Wir wollen in eine Dreiraumwohnung ziehen,wovon es es 3 Stück gibt und 3 Zweiraumwohnungen.....aber nur 3 Stellplätze und nun will die Wohnungsgenossenschaft auslosen....ist das rechtens????
Kommt auf das Baujahr an. Bei einem Neubau ist das nicht zulässig, da ein Stellplatznachweis Teil der Baugenehmigung ist. Wenn es nur wenige vermietete Stellplätze gibt, dann ist es zulässig, Stellplätze im Öffentlichen Bereich (Strasse) mit heran zu ziehen. Sind im öffentlichen Bereich allerdings keine Stellplätze vorhanden ist das unzulässig.

Das Losverfahren ist zulässig, wenn keine ausreichende Anzahl an Stellplätzen vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Die könnten auch boshafter Weise hingehen und die Sache bei entsprechendem Parkdruck über den Preis regeln.

Wieso nicht? Wenn nicht mehr Platz da ist.....
Das kommt auf den Mietvertrag an. Von 'zustehen' wuerde ich nicht sprechen, denn schliesslich kostet i. d. R. ein Stellplatz extra - also hast Du auch keinen Anspruch darauf.

es kann nur vergeben werden, was da ist... verlosung ist in dem fall sehr elegant, da keiner, einem anderen was vorwerfen kann

Ja. Es können nicht überall genügend viele Stellplätze angelegt werden und da ist es Sache des Vermieters, wem er einen gibt.
es sind deren plätze, damit können sie machen, was sie wollen
Die muss nichtmal auslosen, sie können auch ne Auktion machen, wer mehr bietet!^^
Immerhin sind DIE Eigentümer und können selbst entscheiden an wen sie Vermieten. Zum Beispiel auch an jemanden, der garnicht in den Häusern wohnt... ;)
Westhighlandx am 15. September 2009 11:54 Das wundert mich auch, das die die Plätze nicht vermieten.
Manchmal ist es schon ein komischer Kapitalismus.
Naja ich denke sie losen aus, an wen sie diese vermieten, da Mietinteresse wohl bei allen Parteien besteht...
Ich meine eigentlich gehört zu haben, dass immer ein Stellplatz pro Wohnung vorhanden sein muss, das kann aber auch eine Parkmöglichkeit an der Straße sein.
Biggi2000 am 15. September 2009 11:50 -das stimmt so nicht , es gilt nur für Neubauten , da wird es in der Baugenehmigung gefordert.
ah stimmt so war das, wusste doch ich hatte da irgendwas im Hinterkopf
natürlich ist das rechtens - wat nich is is nich.... Oder frag mal Harry Potter ob er da was machen kann. Kannst auch welche Klöppeln.

Wer zuerst kommt mahlt zuerst
au ja - ich gebe ein h

wenn ihr dafür bezahlt auf jeden Fall,sonst weiß ich es nicht

Als wir 1986 in unsere Neubauwohnung zogen (Erstbezug) wurden durch die Wohnungsbaugenossenschaft sogar die Kellerräume per Los zugeteilt, obwohl für jede Wohnung einer vorhanden war. War nur interessant, ob man einen Keller mit oder ohne Fenster erwischte.
1986 ist das Atomkraftwerk in Tschernobyl explodiert.
helrich am 15. September 2009 12:48 und was hat Tschernobyl mit unserer Wohnungsübergabe zu tun?
Weitere Ereignisse 1986:
24.12. Heilig Abend
31.12. Silvester
mein Geburtstag.... *
helrich am 15. September 2009 14:48 Is nich wahr... Meiner auch ;o)))
Eigentlich nichts. Wollte nur damit angeben dass ich auch mal was weiß :D

Als wir damals (vor 15 Jahren) eine Baugenehmigung beantragt haben mussten wir für zwei Einfamilienhäuser 1,5 Stellplätze nachweisen. Also nicht 1 Stellplatz je Wohnung/Haus.
Wenn es nicht genügend Stellplätze gibt, so ist das eben so. Es kann nur das vermietet werden was da ist. Wollt Ihr eine Wohnung mit Stellplatz, so müsst Ihr Euch eine solche suchen.
Nur wenn im Mietvertrag ein Stellplatz mitvermietet wurde, hat man auch ein Anrecht darauf.
Wo kämen denn Vermieter hin, wenn sie für Mieter, die ein, zwei oder drei Autos besitzen, genügend Stellplätze zur Verfügung stellen müssten?
Übrigens ist die von Dir als beste Antwort bewertete nicht die beste.