Starke prellung im arm (arbeitsunfall) darf ich trotzdem raus?
Hallo zusammen, ich hatte heute einen Arbeitsunfall wo ich mir die linke hand stark geprellt habe. So jetzt sitze ich zuhause....meine Frage ist,darf ich deshalb trotzdem nen Kaffeetrinken gehn? Bin 2 tage krankgeschrieben.......Der arzt hat mir verordnet den arm ruhig zuhalten,aber was versteht man da drunter? Kann mich nicht den ganzen tag verstecken......
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ruhig halten damit ist gemeint, dass Du im Moment keinen Hausputz machst oder sportlichen Aktivitäten nachgehst. Und bettlägrig bist Du auch nicht. Da ist gegen Kaffeetrinken nix einzuwenden.
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Natürlich kannst du das, du bist Arbeitsunfähig geschrieben und nicht Lebensunfähig!
Kommentar von lastkiss84lastkiss84 22.06.2010ja aber eigentlich darf ich ja nicht autofahren.....
Kommentar von user287user287 22.06.2010Du musst natürlich der Genesung beitragen, wie auch immer du das machst, lass dich halt fahren oder wenn du ein Automatik Auto hast, fährst du mit einer Hand, bist ja auch zum Arzt gekommen und zurück!
-
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
du darfst raus gehen und alles machen was deiner Genesung nicht schadet...
-
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Wenn Du nicht Bettlägerig bist kannst Du das machen. Alles was für Deine Genesung förderlich ist, ist ja auch gut für den Chef...
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Du hast ja keine Fußprellung und musst nicht im Bett liegen. Geh ruhig einen Kaffee trinken - das kann dir keiner verbieten. Das würde auch vor dem Arbeitsgericht nicht durchkommen
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Natürlich kannst du rausgehen, solange du es nicht gewohnt bist, auf den Händen zu laufen xD. In deiner Wohnung (oder Haus) kannst du dir die Hand schließlich genauso gut irgendwo stoßen oder auch stolpern, wie in einem Café. Ich würde bloß drauf achten, dass dein Chef dich nicht unbedingt sieht, das könnte falsch rüberkommen.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Freilich kannste Kaffee trinken gehen, das kann und darf Dir keiner Verbieten, nur weil ich Krankgeschrieben bin muss ich nicht in der Wohnung bleiben.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Bis 18.00 h darf man raus, wenn man nicht bettlägerig krankgeschrieben ist.
Kommentar von user287user287 22.06.2010wo steht das?
Kommentar von amdrosamdros 22.06.2010Es gibt keine zeitliche Begrenzung
Kommentar von turaloturalo 22.06.2010Das galt zumindest vor einigen Jahren noch so. Am Abend durfte man nicht weggehen, sondern lediglich Besorgungen machen oder einen Genesungsspaziergang.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Du bist ja nicht bettlägerig, also kannst Du rausgehen...nur nicht rumturnen o.ä. ;-)
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Raus darfst Du sicher... aber nicht zur Party
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wenn du krank geschrieben wurdest, solltest du auch zu Hause bleiben und dich nicht irgendwo herumtreiben. Macht keinen guten Eindruck, wenn dich plötzlich dein Chef beim Kaffee trinken sieht
-
zu den zahlreichen Antworten nun auch noch mein Senf. Es mag durchaus sein, dass alle die Schreiber recht haben, die Dir sagen, dass Du raus kannst. Einen negativen Eindruck wird es trotzdem hinterlassen, wenn Du gesehen wirst. Es muss ja nicht gleich der Chef sein. Wenn Dich Kollegen sehen wird ganz schnell gesagt: Die ist krankgeschrieben und vergnügt sich, in der Sonne sitzend, bei einer Tasse Kaffee. Das wird dann u.U. weiter gegeben. Und was aus Weitererzählungen werden kann, muss ich hier ja nicht erläutern. Auch wenn Dir rechtlich daraus kein Nachteil erwachsen könnte/sollte, würde ich den Kaffee doch lieber zu Hause schlürfen.
-
Sie dürfen alle Tätigkeiten ausüben, die Ihrer Genesung nicht entgegenstehen.
Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt ob es aus seiner Sicht Ihrer Genesung entgegensteht wenn Sie einen Kaffee trinken gehen (oder was immer Sie tun wollen). Erlaubt der Arzt das Kaffeetrinken sind Sie auf der sicheren Seite.
Sie müssen allerdings bedenken, werden Sie bei den erlaubten Aktivitäten, in Ihrem Fall beim Kaffeetrinken, gesehen und der Arbeitgeber erfährt davon, gibt dies Anlass zu Diskussionen welche nicht immer angenehm sind. Sie müssen im schlimmsten Fall damit rechnen dass der Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit in Frage stellt (zu stellen versucht).
Peter Kleinsorge
-
ich seh das kritischer, wer sich ins Cafe setzen kann kann auch arbeiten, das hat nicht mit 10 min frischer Luft zu tun
Kommentar von Kuege1chenKuege1chen 22.06.2010Das ist Quatsch. Rechtlich darf man nur die Heilung nicht behindern. Wenn man bspw. eine Verletzung am Arm hat den man zum Arbeiten braucht (z.B. zum Tippen, schrauben, schreiben, etc. - bei fast jedem Beruf werden die Arme benötigt) schreibt einen der Arzt arbeitsunfähig, was nicht heißt dass man andere Sachen, wo man den Arm nicht braucht auch nicht machen darf. (wie z.B. Cafe trinken, spazieren gehen, einkaufen...)
Kommentar von Katja1976Katja1976 22.06.2010ich sehs immer noch so, wer krank is is krank und muss nicht ins Kaffeee! fertig
Kommentar von turaloturalo 22.06.2010@ Katja: So habe ich das von meinen Eltern in die Wiege gelegt bekommen. Wer weggehen kann, kann auch arbeiten.
-
Na selbstverständlich kannst du das. Laß dich aber nicht von deinem Chef im Cafe erwischen.
Und was ist, wenn er im Cafe vom Chef erwischt wird?
Nichts ist. Das kann der Chef nicht verbieten!!!
Macht aber ein schlechtes Bild. Wäre er mein Angestellter, würde ich mir überlegen, ob ich mich nicht bei nächstbietender Gelegenheit trennen würde.