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Steht den Kinder Unterhalt zu?

gefragt von bremersmannbremersmann am 02.07.2008 um 11:02 Uhr

der Vater meiner 2 Kinder, aus erster Ehe, ist EU-Rentner. ich bin wieder verheiratet und habe das alleinige sorgerecht. muß er den kinder unterhalt zahlen? wie hoch ics sein slbstbehalt?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 2. Juli 2008 11:04
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Meines wissens erreicht die Erwerbsunfähigkeitsrente kaum die Höhe des Selbstbehaltes. Daher ist er zwar theoretisch in der Pflicht, aber wenn sein Einkommen zu gering ist, dann muss er nicht zahlen.

Kommentar von anjanni am 2. Juli 2008 11:17

Indy, bei mir regt sich Widerspruch:

Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, muß er so lange zahlen, bis der Titel geändert ist.

Wie hoch die Rente ist, hängt u.a. davon ab, wie lange der Mensch schon gearbeitet hatte und wie hoch sein Einkommen war. Jedenfalls sollte er - wenn er selber klug ist - den Unterhalt hochoffiziell neu berechnen lassen.

U.U. verpflichtet ihn aber das Gericht, im Rahmen der körperlichen und der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten seine Rente aufzubessern.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 2. Juli 2008 11:43

Was du sagst ist richtig. Habe nur den formellen Weg nicht erwöhnt: Solage es kein neues Urteil/Titel gibt, gilt bis auf weiteres das alte. Von alleine passiert da nichts. Allerdings sind die neuen Selbstbehalte so komfortabel, dass bei einer durchschnittlichen EU-Rente kaum neuer Uahlungsanspruch entstehen kann. Die meisten EU-Renten liegen weit unter 1000 Euro.


moon73
beantwortet von moon73 am 2. Juli 2008 11:13
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Zahlen muß der Vater immer, egal ob du verheiratet bist oder er in Rente ist. Er muß nur dann nicht zahlen, wenn er unter dem Selbstbehalt ist, dass sind ca. 770 Euro (bei nicht Erwerbstätigen) im Monat. Siehe einmal selbst anhand der Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltsvorschuß bekommst du leider nicht, da du ja wieder verheiratet bist.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. Juli 2008 11:05
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Vom Grundsatz her steht den Kindern natürlich Unterhalt zu; mit dem Sorgerecht hängt es nicht zusammen.

Der Selbstbehalt bei nicht Erwerbstätigen ist geringer, als die sonst üblichen 900 Euro; die genaue Summe weiß ich jetzt nicht: Jedenfalls bewegt er sich irgendwo um die 750 Euro.


anonym
beantwortet von anjanni am 2. Juli 2008 11:05
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Daß Du wiederverheiratet bist, hat nichts mit dem Unterhalt für die Kinder zu tun.

Sind die Kinder minderjährig, haben sie auf jeden Fall einen Unterhaltsanspruch, der vom Einkommen des Vaters abhängt - von nichts sonst. Gerechnet wird nach Düsseldorfer Tabelle.

Hast Du einen Unterhaltstitel (gerichtliche Entscheidung oder Unterschrift des Vaters...)?

Was bedeutet, der Vater ist EU-Rentner? Er lebt nicht in Deutschland? Wende Dich ans Jugendamt oder einen Rechtsanwalt Deiner Wahl.

Kommentar von anjanni am 2. Juli 2008 11:07

Ach so: EU-Rente = Erwerbsunfähigkeitsrente. Da hatte ich wohl eine Blockade im Gehirn.

Ja, der Anspruch hängt natürlich vom Einkommen - in dem Fall von der Rente ab. In der Düsseldorfer Tabelle steht auch der Selbstbehalt. In diesem Fall gilt der für Nichterwerbstätige.

Ein Titel gilt übrigens so lange, bis es einen neuen Titel gibt. Das bedeutet: der Vater müßte bei geringerem Einkommen eine Änderung des Titels erwirken.


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