Steht das Hausrecht über dem Grundgesetz?

6 Antworten

Nein. Selbstverständlich nicht!

Das Grundgesetz steht in der  Normenhierarchie der BRD an oberster Stelle.

Das Hausrecht ist dagegen noch nicht einmal ausdrücklich gesetzlich normiert. Wenn überhaupt kann man es aus verschiedenen Regelungen des BGB ableiten.

Das Hausrecht ist also nicht nur nicht geregelt sondern basiert auch auf einfachem Recht. Damit kann es selbstverständlich nicht über dem GG stehen.

Allerdings - und ich denke darauf willst du hinaus - gelten die meisten Grundrechte nicht schrankenlos.

Zum Beispiel wird meine Freiheit zu Tun was ich will (Art. 2 Abs. 1 GG) durch das Recht des Eigentümers an seinem Grundstück (Art. 14 GG) eingeschränkt. Ich darf also nicht sein Grundstück betreten wenn er das nicht möchte. In diesem Beispiel steht allerdings nicht das Hausrecht, sondern eben Art. 14 GG über der Handlungsfreiheit; ein kleiner aber dennoch gewaltiger Unterschied.

Du hast das Recht Dich frei zu bewegen, aber nicht das Recht in einem fremden Gebäude ohne Zustimmung des Eigentümers zu sein.

Wenn Du jetzt bestimmte Personengrupen aus öffentlichen Gebäuden ausschliessen möchtest wirds komplizierter. Da halte ich mich dann mangels Erfahrung raus.

Deine Wohnung ist kein rechtsfreier Raum. Auch dort hast du dich an das Grundgesetz und alle anderen Gesetze zu halten.

Hi Maria,

es ist mir ehrlich gesagt zu spät für eine Stellungnahme.

Wenn du dich aber für die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten sowie für den Konflikt der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 GG mit anderen Grundrechten interessierst, dann empfehle ich zum Spaß mal die Lektüre dieses Beschlusses ("Bierdosen Flashmob für die Freiheit") des BVerfG Mitte 2015:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/qk20150718_1bvq002515.html;jsessionid=7F9F6614950E72E88E42F79AEB511D31.2_cid383

Viele Grüße, JS

Nein tut es nicht.