Kevin0077 am 25.07.2009 um 16:01 Uhr

Urlaub steht Dir bei einem Arbeitsverhaeltnis zu, auch bei einem Geringfuegigem.

Auch bei geringfügiger Beschäftigung steht Dir Urlaub zu.
Urlaub steht dir zu in welcher anzahl hängt von deinem beschäftigungsverhältnis ab ,urlausgeld braucht er nicht zu zahlen schaue in deinem vertrag was darüber festgehalten ist
heinmueck am 25. Juli 2009 16:07 Aber bitte nicht verwechseln: Im Urlaub erhält der Arbeitnehmer seine normalen Bezüge weiter, als ob er arbeiten würde. Urlaubsgeld ist etwas anderes - dieses erhalten manche Arbeitnehmer noch zusätzlich.
Wer für 400 Euro arbeitet kann auch 4 Wochen Urlaub machen und bekommt in der Zeit seinen Lohn.
James131 am 25. Juli 2009 16:11 Der Urlaub steht gesetzlich zu. Logischer weise anteilig entsprechend dem einsatz .... wenn also zwei mal die Woche ein Einsatz erfolgt, dann nicht den Mindesturlaub in Tagen sondern in Wochen, heisst nicht die Anzahl der Tage Frei, sondern entrechend sechs mal einsetzen