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Stadtwerke-Forderung zu Unrecht?!

gefragt von JessicaBJessicaB am 15.04.2009 um 15:49 Uhr

Hallo ihr Lieben, möchte gerne mal eure Meinung hören. Ich habe vor drei Jahren in einer WG gewohnt. Bei Anmelden der Stadtwerke haben wir gefragt ob wir von zwei unterschiedlichen Konten zahlen können, das heißt jeder seinen Teil! Dies geht bei den Stadtwerken jedoch nicht, wir sollten es auf einen Namen anmelden und das andere intern klären! So wurde es auch gemacht, die Stadtwerke wurde auf meinen Mitbewohner angemeldet.Habe meine Zahlungen an ihn verrichtet. Nach einiger Zeit zog mein Mitbewohner aus, ich musste einige Kosten übernehmen, und so wurde vereinbart, dass die Nachzahlung auf ihn geht. Vier Monate später kam eine Mahnung! Mit meinem Namen drauf, mit der Hälte der Gesamtforderung! Ich war doch sehr verwundert und rief dort an , wie die auf meinen Namen etc. kommen!Ja mein Mitbewohner hätte meinen Namen angegeben,schließlich müsste ich die Hälfte zahlen!ich sag ich hab doch meine Zahlungen schon verrichtet! Ja ne sollten wir intern klären! Ich wäre da gemeldet gewesen und das wäre Fakt, und nicht, wer da Kd. wäre!! Wo kommen wir denn hin, wenn jeder die Nachzahlungen auf andere Namen ändern kann?? Habe Widerspruch eingeleg,t 1,5 Jahre nichts gehört! Jetzt rief Inkasso wegen dieser Forderung an! Ich finde das eine Frechheit!! Wollte morgen mal zur Verbraucherzentrale gehen! Man kann doch nicht ohne mein Einverständnis Namen auf Rechnungen ändern etc.???

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anonym
beantwortet von FordPrefect am 15. April 2009 16:07
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Also mal ganz ruhig und von vorne:
1. Du warst einer von 2 Mietern einer Wohnung, aber die Stadtwerke verlangen einen Ansprechpartner und ein Konto.
2. Nach Auszug des Mitbewohners hattet ihr eine interne Regelung, wie die Kosten zu teilen seien.
3. Die Nachzahlung wurde nicht entsprechend Eurer Verabredung geteilt, sondern hälftig in Rechnung gestellt.

Zu 1.: Das ist üblich, weil es den Versorgern nicht zuzumuten ist, ständig nachzuforschen, wer wann wo wohnt oder nicht. Die Kostenverteilung muss die WG selber regeln.

Zu 2.: Gibt es für Eure Absprache, wonach die Nachzahlung auf Deinen (Ex-)Mitbewohner geht, Zeugen? Hast Du das evtl schriftlich?

Zu 3.: Den Stadtwerken wurde offenbar seitens Deines Mitbewohners mitgeteilt, dass ihr die Kosten teilt. Die Stadtwerke sind von Eurer internen Absprache nicht informiert, und selbst wenn, würde das an der Sache selbst nichts ändern. Zahlungsverpflichtet bist Du (denn der Mitbewohner hat die auf ihn rechnerisch entfallenden 50% wohl gezahlt), jedoch hast Du einen Erstattungsanspruch an Deinen Mitbewohner. Das aber ist Deine Privatsache, die die Stadtwerke nicht für Dich erledigen werden.

Fazit: Wenn Du Eure Absprache nicht belegen kannst, und Appelle an das Gewissen nichts bringen, wirst Du Dich ggfs. auf eine rechtlich sehr wacklige Klage einlassen müssen, um an Dein Geld zu kommen - denn dann müsstest Du Deinen Mitbewohner verklagen. Die Rechnung der Stadtwerke musst Du bezahlen, auch wenn Du einen Beweis für die Absprache vorlegen könntest, denn Du bist der Zahlungsverpflichtete.

Kommentar von Simple_avatar3smallJessicaB am 15. April 2009 16:12

Ja so war es. Natürlich hab ich nichts schriftlich, sehr naiv aber man glaubt ja einem Freund. Ja der Mitbewohner hat nach Erhalt der Rechnung angegeben, dass ich die Hälfte tragen muss, er hat seinen Teil überwiesen und so war das ganze für ihn durch. Habe den Stadtwerken gesagt, dass ich eine Doppelzahlung vermeiden möchte, die mir bitte erklären sollen warum das so einfach geht, aber ich habe nichts mehr gehört und bekomme jetzt 1,5 Jahre später einen Anruf von Creditreform. Ich kenne so viele Leute, die nicht an die Stadtwerke zahlen, sondern direkt eine Warmmiete an den Vermieter. Das wäre doch eine Frechheit wenn man dann Ende des Jahres sagen kann: der andere muss mitzahlen, obwohl alles intern geregelt war... Naja auf einen Rechtsstreit bin ich eh nicht aus, wollte mir nur mal anhören was ihr so denkt und was die Verbraucherzentrale morgen sagt.. Finde das ganze trotzdem ganz schön ungerecht :(

Kommentar von FordPrefect am 15. April 2009 16:24

Moment - wenn Dein Mitbewohner der Vertragspartner war, bist Du m.E. aus dem Schneider, denn dann bestand zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis zwischen den Stadtwerken und Dir. In diesem Fall empfiehlt sich ein Anruf bei der Creditreform, denn die sind diesbezüglich auch nur Handlanger. Es wäre Sache der Stadtwerke, den gerechtfertigten Anspruch an Deinen Mitbewohner zu stellen. Hier ist ein schriftlicher Widerspruch dringend anzuraten, mit Verweis auf die Tatsache, dass zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis zwischen den Stadtwerken und Dir bestanden hatte, und Nachforderungen demzufolge an den Mitbewohner zu richten sind!

