gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Steht meinem Mieter ein abgeschlossener Briefkasten zu?

gefragt von coloredhorsecoloredhorse am 05.11.2009 um 11:05 Uhr

Wir wohnen auf dem platten Land und jede Menge benachbarter Häuser haben so wie wir auch einen sogenannten amerikanischen Briefkasten. Nun hat unser Mieter aufgrund nicht gezahltem Mietzinses die fristlose Kündigung und geht nicht sondern bombadiert uns mit irgendwelchen Briefen vom Mieterschutzbund. Mein Mieter will nun einen eigenen abgeschlossenen Briefkasten mit schlüssel. Muss ich den nun gesetzlich anbringen oder reicht es wenn wir sagen ein Briefkasten steht für 3 Parteien zur Verfügung.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.361 Mietrecht x 3.904

peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 5. November 2009 11:12
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einem Mieter steht generell ein abgeschlossener Briefkasten zu nur für sich allein


panzer0170
beantwortet von panzer0170 am 7. November 2009 02:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du bist als Vermieter dazu Verplichtet deinem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Auch bei Sammelbriefkästen ist das Postgeheimnis nicht Gewährleistet!


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 5. November 2009 11:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer kann mir sagen, daß nicht jemand meine Post entwendet? Natürlich steht dem Mieter ein eigener Briefkasten zu, für den er auch nur den Schlüssel hat!!!


thacky
beantwortet von thacky am 5. November 2009 11:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schon allein wegen des Briefgeheimnisses kann ich mir vorstellen, dass du's musst...


anonym
beantwortet von nancyg am 5. November 2009 11:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eigentlich ist das doch gang und gebe das jeder ein eigenen briefkasten hat.


albatros
beantwortet von albatros am 5. November 2009 23:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dem Mieter ist zum Mietbeginn die Mietsache Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben, dazu gehört auch ein eigener Briefkasten nur für diesen Mieter. Er muss selbstverständlich verschließbar sein um das Post – und Briefgeheimnis zu wahren. Er muss sogar so bemessen sein, dass auch A4-formatige Briefe ohne Knick hineingegeben werden können. Bei Fehlen des BK oder zu klein kann die Miete gemindert werden. Die Amerikaner sind in Amerika möglicherweise ausreichend, in D jedenfalls nicht, hier gilt deutsches Recht. All das hat mit Mietschulden etc. nichts zu tun. Häng das Ding hin und Ruhe ist. Habe dazu in der Fragewiederholung schon geschrieben.


Malkia
beantwortet von Malkia am 5. November 2009 13:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand überlassen. Hierzu gehört auch, dass der Vermieter einen Briefkasten für die Wohnung des Mieters anbringt. Auch der Mieter einer separaten Mansarde kann verlangen, dass ihm ein Briefkasten zur Verfügung gestellt wird (LG Mannheim WM 76, 231).

Kommentar von Af880937666f9e1d96b4ad2e3fd729cesmallcoloredhorse am 5. November 2009 13:42

Nur mal nebenbei eben zur Info! Der mieter hat 3 Monate KEINE Miete, auch keine Nebenkosten gezahlt. Mietvertrag ab 1.8. schon seit Anfang July in Beschlag gelegt, hat die fristlose Kündigung zum 21.10.2009 und zieht einfach nicht aus und bringt immer mehr Sachen an was wir zu tun haben und mindert die Miete! Eigentlich ist doch das Mietverhältnis aufgelöst, somit kann er nun auch keine Miete mindern höchstens eine angemessene Nutzungsentschädigung zahlen!

Kommentar von Bahnschaffner am 5. November 2009 14:44

Ich empfehle dringend juristischen Rat einzuholen und nicht in diesem Forum die Lösung eurer Probleme zu erhoffen. Auch auf deiner Seite (Vermieter) erkenne ich Schwächen, denen eine sachliche Diskussionsgrundlage fehlt "schon seit Anfang July in Beschlag gelegt".


adianthum
beantwortet von adianthum am 5. November 2009 11:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Selbst wenn ihm ein Briefkasten zusteht, dann rechtfertigt das nicht garkeine Miete zu bezahlen. Als wir damals aufs Land gezogen sind, mussten wir sogar einen eigenen Briefkasten anbringen- den wir nach Auszug natürlich auch wieder mitgenommen haben. Ob das zulässig war, habe ich allerdings nie hinterfragt. Ich hoffe, du hast dir da keinen Mietnomaden eingefangen! Manche Leute stellen sich vielleicht an!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 5. November 2009 11:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja!!!! Ihre Kündigung hat er doch offenbar erhalten. Dann ist doch alles in Ordnung und die Sache geht ihren Weg. Wo ist da noch ein Problem?

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 5. November 2009 11:11

WEnn er nicht fristgerecht auszieht, dann reichen Sie Räumungsklage ein. Die Briefe von Mieterschutzbund eignen sich im genannten Fall vorzüglich zum Zünden Ihres winterlichen Kaminfeuers! In solchen Fällen pflege ich dem Gegener mitzuteilen, dass ich die Angelegenheit bei Gelegenheit mal mit meinem Hund diskutiere!


anonym
beantwortet von quietprof am 5. November 2009 11:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Briefkasten ist Privatangelegenheit, der Vermieter hat damit nichts zu tun, weder musst Du was dafür bezahlen noch anschaffen, noch drum kümmern.

Kommentar von Ecaa23c28f876439e942a703787fe260smallPrinzessinelli am 5. November 2009 11:08

?klar ist es aufgabe des vermieters einen richtigen briefkasten zur verfügung zu stellen..

Kommentar von quietprof am 5. November 2009 11:14

@Pinzessinelli - Da ich selber Vermieter bin und beim deutschen Hauseigentümerverband dort Richtlinien einsehbar sind, kann ich es so nicht bestätigen, dass es die Pflicht des Vermieters ist. Allerdings hatte ich solch ein Problemchen auch noch nicht und ich arbeite auch nicht mit Standardverträgen und bin auch zu wenig involviert, da ich einen Verwalter in Deutschland sitzen habe und mich nicht wirklich selber darum kümmern möchte.

Kommentar von Simple_avatar10smallDiplIngo am 5. November 2009 11:08

Das stimmt aber so nicht. Veränderungen am Eigentum des Vermieters sind sehr wohl seine Sache. Einen (abschliessbaren) Briefkasten am Haus anzubringen, würde ich schon als tiefergehenden Eingriff in das Eigentumsrecht des Vermieters ansehen. Ob der Mieter allerdingsAnspruch auf einen abschliessbaren Briefkasten hat und der Vermieter ihm den zur Verfügung stellen muß? Keine Ahnung.

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 5. November 2009 11:24

Da bist verkehrt informiert. Briefkasten ist Angelegenheit des Vermieters 100%

Kommentar von quietprof am 5. November 2009 11:32

Okay, dann lief es an mir vorbei, werd mich mal bei Gelegenheit aufklären.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 5. November 2009 23:38

Du irrst, Briefkasten muss der Vermieter stellen!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.