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Stehen mir die vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsgeräte als Heimarbeiter steuerfrei zur Verfügung?

gefragt von rotebeeren am 23.07.2008 um 17:27 Uhr

Als Heimarbeiter habe ich von meinem Arbeitgeber einen Drucker, Fax sowie Software gestellt bekommen. Stehen mir diese Arbeitsgeräte auch privat und STEUERFREI zur Verfügung, wenn der Arbeitsgeber Eigentümer dieser Geräte bleibt?Welche Regelungen können meinerseits getroffen werden?


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dock69
beantwortet von dock69 am 23. Juli 2008 17:57
1x
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Theoretisch musst Du den mehrwerten Vorteil versteuern, wie das z.B. bei Dienstwagen der Fall ist. Das gilt auch für andere Zuwendung des Arbeitgebers, wenn bestimmte Freibeträge überschritten sind. Wie das praktisch gehandhabt wird bzw. auf welcher Grundlage das in Deinem speziellen Fall berechnet werden würde, weiß ich nicht. Dazu dürfte aber das Finanzamt Auskunft geben können. Einen Steuerpflicht wäre aber nur gegeben, wenn Du die Sachen tatsächlich auch privat nutzt. Nun wäre die Frage, wie das kontrollierbar sein soll ...

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 23. Juli 2008 20:42

*un wäre die Frage, wie das kontrollierbar sein soll ...
eben garnicht.
Also, wo kein Kläger, da kein Richter. Der AG wird wohl schwerlich die private Nutzung im Überlassungsdokument dokumentieren und private Daten muss man ja nicht auf dem Rechner speichern sondern kann einen USB-Stick verwenden.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 24. Juli 2008 21:12
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Die ist steuerfrei nach § 3 Nr. 45 EStG. Dies sollte aber dein Arbeitgeber bzw. sein Steuerberater wissen.


anonym
beantwortet von gero4345 am 25. Juli 2008 07:36
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Von zu versteuernden Lohn oder Lohnersatzleistungen kann man nur sprechen, wenn du aus der Sache einen persönlichen geldwerten Vorteil hast (z.B. Dienstwagen, Telefon, Computer). D.h. du musst die Sache auch persönlich tatsächlich nutzen. Dann muss dein Arbeitgeber dafür Lohnsteuer einbehalten.


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