Kommentar von Simple_avatar3smallJessicaB am 22. April 2009 18:44

So war dann gestern mal beim Anwalt / Verbraucherzentrale. Leider habe ich wirklich Pech gehabt, auch wenn der Hauptkunde mein Mitbewohner war! Ich habe Strom/Wasser genauso genutzt, zu welchen Teilen etc. interessiert in einer WG nicht! Wenn der Hauptkunde dann nur die HÄlfte zahlt, holt sich die Stadtwerke den Rest von mir, auch wenn ich intern schon gezahlt habe. Das müsste in einer anderen Klage gegen meinen Mitbewohner klären! So einfach geht das heute... Verbrecher, echt!! Und auf meinen Widerspruch nach der ersten Mahnung hatte ich ja nie wieder was von denen gehört! Hierzu sagt der Anwalt, dass die den Widerspruch auch knallhart ignorieren können! Da es keine öffentliche Behörde ist, gibt es dort keine Widersprüche wie z.B. beim Amt! Dass ich schon eine Mahnung bekommen habe, war "nett" von denen, die hä#tten das auch direkt ohne Mahnung weiterleiten können! Das einzige was ich nicht zahlen soll sind die Inkassokosten! Sehr unwahrscheinlich, dass die Inkasso diese Einklagen, da die Klage meist abgewiesen wird! Habe den Forderungsbetrag direkt überwiesen und werde noch eine dicke Beschwerde an die Geschäftsführung schreiben! Wahrscheinlich werd ich der lokalen Presse auch was schreiben, denn so etwas ist eine Frechheit!! Ob der Widerspruch rechtens ist oder nicht, eine einzige Reaktion hätte das ganze ja schon vorher geklärt! Auf zig Briefe und Emails, nie was gehört! Sieht so der heutige, großgeschriebene Kundenservice aus??


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 15. April 2009 15:52
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Hast Du noch die Nachweise, daß Du an den Mitbewohner gezahlt hast? Dann weißt Du ja auch, wieviel Du von der Gesamtrechnung gezahlt hast, und ob es tatsächlich die Hälfte war. Du hast natürlich immer das Recht, per Anwalt die entsprechende Summe von ihm zurückzufordern, die Frage ist halt, ob sich die Kosten lohnen, oder ob man das einfach unter "Erfahrungen" abhakt.

Kommentar von Simple_avatar3smallJessicaB am 15. April 2009 15:55

Paar Kontoauszüge hab ich, weil ich ab und an überwiesen habe, manchmal aber auch in bar gegeben! Nur seh ich gra nicht ein , dass ich jetzt in der Beweispflicht wäre! Ich war doch gar nicht Vertragspartner?? Wenn das alles so einfach ist, ruf ich morgen auch mal D2 an und sag das Hans Schmitz jetzt ab morgen zahlt... Finde das eine Frechheit! Erst heißt es: Intern klären und dann mischen die sich ein und fordern von mir! Dann sollen die doch ordentliche Verträge machen wo jeder einzeln zahlen kann!!

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 15. April 2009 15:58

Eigentlich geht es nicht, daß die sich so spontan umentscheiden. Allerdings weiß ich nicht, wie es damals mit der Nachzahlung gelaufen ist. Er war ja nur bis zum Zeitpunkt seines Auszugs Kunde. Danach hast Du ja wahrscheinlich den Vertrag übernommen. Stammt die Nachzahlung jetzt nur aus der Zeit, wo Ihr beide noch da gewohnt habt? Oder entfällt auch was auf die Zeit, wo Du alleine (oder mit neuem Mitbewohner) in der Wohnung warst?

Kommentar von Simple_avatar3smallJessicaB am 15. April 2009 16:01

Der Mitbewohner ist zu seiner Freundin gezogen, hat noch weiter mitgezahlt, ich habe das also nicht mit übernommen, offiziell waren wir beide bis zum Ende dort gemeldet. So wie ich das aus der Aufstellung sehen kann, ist das meiste aus der Zeit wo er da noch mit wohnte. Nachmieter gab es nicht, ich konnte die Riesen Wohnung alleine nicht ziehne und habe mich um einen neuen Mieter gekümmert.


GiuliaG
beantwortet von GiuliaG am 15. April 2009 15:52
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Leider bist Du Vertragspartner der Stadtwerke und die sind einfach stärker. Wenn Du nichts schriftliches mit Deinem ehemaligen Mitbewohner hast, wird es schwer sein von ihm überhaupt etwas zu bekommen. Du wirst wohl zahlen müssen.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 15. April 2009 15:53

Ich denke, die Stadtwerke wurden auf den Mitbewohner angemeldet.

Kommentar von Simple_avatar3smallJessicaB am 15. April 2009 15:54

Ich war nicht Vertragspartner. Vertragspartner bei den Stadtwerken ist immer der, von dem abgebucht wird!


anonym
beantwortet von kabatee am 15. April 2009 15:55
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Städte sind sehr erfinderisch wenn es ums Geld geht.Ichwürdemich mal an die Verbraucherzentrale wenden. Die geben gute Ratschläge.

Kommentar von Simple_avatar3smallJessicaB am 15. April 2009 15:57

Mich wundert es eh, dass nach 1,5 Jahren was kommt.. Dachte das Ding ist schon erledigt! Und dann noch dieses unseriöse von der Inkasso: Rufen Sie uns an.... Wenn das doch alles so klar ist, warum schicken die nichts schriftlich, Bescheid o. ä.?? Werde morgen mal zur Verbraucherzentrale gehen.. Denke die kennen sich mit den Machenschaften der Stadtwerke ganz gut aus...


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