Statt Fahrzeugschein Fahrzeugbrief mitführen?
Kann ich auch anstatt dem Fahrzeugbrief auch den Fahrzeugbrief mitführen? Ich muss den Fahrzeugschein für einen Tag kurz abgeben.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
mach dir lieber eine kopie vom fahrzeugschein ^^
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hallo
nein , der brief legetemiert gar nichts ,
lasse dir eine quittung über die zul ausstellen , das reicht dann ,,
wenn die zul zur ummeldung zb beim zulassungsdienst benötigt wird . für den ausweiss das gleiche
gruss mike
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nein
der Fahrzeugbrief enthält NICHT die Informationen, die im Schein stehen. Darüber hinaus: Wenn dein Fahrzeugbrief WEG ist, dann ist auch dein Wagen quasi WEG.
Den Fahrzeugschein führt der BESITZER mit sich - der, der den Wagen benutzt. Entsprechend sind die Informationen dort
Den Fahrzeugbrief führt der EIGENTÜMER mit sich bzw. deponiert diesen an einem sicheren Ort - denn er bestimmt das EIGENTUM, wem der Wagen also wirklich gehört.
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 25.01.2012Der Fahrezeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist keine Eigentumsurkunde, steht seit einiger Zeit sogar drauf.
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verwirrende frage zulassungsbescheinigungen kenn ich briefe und scheine gibts nicht mehr aber das was du immer im auto hast wenn du das ma abgeben musst egal das andere was auch immer du meinst nicht ins auto sonst könnten sies zb verkaufen wenn s geklaut wir weil sie da<nn eigentümer sind
Kommentar von TimeShiftTimeShift 25.01.2012aber natürlich gibts noch Schein und Brief....die unterscheiden sich sogar deutlich vom Format und vom Inhalt her
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 25.01.2012Zulassungsbescheinigung Teil I = früher Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung Teil II = früher Fahrzeugbrief.
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Ich würde mir eine Kopie machen und die mitnehmen, besser als nichts und da wird die Polizei wohl auch mal ein Auge zudrücken, wenn du denen freundlich den Sachverhalt erklärst und versprichst das Original nachzureichen.
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mach lieber eine kopie vom FS und nimm die mit, ist sicherer
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der fahrzeugbrief BLEIBT zuhause !
und selbst, wenn du in eine polizeikontrolle kommst, passiert nichts !
( evtl. musst du den fahrzeugschein spaeter vorlegen )
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wenn dir einer den brief klaut ist das auto nicht mehr deins
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Dann mach dir lieber eine Kopie vom Schein. Der Brief gehört definitiv nicht ins Auto!
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Ausnahmsweise kannst Du auch den Brief mitführen.
Passe aber auf, wer Dir den Brief wegnimmt oder stiehlt, ist dann Eigentümer des PKW.
Kommentar von Sauerlaender73Sauerlaender73 25.01.2012Und genau deswegen gehört der Brief nicht ins Auto!
Kommentar von fabandfaband 25.01.2012schwachsinn !
der brief ersetzt den schein NICHT !
auch nicht als ausnahme !
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 25.01.2012wer Dir den Brief wegnimmt oder stiehlt, ist dann Eigentümer des PKW.
Nein, ist er nicht. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist keine Eigentumsurkunde.
wird von der Polizei nur akzeptiert, wenns eine beglaubigte Kopie ist.
Also zur Kirche oder ins Bürgerbüro, Kopie zeigen, Original zeigen und Kopie mit Stempel und Unterschrift beglaubigen lassen.
Ist (in der Regel) kostenlos und geht schnell.