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steht einer Mutter dessen Kind grob Fahrlässig getötet wurde Schmerzensgeld zu,

gefragt von fredchen1 am 06.10.2009 um 22:04 Uhr

Steht meiner Lebensgefährtin,dessen Kind durch grobe Fahrlässigkeit ums Leben kam ( ertrank im alter von 6 Jahren im Urlaub,der Vater des Kindes wurde wegen grob Fahrlässiger Tötung verurteilt bekam aber keine Strafe). Der Anwalt meiner Freundin sagt Ihr steht keinerlei Schmerzensgeld zu,,,im Gegenteil sie musste noch die hälfte der Beerdigungskosten bezahlen,,,auch Ihre Anwaltskosten usw.

Weis hier Irgendwer was dieser Frau zusteht,


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anonym
beantwortet von ZaZXXX am 6. Oktober 2009 22:05
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Mit einem sehr guten Anwalt gibt es Chancen, an sich sieht das allerdings wirklich eher schlecht aus...


tinimini
beantwortet von tinimini am 6. Oktober 2009 22:09
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http://www.forum.jurathek.de/Stell die Frage noch mal da, dort gibt es Kompetente Leute die sich damit auskennen.


laurel
beantwortet von laurel am 6. Oktober 2009 22:05
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Naja, wenn ihr eigener Anwalt das sagt, wird es wohl stimmen.


Uwe29104
beantwortet von Uwe29104 am 6. Oktober 2009 22:06
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ja,da gibt es so etwas wie eine leibrente,die muss der verursacher dann zahlen.von meinem besten freund die mutter bekommt sie nämlich nachdem tot von meinem freund


anonym
beantwortet von Fifarinho am 6. Oktober 2009 22:07
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Ist der Schmerz nicht groß genug? Es ist doch eine unendliche Tragödie, die geldlich nicht zu bewerten ist ... In Deutschland sind Schmerzensgelder extrem gering (im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten), sie könnten, müßten sie gezahlt werden, von daher niemals angemessen sein


Malkia
beantwortet von Malkia am 6. Oktober 2009 22:07
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Hat sie keine anderen Sorgen, als durch den Tod ihres Kindes auch noch Profit zu ziehen?


auchmama
beantwortet von auchmama am 6. Oktober 2009 22:05
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Leider nur ein guter Freund an ihrer Seite...LG


anonym
beantwortet von Elvina am 6. Oktober 2009 22:05
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muss die nicht ins Gefängnis???

Kommentar von 714ac3bc93e4861883a0cff5b4443401smallrivabella am 6. Oktober 2009 22:07

Warum sie?

Text vollständig gelesen???

Der Vater hat seine Aufsichtspflicht verletzt, und dadurch kam das KInd zu Tode !!!

Kommentar von Elvina am 6. Oktober 2009 22:08

ja sorry hab mich verschrieben:D aber mh normal hat man mit nem guten anwalt chancen


xxfr3ch3sxx
beantwortet von xxfr3ch3sxx am 6. Oktober 2009 22:06
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der anwalt wirds wissen


anonym
beantwortet von mamlein99 am 6. Oktober 2009 22:06
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Den hätte ich nicht einmal die Beerdigung bezahlen lassen. Schmerzensgeld ,nein.Das hätte auch ihr passieren können.Klingt hart,aber ist so.


rivabella
beantwortet von rivabella am 6. Oktober 2009 22:06
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So traurig das klingt, aber: Nein, ihr steht nichts zu, der Anwalt hat Recht.


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 6. Oktober 2009 22:07
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Ihr steht alles zu womit sie durchkommt. Alleine würde ich es allerdings nicht versuchen. Immer einen Anwalt nehmen. Das wäre dann eine Privatklage.


anonym
beantwortet von Clausvon am 10. Oktober 2009 13:39
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Für nahe Angehörige gibt es nur ausnahmsweise etwas. Dieser Schockschaden fällt allerdings meist gering aus. Regelmäßig wird nicht mehr als 5000 EUR zugesprochen. Zum Thema gibts auch was auf www.schmerzensgeld.info


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