Frage von bond888 13.12.2012

Standgebühren bei Vollkasko-Versicherung

  • Antwort von RudolfHansen 13.12.2012

    normal der der den verzug verschuldet, ausser man hat dem zugestimmt oder garnichts gemacht , dann zahlt man es selbst alles was mit dem unfall zu tun hat trägt die versicherung abzüglich der selbstbeteiligung vorrausgesetzt man hat den unfall selbst verursacht,,,

    wenn der unfallgegner schuld ist trägt seine versicherung alles , was noch im rahmen ist also nicht was als schadenserhöhend gilt-- wäre z.B Ersatzauto eine stufe niedriger z.B deswegen

    Der schrottplatztyp wird es sowieso nicht ohne bezahlung herausgeben, die rechnungb kann man ja weitergeben

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