demosthenes am 29.11.2007 um 12:57 Uhr
In letzter Zeit ist mir an mehreren Stellen aufgefallen, dass die gelben Schilder am Ortsrand versetzt wurden, teilweise um bis zu zwei Kilometer, obwohl sich an den Ortsgrenzen sicher nichts verändert hatte.
Der Sinn ist vermutlich, dass die Tempobeschränkung auf 50 km/h damit schon entsprechend früher beginnen soll.
Unklar ist mir allerdings, ob diese Schilder einfach so, nach Lust und Laune eines Bürgermeisters, versetzt werden dürfen oder ob es dafür Regeln oder ein vorgeschriebenes Prozedere gibt.
Weiss wohl jemand mehr darüber?

Bei uns wurden auch schon oft Ortsschilder versetzt,weil das Land davor eingemeindet wurde oder als Bauerwartungsland eingestuft wurde.Eventuel siedelt sich da auch Industrie an.In absehbarer Zeit.

Wenn sich die Ortsgrenzen bzw. Bebauung der Orte weiter ins Vorfeld verschieben, werden die Ortsschilder auch verschoben.
demosthenes am 29. November 2007 14:21 @Wolfgang Joost:
Wie können sich Ortsgrenzen verschieben?
Ich dachte immer, die lägen fest und könnten sich allenfalls bei "Eingemeindungen" oder Bildung von Samtgemeinden verändern?
Wir haben damals am Ortsrand gebaut. Kurze Zeit später wurde das Ortschild versetzt.

Nach Lust und Laune kann kein Ortsschild verschoben werden. Wahrscheinlich haben sich tatsächlich die Ortsgrenzen verschoben.
Aus Sicht der Tempobegrenzung wäre ein zusätzliches Schild mit 50 km/h einige Meter vor dem Ortsschild sinnvoller.

Bislang hatte ich immer angenommen, das sei gleichzeitig die Markierung der Stadtgrenze?
demosthenes am 29. November 2007 14:19 @sender:
Das war auch meine Vorstellung - offensichtlich aber fälschlicherweise.
Wenn ich mich recht an meine Theoretische Fahrausbildung entsinne sind Ortsschilder primär Verkehrszeichen. Sie zeigen halt nur an ab wann man nicht schneller als 50 km/h fahren darf, weil man sich in einer Ortschaft befindet.