Als Heimarbeiter habe ich von meinem Arbeitgeber einen Drucker, Fax sowie Software gestellt bekommen. Stehen mir diese Arbeitsgeräte auch privat und STEUERFREI zur Verfügung, wenn der Arbeitsgeber Eigentümer dieser Geräte bleibt?Welche Regelungen können meinerseits getroffen werden?

Theoretisch musst Du den mehrwerten Vorteil versteuern, wie das z.B. bei Dienstwagen der Fall ist. Das gilt auch für andere Zuwendung des Arbeitgebers, wenn bestimmte Freibeträge überschritten sind. Wie das praktisch gehandhabt wird bzw. auf welcher Grundlage das in Deinem speziellen Fall berechnet werden würde, weiß ich nicht. Dazu dürfte aber das Finanzamt Auskunft geben können. Einen Steuerpflicht wäre aber nur gegeben, wenn Du die Sachen tatsächlich auch privat nutzt. Nun wäre die Frage, wie das kontrollierbar sein soll ...
Die ist steuerfrei nach § 3 Nr. 45 EStG. Dies sollte aber dein Arbeitgeber bzw. sein Steuerberater wissen.
Von zu versteuernden Lohn oder Lohnersatzleistungen kann man nur sprechen, wenn du aus der Sache einen persönlichen geldwerten Vorteil hast (z.B. Dienstwagen, Telefon, Computer). D.h. du musst die Sache auch persönlich tatsächlich nutzen. Dann muss dein Arbeitgeber dafür Lohnsteuer einbehalten.
*un wäre die Frage, wie das kontrollierbar sein soll ...
eben garnicht.
Also, wo kein Kläger, da kein Richter. Der AG wird wohl schwerlich die private Nutzung im Überlassungsdokument dokumentieren und private Daten muss man ja nicht auf dem Rechner speichern sondern kann einen USB-Stick verwenden.