament, in dem Du bedacht wurdest.


Amparo
beantwortet von Amparo am 3. September 2008 15:18
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Warum? dafür gibt es doch gar keinen Grund.


anonym
beantwortet von RaiDam am 3. September 2008 15:15
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Nein, es sei denn es gibt ein Testament zu Deinen Gunsten


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 3. September 2008 15:14
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Als Pflegerin und Betreuerin steht dir nichts zu. Du bist keine "natürliche" Erbin. Wenn du aber im Testament bedacht bist, bekommst du etwas.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 3. September 2008 15:14
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Wenn das im Testament explizit verfügt ist, ja!

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 3. September 2008 15:15

Und wenn die Tochter das Erbe ablehnt und es keinen weiteren Erbe gibt?? Was passiert dann mit den ganzen Sachen, Wohnung etc...???

Kommentar von Auskunft am 3. September 2008 15:16

Die erbt der Staat.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 3. September 2008 15:16

Es werden die nächsten Erben gesucht...und dann nimmt der Staat alles.

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 3. September 2008 15:19

Na ganz toll!! Dafür hat man sich alles angeschafft!!?? Also Testament ist das A und O!!

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 3. September 2008 15:21

Willst Du abstauben? Du hast doch Lohn bekommen, oder?

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 3. September 2008 15:25

Quatsch!!Die Person und ich sind sehr gute Freunde!! Aber sie hat sich mühsam alles angeschafft und nun Angst, was mit ihren Sachen passiert! Deshalb fragte ich ja! Weil gerade das (das der Staat es bekommt) möchte sie nicht!!!!

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 3. September 2008 15:28

PS. Im Moment bekomme ich nichts!! Ich mache es aus Freundschaft!! Ein Pflegeantrag läuft, aber auch dieses (evtl. Geld) geht auf ihr Konto!!Nicht falsch verstehen, ich frage hier für sie...wie alles dann so weiter läuft!!

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 3. September 2008 15:30

Wenn sie so viel Angst hat, geh mit ihr zum Notar. Dann ist alle rechtlich und ehrlich, wenn die Frau wirklich will.

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 3. September 2008 15:34

Man lernt nie aus! Und nun kann ich ihr genaueres sagen!! Wie sie sich entscheidet, ist dann ihre Sache!


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 3. September 2008 15:13
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nein, es sei den der verstorbene hat dich im testament bedacht


oohpss
beantwortet von oohpss am 3. September 2008 15:35
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Gesetzlich nicht, wohl auch deshalb gibt es die vielen Gerüchte, das viele Pfleger/Betreuer versuchen zu Lebzeiten des patienten etwas zur Seite zu schaffen.


schnuggitucki
beantwortet von schnuggitucki am 3. September 2008 15:18
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wenn der verstorbene die betreuerin mit im testament angegeben hat jaaaa


anonym
beantwortet von pacole1 am 3. September 2008 15:17
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Nein, Du wurdest ja bezahlt.


anonym
beantwortet von tonks am 3. September 2008 15:13
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Nein.


anonym
beantwortet von tobine am 3. September 2008 19:03
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Das ist Dein Beruf , dafür kriegst Du jeden Monat Deinen Lohn oder denkst Du eine Kassiererin die viel eingenommen hat ,darf die Hälfte behalten, schon mit solchen Gedanken ,hast Du den falschen Beruf.

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 4. September 2008 10:22

Es ist nicht mein Beruf!!!!!!!Es ist ein Freundschaftsdienst und wird nicht bezahlt!!

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 4. September 2008 10:24

Es ist nicht mein Beruf!!!!!!!Es ist ein Freundschaftsdienst und wird nicht bezahlt!!Außerdem habe ich keine "Gedanken", sondern es war eine Frage, die meine Freundin (die ich betreue) wissen wollte!!Warum wird man gleich immer angegriffen????

Kommentar von tobine am 4. September 2008 18:19

Betroffene Hunde bellen.

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 5. September 2008 07:31

Oder ist dir schon mal so was passiert??Bist du betroffen???Wie soll man das jetzt verstehen?!?!

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 5. September 2008 07:40

Wenn dir so etwas passiert ist, tut mir das wirklich leid! Aber man darf die Hoffnung auf Hilfe niemals verlieren... immer wenn du meinst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her!!!

Kommentar von tobine am 5. September 2008 18:02

Und das ist bei Dir der Schimmer erben oder wie?

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 6. September 2008 19:21

Du kennst mich garnicht, wieso willst du mir was unterstellen??Vielleicht hast du solche Gedanken, schieb das doch aber bitte nicht auf andere!!

Kommentar von tobine am 8. September 2008 18:54

Kennst wohl Deine eigene Frage nicht mehr?

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 11. September 2008 16:58

Ich sehe schon du hast deine Meinung und dein Glauben!! Also, glaub weiter, aber lass andere Leute in Ruhe!! Ich habe eine Frage gestellt, die du mir nicht beantwortest, sondern ein übel was unterstellst!!Ich brauch mich nicht rechtfertigen, da ich ein gutes Gewissen habe!! Also, viel Spaß bei weiteren Kommentare schreiben..............Ach übrigends, ich hoffe für dich, das du nie Hilfe brauchst, weil mit deiner Einstellung, tut mir der Hilfegebende, jetzt schon leid!!!

Kommentar von tobine am 12. September 2008 18:34

Hast Du eigentlich auch alle Antworten gelesen? Übrigens habe Ich eine liebe Familie , da kümmert sich einer um den anderen, umsonst. Wenn Du ein gutes Gewissen hast, wieso regst Du Dich denn dann so auf?


VayaconDios
beantwortet von VayaconDios am 3. September 2008 16:54
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soviel mir bekannt ist, darf eine berufsmäßige pflegerin nicht als erbin eingesetzt werden. gefahr der erbschleicherei! erkundige dich mal beim amtsgericht/nachlaßgericht oder einem anwalt für familienrecht mit schwerpunkt erbrecht!

Kommentar von 582de24f95674e1716968d2e72975a08smallVayaconDios am 3. September 2008 16:56

noch eins: wenn kinder, also rechtmäßige erben in direkter linie da sind, spielt es keine rolle, ob und wie sie sich um das elternteil gekümmert haben oder nicht: sie sind die nächsten und rechtmäßigen erben, vorausgesetzt sie sind nicht vom erblasser enterbt worden, was sehr schwierig ist. ein grund dazu wäre, daß sie demjenigen nach dem leben getrachtet haben.


anonym
beantwortet von mandyjam am 3. September 2008 15:29
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Hallo, nein, du hast keinen rechtlichen Anspruch auf das Erb, wenn du nicht im Testament begünstigt wirst. Sollte kein Testament bestehen, erbt die Tochter - egal ob sie für ihre Mutter/ Vater da war oder nicht. Als Betreuerin hast du kein Anspruch auf Anteile des Erbes


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