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Steht jeder Mietwohnung ein Stellplatz zu???

gefragt von Naddel85 am 15.09.2009 um 11:45 Uhr

Wir wollen in eine Dreiraumwohnung ziehen,wovon es es 3 Stück gibt und 3 Zweiraumwohnungen.....aber nur 3 Stellplätze und nun will die Wohnungsgenossenschaft auslosen....ist das rechtens????


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anonym
beantwortet von Gingryu am 15. September 2009 11:49
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Kommt auf das Baujahr an. Bei einem Neubau ist das nicht zulässig, da ein Stellplatznachweis Teil der Baugenehmigung ist. Wenn es nur wenige vermietete Stellplätze gibt, dann ist es zulässig, Stellplätze im Öffentlichen Bereich (Strasse) mit heran zu ziehen. Sind im öffentlichen Bereich allerdings keine Stellplätze vorhanden ist das unzulässig.


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 15. September 2009 11:49
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Das Losverfahren ist zulässig, wenn keine ausreichende Anzahl an Stellplätzen vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Die könnten auch boshafter Weise hingehen und die Sache bei entsprechendem Parkdruck über den Preis regeln.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 15. September 2009 11:46
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Wieso nicht? Wenn nicht mehr Platz da ist.....


anonym
beantwortet von iteach am 15. September 2009 11:48
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Das kommt auf den Mietvertrag an. Von 'zustehen' wuerde ich nicht sprechen, denn schliesslich kostet i. d. R. ein Stellplatz extra - also hast Du auch keinen Anspruch darauf.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 15. September 2009 11:48
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es kann nur vergeben werden, was da ist... verlosung ist in dem fall sehr elegant, da keiner, einem anderen was vorwerfen kann


ShaneMcCutcheon
beantwortet von ShaneMcCutcheon am 15. September 2009 11:47
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Ja. Es können nicht überall genügend viele Stellplätze angelegt werden und da ist es Sache des Vermieters, wem er einen gibt.


anonym
beantwortet von Murksambau am 15. September 2009 11:48
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es sind deren plätze, damit können sie machen, was sie wollen


anonym
beantwortet von Bluce am 15. September 2009 11:48
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Die muss nichtmal auslosen, sie können auch ne Auktion machen, wer mehr bietet!^^

Immerhin sind DIE Eigentümer und können selbst entscheiden an wen sie Vermieten. Zum Beispiel auch an jemanden, der garnicht in den Häusern wohnt... ;)

Kommentar von 0e3590c75420d9fba7929c0fab737d31smallWesthighlandx am 15. September 2009 11:54

Das wundert mich auch, das die die Plätze nicht vermieten.
Manchmal ist es schon ein komischer Kapitalismus.

Kommentar von Bluce am 15. September 2009 11:59

Naja ich denke sie losen aus, an wen sie diese vermieten, da Mietinteresse wohl bei allen Parteien besteht...


anonym
beantwortet von fertigsuppe0815 am 15. September 2009 11:48
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Ich meine eigentlich gehört zu haben, dass immer ein Stellplatz pro Wohnung vorhanden sein muss, das kann aber auch eine Parkmöglichkeit an der Straße sein.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 15. September 2009 11:50

-das stimmt so nicht , es gilt nur für Neubauten , da wird es in der Baugenehmigung gefordert.

Kommentar von fertigsuppe0815 am 15. September 2009 11:55

ah stimmt so war das, wusste doch ich hatte da irgendwas im Hinterkopf


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 15. September 2009 13:46
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natürlich ist das rechtens - wat nich is is nich.... Oder frag mal Harry Potter ob er da was machen kann. Kannst auch welche Klöppeln.


steffikatrin
beantwortet von steffikatrin am 15. September 2009 11:48
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Wer zuerst kommt mahlt zuerst

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 15. September 2009 13:47

au ja - ich gebe ein h


Kadifant
beantwortet von Kadifant am 15. September 2009 11:48
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wenn ihr dafür bezahlt auf jeden Fall,sonst weiß ich es nicht


helrich
beantwortet von helrich am 15. September 2009 11:53
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Als wir 1986 in unsere Neubauwohnung zogen (Erstbezug) wurden durch die Wohnungsbaugenossenschaft sogar die Kellerräume per Los zugeteilt, obwohl für jede Wohnung einer vorhanden war. War nur interessant, ob man einen Keller mit oder ohne Fenster erwischte.

Kommentar von fertigsuppe0815 am 15. September 2009 11:57

1986 ist das Atomkraftwerk in Tschernobyl explodiert.

Kommentar von B36a6ad741c6447c4597e6d6b2d9b415smallhelrich am 15. September 2009 12:48

und was hat Tschernobyl mit unserer Wohnungsübergabe zu tun?

Weitere Ereignisse 1986:

24.12. Heilig Abend

31.12. Silvester

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 15. September 2009 13:47

mein Geburtstag.... *

Kommentar von B36a6ad741c6447c4597e6d6b2d9b415smallhelrich am 15. September 2009 14:48

Is nich wahr... Meiner auch ;o)))

Kommentar von fertigsuppe0815 am 16. September 2009 11:58

Eigentlich nichts. Wollte nur damit angeben dass ich auch mal was weiß :D


aschaub
beantwortet von aschaub am 16. September 2009 10:06
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Als wir damals (vor 15 Jahren) eine Baugenehmigung beantragt haben mussten wir für zwei Einfamilienhäuser 1,5 Stellplätze nachweisen. Also nicht 1 Stellplatz je Wohnung/Haus.


anonym
beantwortet von Padri am 16. September 2009 15:17
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Wenn es nicht genügend Stellplätze gibt, so ist das eben so. Es kann nur das vermietet werden was da ist. Wollt Ihr eine Wohnung mit Stellplatz, so müsst Ihr Euch eine solche suchen. Nur wenn im Mietvertrag ein Stellplatz mitvermietet wurde, hat man auch ein Anrecht darauf. Wo kämen denn Vermieter hin, wenn sie für Mieter, die ein, zwei oder drei Autos besitzen, genügend Stellplätze zur Verfügung stellen müssten?
Übrigens ist die von Dir als beste Antwort bewertete nicht die beste.


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