
Da man damit Autofahren darf - wenn man das auch nicht sollte - steht natürlich auch nirgendwo, dass man das nicht dürfte.

"Jein". Wenn du ein Auto mit "ungeeigneten" Schuhen fährst und es deshalb zu einem Unfall kommt, hast du fahrlässig gehandelt; vieeleicht sogar grob fahrlässig, so dass die Versicherung sich das Geld für die Schadensregulierung wider von dir zurück holt. In diesem Zusammenhang würde ich (und wohl auch mancher Richter) Flip-Flops als "ungeeignet" einstufen. Es gibt allerdings kein ausdrückliches Verbot für das Fahren mit Flip-Flops.
Nur wenn du in einen Unfall verwickelt wirst könnte es mit diesen Latschen unangenehm werden bei der Unfallaufnahme.

Hier steht es im Spiegel: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,489657,00.html

wurde eigentlich alles gesagt, hauptsächlich ist es ein Versicherungsfall, wenn mit ungeeigneten Schuhen ein Unfall passiert, kannst du obwohl du eigentlich gar keine Schuld daran hast kann dir die Versicherung Teilschuld oder die volle Schuld einräumen oder du hast gar keinen Versicherungschutz mehr.