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Steht einem, wenn man längere Zeit krankgeschrieben ist (über 6 Wochen) weiter Urlaub zu?

gefragt von babuschka am 16.05.2007 um 11:05 Uhr

Mal eine Frage aus reinem Interesse: Eine Kollegin ist seit fast 3 Monaten aus psychischen Gründen krankgeschrieben und ist nun schwanger geworden. Deshalb kam bei uns die Frage auf: hat man, wenn man mehr als 6 Wochen krankgeschrieben ist, auch noch Urlaubsanspruch in der Zeit? Ich würde aus dem Bauchgefühl sagen nein, meine Kollegin meinte eher ja??


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Reply


FraeuleinSchmidt
beantwortet von FraeuleinSchmidt am 16. Mai 2007 11:18
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Der Urlaub verfällt nicht.

Kommentar von babuschka am 16. Mai 2007 11:33

Hallo, ich meinte nicht, ob er verfällt, das ist klar, sondern ob man nach 6 Wochen Krankschreibung weiter Urlaubsanspruch hat, also Urlaub angerechnet wird?

Kommentar von 9db2aa03ef98b1b1d0fe647a700a253asmallFraeuleinSchmidt am 22. Mai 2007 12:23

Warum sollte man keinen Urlaubsansspruch haben? Krankgeschrieben sein, heißt ja i.d.R. nicht Urlaub machen / nehmen. Die Krankschreibung dient ja dazu, wieder fit für den Job zu werden.


Ulrike H.
beantwortet von Ulrike H. am 16. Mai 2007 12:04
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ich bin mir nicht sicher, ob ich die frage richtig verstanden habe: du möchtest wissen, ob der kollegin für die zeit, die sie krank ist, anteilsmäßig urlaub zusteht? z.b. sie hätte 30 tage im jahr urlaub, macht pro monat 2,5 tage; ob sie für 3 monate kranksein trotzdem den anspruch auf sodann 7,5 tage urlaub behält?


ja, den anspruch behält sie. urlaub soll der erholung dienen; krank-sein ist ja schließlich keine erholung.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 16. Mai 2007 14:00
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Du baust in der Zeit in der Du beschäftigt bist Urlaubsanspruch auf. Auch, wenn jemand über mehrere Monate hinweg - sogar ein Jahr - krank geschrieben ist, wird für diese Zeit der Beschäftigung Urlaubsanspruch erworben. Klingt vielleicht unlogisch, ist aber so.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 16. Mai 2007 14:19
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Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Urlaubsanspruch auch dann geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Jahres keinen einzigen Tag gearbeitet hat.

Dies wird damit begründet, dass das Bundesurlaubsgesetz lediglich auf das Bestehen des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der Wartefrist abstelle.

Kommentar von Rolfe am 17. Mai 2007 23:31

Das habe ich aber schon mal anders gehört: entscheidend ist, ob der Arbeitgeber überhaupt die Möglichkeit hatte, dem Arbeitnehmer Urlaub zu gewähren - wenn er wegen Krankheit das nicht konnte, verfällt der Urlaub schon. Da gibt es auch keine Übertragungsmöglichkeit in das nächste Jahr, wenn tarifvertraglich nichts anderes geregelt ist.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 18. Mai 2007 19:45

@Rolfe:

Früher galt das mal so - seit einigen Jahren nicht mehr.

Ist zwar nicht ganz logisch, warum jemand einen Urlaubsanspruch erwirbt, der überhaupt nicht gearbeitet hatte, aber das BAG hat ja auch eine Formalie zur Begründung herangezogen.




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