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standesamt!??

gefragt von scorpscorp am 13.07.2008 um 20:26 Uhr

kann man einen festen standesamt termin ab sagen???


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valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 13. Juli 2008 20:27
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natürlich kannst Du das. Aber sage es vorher Deinem Partner.

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 13. Juli 2008 20:58

DH. Alles wird gut.


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Juli 2008 20:27
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Klar kann man das.

Kommentar von 0e52e3b3dac87854342add9697c70f0csmallscorp am 13. Juli 2008 20:29

ich mein ob mir das dan nichts kostet Bzw ob wir das geld wieder bekommen!!

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 13. Juli 2008 20:32

"ich mein ob mir das dan nichts kostet "

Ruf doch mal beim Amt an und frag.

"Bzw ob wir das geld wieder bekommen".

Von einem Amt was wiederbekommen? Das halte ich jetzt mal für wenig wahrscheinlich.

Aber Genaues weißt Du, wenn Du anrufst.

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 13. Juli 2008 20:59

Hast du eine billigere Möglichkeit gefunden?


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 13. Juli 2008 20:27
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Ja man kann....


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 13. Juli 2008 20:27
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Sicher.

Du kannst sogar die obligate Frage mit Nein beantworten.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 13. Juli 2008 20:30

Dann lieber vorher absagen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 13. Juli 2008 20:32

Schon, aber, wenn die Not am größten... :-)


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 13. Juli 2008 20:30
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natürlich, hat aber einen entscheidenden Nachteil - es ist dann kein fester Standesamttermin mehr...





Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 13. Juli 2008 20:30
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ja, aber nicht erst 5 min. vor der trauung, das ist nämlich unfair dem partner gegenüber!


pegolina
beantwortet von pegolina am 13. Juli 2008 20:46
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Ja.


anonym
beantwortet von Boldtbregu am 14. Juli 2008 09:10
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Das geht schon, aber das Geld bekommst du nicht mehr zurück! Ich weiß es von daher, weil ich öfter mit Eheschließungen mit mindestens einem ausländischen Partner zu tun habe, da ist manchmal vorab eine Befragung wg. Verdacht auf Scheinehe angesetzt. Fällt die negativ für die Beteiligten aus, weigert sich das Standesamt, die Trauung durchzuführen - aber die zuvor gezahlten Gebühren sind trotzdem futsch! Schließlich wurde ja ein Großteil der mit den Gebühren zu vergütenden Arbeit bereits ausgeführt! Also: generell gut überlegen, bevor du zum Standesamt gehst ;-)

Kommentar von 6d96d8197d31a7c80b6b1212f5dc2fd3smallGullup am 15. Juli 2008 04:28

Das Aufgebot bestellen und damit Gebühren zahlen und absagen ist in der Regel aber immer noch weniger Geld kaputt gemacht - als die falsche Ehe einzugehen...

Kommentar von Boldtbregu am 15. Juli 2008 10:00

Das ist in jedem Fall richtig :-)


Uxy1961
beantwortet von Uxy1961 am 19. Oktober 2008 20:43
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Natürlich kannst du diesen Termin absagen. Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit (33,00 €) sind allerdings weg, da der Standesbeamte tätig geworden ist und geprüft hat. Die Gebühr für die Urkunden, die du ja dann nicht benötigst und ggf. die Gebühr für die Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten (55,00 €) kannst du dir zurückholen, da diese Gebühren zurückerstattet werden müssen.


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