Steht meiner Lebensgefährtin,dessen Kind durch grobe Fahrlässigkeit ums Leben kam ( ertrank im alter von 6 Jahren im Urlaub,der Vater des Kindes wurde wegen grob Fahrlässiger Tötung verurteilt bekam aber keine Strafe). Der Anwalt meiner Freundin sagt Ihr steht keinerlei Schmerzensgeld zu,,,im Gegenteil sie musste noch die hälfte der Beerdigungskosten bezahlen,,,auch Ihre Anwaltskosten usw.
Weis hier Irgendwer was dieser Frau zusteht,
Mit einem sehr guten Anwalt gibt es Chancen, an sich sieht das allerdings wirklich eher schlecht aus...

http://www.forum.jurathek.de/Stell die Frage noch mal da, dort gibt es Kompetente Leute die sich damit auskennen.

Naja, wenn ihr eigener Anwalt das sagt, wird es wohl stimmen.

ja,da gibt es so etwas wie eine leibrente,die muss der verursacher dann zahlen.von meinem besten freund die mutter bekommt sie nämlich nachdem tot von meinem freund
Ist der Schmerz nicht groß genug? Es ist doch eine unendliche Tragödie, die geldlich nicht zu bewerten ist ... In Deutschland sind Schmerzensgelder extrem gering (im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten), sie könnten, müßten sie gezahlt werden, von daher niemals angemessen sein

Hat sie keine anderen Sorgen, als durch den Tod ihres Kindes auch noch Profit zu ziehen?
muss die nicht ins Gefängnis???
rivabella am 6. Oktober 2009 22:07 Warum sie?
Text vollständig gelesen???
Der Vater hat seine Aufsichtspflicht verletzt, und dadurch kam das KInd zu Tode !!!
ja sorry hab mich verschrieben:D aber mh normal hat man mit nem guten anwalt chancen
Den hätte ich nicht einmal die Beerdigung bezahlen lassen. Schmerzensgeld ,nein.Das hätte auch ihr passieren können.Klingt hart,aber ist so.

So traurig das klingt, aber: Nein, ihr steht nichts zu, der Anwalt hat Recht.

Ihr steht alles zu womit sie durchkommt. Alleine würde ich es allerdings nicht versuchen. Immer einen Anwalt nehmen. Das wäre dann eine Privatklage.
Für nahe Angehörige gibt es nur ausnahmsweise etwas. Dieser Schockschaden fällt allerdings meist gering aus. Regelmäßig wird nicht mehr als 5000 EUR zugesprochen. Zum Thema gibts auch was auf www.schmerzensgeld.info