Heute war bei uns Urlaubsbesprechung, ich hatte mich für Juli / August eingetragen. Mein Mann hat zu diesem Zeitpunkt Urlaub un wir wollten wegfahren .Leider hat mir meine Chefin diesen Urlaub nicht genehmigt mit der Begründung ich hätte ja noch keine Kinder und mir stünde da kein Urlaub zu. Was soll ich tun?
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Urlaub steht dir zu. Aber es ist den anderen gegenüber nur gerecht auf diesen zu verzichten um den Eltern vorrang zu lassen
Wobei es noch immer im Ermessen des Betriebs liegt, ob er dir frei gibt oder nicht
Ich finde das richtig so, ihr könnt das ganze Jahr über in den Urlaub fahren. Familien mit Kindern aber nur wenn die Kinder auch Ferien haben. Und p.s. wenn keine Ferienzeit ist sind die reisen preiswerter.

Gerade in den Ferienzeiten ist in den Betrieben die Zahl der Urlaubswünsche am größten. Hier hat der Arbeitgeber bei einer Überschneidung Gesichtspunkte wie Ferien schulpflichtiger Kinder, Urlaub anderer Familienangehöriger und Ähnliches zu berücksichtigen. Schon genehmigter Urlaub kann auch widerrufen werden. Dazu bedarf es jedoch besonderer unvorhersehbarer Notsituationen im Betrieb. Dann ist sogar ein Rückruf aus dem Urlaub möglich. Geht ein Arbeitnehmer ohne Genehmigung in Urlaub, kann dies eine fristlose Kündigung und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2002/0615/beru...
Das liegt am Betrieb. Es gibt Betriebe, die sagen, wer zuerst kommt...Aber du kannst mal mit den Kollegen sprechen und vielleicht gibt es Lösungen. Es gibt ja noch mehr fFrien.

Nein,zuerst kommen alle mit Kindern dran wegen den Ferien!Wenn die alle durch sind kommen die Leute ohne Kinder!
Da gibt es kein Gesetz. Wenn Ja, wär ich interessiert daran, vielen Dank
sugarbabe am 17. Dezember 2008 20:19 Da gibt es kein richtiges Gesetz,aber in erster Linie gibt der Arbeitnehmer die Urlaubs"Wünsche" ab,und der Arbeitgeber entscheidet,ob es genehmigt wird oder nicht!Und an erster Stelle stehen stehen Familien mit Kindern!So kenn ich das von allen Betrieben in denen ich beschäftigt war!

so abrupt würde ich mich nicht abbügeln lassen, aber es sollten nach Möglichkeit die Ferienmonate für Familien mit schulpflichtigen Kindern vorbehalten sein..
einen Rechtsanspruch kannst weder du noch Cheffe ableiten..
Jedem Arbeitnehmer steht Urlaub zu jederzeit zu. Der Arbeitgeber darf aber auch Urlaub versagen. Er muss aber einen wichtigen Grund liefern und er muss eine Ersatzzeit anbieten.
Natürlich steht Dir Urlaub zu, aber der Chef muss halt auch auf Leute mit Kindern Rücksicht nehmen, die ja auch nicht zur Schule gehen können, und sagen die Frau XY hat zwar keine Kinder hätte aber gerne Juli/August Urlaub könnte einer von den Lehrern seinen Urlaub verschieben um meine Kinder weiter zu unterrichten. Sei doch froh das Du Urlaub nehmen kannst, wenn halt nicht gerade Ferien sind, es ist: 1: Schweineteuer 2: Vieles ausgebucht 3: Du triffst Alle Deine Nachbarn die Kinder haben auch im Urlaub wieder. Mein Sohn ist mehrfach behindert, die Werkstattferien sind immer in der 1ten Hälfte der Sommerferien. Seit genau 33 Jahren MÜSSEN wir zu einer Zeit in den Urlaub der siehe oben 1 2 und 3 ist. LG