coloredhorse am 05.11.2009 um 11:05 Uhr
Wir wohnen auf dem platten Land und jede Menge benachbarter Häuser haben so wie wir auch einen sogenannten amerikanischen Briefkasten. Nun hat unser Mieter aufgrund nicht gezahltem Mietzinses die fristlose Kündigung und geht nicht sondern bombadiert uns mit irgendwelchen Briefen vom Mieterschutzbund. Mein Mieter will nun einen eigenen abgeschlossenen Briefkasten mit schlüssel. Muss ich den nun gesetzlich anbringen oder reicht es wenn wir sagen ein Briefkasten steht für 3 Parteien zur Verfügung.

Einem Mieter steht generell ein abgeschlossener Briefkasten zu nur für sich allein
Du bist als Vermieter dazu Verplichtet deinem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Auch bei Sammelbriefkästen ist das Postgeheimnis nicht Gewährleistet!
Wer kann mir sagen, daß nicht jemand meine Post entwendet? Natürlich steht dem Mieter ein eigener Briefkasten zu, für den er auch nur den Schlüssel hat!!!

schon allein wegen des Briefgeheimnisses kann ich mir vorstellen, dass du's musst...
eigentlich ist das doch gang und gebe das jeder ein eigenen briefkasten hat.

Dem Mieter ist zum Mietbeginn die Mietsache Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben, dazu gehört auch ein eigener Briefkasten nur für diesen Mieter. Er muss selbstverständlich verschließbar sein um das Post – und Briefgeheimnis zu wahren. Er muss sogar so bemessen sein, dass auch A4-formatige Briefe ohne Knick hineingegeben werden können. Bei Fehlen des BK oder zu klein kann die Miete gemindert werden. Die Amerikaner sind in Amerika möglicherweise ausreichend, in D jedenfalls nicht, hier gilt deutsches Recht. All das hat mit Mietschulden etc. nichts zu tun. Häng das Ding hin und Ruhe ist. Habe dazu in der Fragewiederholung schon geschrieben.

Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand überlassen. Hierzu gehört auch, dass der Vermieter einen Briefkasten für die Wohnung des Mieters anbringt. Auch der Mieter einer separaten Mansarde kann verlangen, dass ihm ein Briefkasten zur Verfügung gestellt wird (LG Mannheim WM 76, 231).
coloredhorse am 5. November 2009 13:42 Nur mal nebenbei eben zur Info! Der mieter hat 3 Monate KEINE Miete, auch keine Nebenkosten gezahlt. Mietvertrag ab 1.8. schon seit Anfang July in Beschlag gelegt, hat die fristlose Kündigung zum 21.10.2009 und zieht einfach nicht aus und bringt immer mehr Sachen an was wir zu tun haben und mindert die Miete! Eigentlich ist doch das Mietverhältnis aufgelöst, somit kann er nun auch keine Miete mindern höchstens eine angemessene Nutzungsentschädigung zahlen!
Ich empfehle dringend juristischen Rat einzuholen und nicht in diesem Forum die Lösung eurer Probleme zu erhoffen. Auch auf deiner Seite (Vermieter) erkenne ich Schwächen, denen eine sachliche Diskussionsgrundlage fehlt "schon seit Anfang July in Beschlag gelegt".

Selbst wenn ihm ein Briefkasten zusteht, dann rechtfertigt das nicht garkeine Miete zu bezahlen. Als wir damals aufs Land gezogen sind, mussten wir sogar einen eigenen Briefkasten anbringen- den wir nach Auszug natürlich auch wieder mitgenommen haben. Ob das zulässig war, habe ich allerdings nie hinterfragt. Ich hoffe, du hast dir da keinen Mietnomaden eingefangen! Manche Leute stellen sich vielleicht an!

Ja!!!! Ihre Kündigung hat er doch offenbar erhalten. Dann ist doch alles in Ordnung und die Sache geht ihren Weg. Wo ist da noch ein Problem?
firstguardian am 5. November 2009 11:11 WEnn er nicht fristgerecht auszieht, dann reichen Sie Räumungsklage ein. Die Briefe von Mieterschutzbund eignen sich im genannten Fall vorzüglich zum Zünden Ihres winterlichen Kaminfeuers! In solchen Fällen pflege ich dem Gegener mitzuteilen, dass ich die Angelegenheit bei Gelegenheit mal mit meinem Hund diskutiere!
Der Briefkasten ist Privatangelegenheit, der Vermieter hat damit nichts zu tun, weder musst Du was dafür bezahlen noch anschaffen, noch drum kümmern.
Prinzessinelli am 5. November 2009 11:08 ?klar ist es aufgabe des vermieters einen richtigen briefkasten zur verfügung zu stellen..
@Pinzessinelli - Da ich selber Vermieter bin und beim deutschen Hauseigentümerverband dort Richtlinien einsehbar sind, kann ich es so nicht bestätigen, dass es die Pflicht des Vermieters ist. Allerdings hatte ich solch ein Problemchen auch noch nicht und ich arbeite auch nicht mit Standardverträgen und bin auch zu wenig involviert, da ich einen Verwalter in Deutschland sitzen habe und mich nicht wirklich selber darum kümmern möchte.
Das stimmt aber so nicht. Veränderungen am Eigentum des Vermieters sind sehr wohl seine Sache. Einen (abschliessbaren) Briefkasten am Haus anzubringen, würde ich schon als tiefergehenden Eingriff in das Eigentumsrecht des Vermieters ansehen. Ob der Mieter allerdingsAnspruch auf einen abschliessbaren Briefkasten hat und der Vermieter ihm den zur Verfügung stellen muß? Keine Ahnung.
peterunddoris am 5. November 2009 11:24 Da bist verkehrt informiert. Briefkasten ist Angelegenheit des Vermieters 100%
Okay, dann lief es an mir vorbei, werd mich mal bei Gelegenheit aufklären.
albatros am 5. November 2009 23:38 Du irrst, Briefkasten muss der Vermieter stellen!