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STADTWERKE ABRECHNUNG

gefragt von rechthaben am 16.01.2008 um 8:15 Uhr

KANN MIR JEMAND HELFEN?ICH BEKOMME SOCIALHILFE DA ICH SEIT 3JAHREN VOM GESUNDHEITS-AMT KRANKGESCHRIEBEN BIN,NUN KOMMT GESTERN MEINE ENTABRECHNUNG DER STADWERKE-180EURO SOLL ICH NACHZAHLEN--WO-80% FÜR STROM SEI.DER MANN AUF DEM S.AMT SAGT NÖ ZAHL ICH NICHT,ER SEI DOCH KEINE BANK,ICH SOLLE MIT DEN STADT-WERKEN EINE RAHTEN ZAHLUNG AUSMACHEN.ICH HABE ABER AUCH ECHT NICHT DAS GELD ÜBRIG FÜR EINE RAHTEN ZAHLUNG,UND DAS MACHT MIR SO ANGST,NUN MEIN NACHBAR BEKOMMT HARZ,UND ER BEKOMMT SEINE NACHZAHLUNG VOM ARBEITZAMT BEZAHLT,SOGAR OHNE NACHFRAGEN.EINFACH SO.MACH ICH WAS FALSCH ? MUSS ICH JETZT HUNGERN,ODER MICH VERKAUFEN.BITTE SAGT MIR--MUSS DAS AMT MEINE ENTABRECHNUNG ÜBERNE


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anonym
beantwortet von Bursche am 16. Januar 2008 08:19
3x
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Fünfzehn Euro im Monat wirst du schon übrig haben, oder? Bezahlt dir das Amt auch deinen Internetanschluss?

Kommentar von Bloggerin am 16. Januar 2008 08:24

genau das frage ich mich auch gerade ;-) ...du wirst um diese Zahlung wohl nicht herum kommen, solltest schauen, wo, wann oder wie du Strom sparen kannst....vielleicht nicht alle E-Geräte den ganzen Tag laufen lassen..


anonym
beantwortet von katho am 16. Januar 2008 08:48
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Hallo "rechthaben", nach § 29 SGB XII werden Unterkunft und Heizung "in tatsächlicher Höhe erbracht". D.h. Du musst mit der Endabrechnung zum Amt und die Übernahme beantragen. Bei Deinem Nachbarn muss es genauso gelaufen sein, ohne Beleg übernehmen die keine Kosten.
(PS: Bitte das nächste Mal nicht in Großbuchstaben schreiben, das ist im Internet sehr unhöflich.)


Mismid
beantwortet von Mismid am 16. Januar 2008 09:36
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schreib das nächste mal doch gleich mit chinesischem Schriftsatz! Den kann man auch nicht viel schlechter lesen. Du mußt halt schauen daß du nicht übermäßig viel Strom verbrauchst. Du kannst dich nicht darauf verlassen, daß du beliebig und verschwenderisch mit Energie umgehen kannst und es die Allgmeinheit dann zahlt.


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