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Staatsanwaltschaft-mit Entscheidung nicht einverstanden

gefragt von dragon100dragon100 am 20.09.2008 um 14:36 Uhr

Eine Anzeige von mir wegen Unterschlagung wurde eingestellt,weil angeblich zu gering und Täter jetzt durch Vernehmung erschreckt!(Lachhaft!).Selbstverständlich kann ich auf zivilrechtl.Weg meine Ansprüche geltend machen. Genau DAS wollte ich nicht,da unsere Justiz einfach zu langsam arbeitet,ich keine Zeit habe vllt. ein ganzes Jahr zu warten,da jeder Tag Wartezeit mein Geld kostet und beim Anderen in 1 Jahr nichts mehr zu holen ist. Habe ich die Möglichkeit mich gegen diesen Bescheid zu wehren? Vielen Dank für eure Hilfe.

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Recht x 35.221 Staatsanwalt x 26

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 20. September 2008 14:47
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Es gibt zunächst das Klageerzwingungsverfahren. Nachdem Du dieses verloren hast, kannst Du die Privatklage (das ist etwas anderes als die Zivilklage) betreiben. Das bedeutet, daß Du - untechnisch gesprochen - quasi einen Anwalt beauftragst, die Rolle des Staatsanwalts zu übernehmen. Nach dem Freispruch trägst Du alle Kosten. Kommt es zur Verurteilung, wird der Missetäter zwar bestraft, aber Dein Geld hast Du davon nicht wieder. - Daz müßtest Du den Zivilrechtsweg beschreiten, aber das willst Du ja nicht.

(Habe ich Dich richtig verstanden: Dein Geld hast Du abgeschrieben und es geht Dir nur um Bestrafung?)

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 20. September 2008 14:53

Nein.Er hat meine Kfz-Briefe mitgenommen.Sein RA hat das auch bestätigt.Schriftlich. Ich kann weder das Auto noch das Motorrad verkaufen,da mir die Briefe fehlen. Doof,wie ich bin,habe ich bei der Zulassungsstelle die Wahrheit gesagt und bekomme nun keine Zweitpapiere,weil die Ersten noch existieren und die Menschen dort der Meinung sind,er muss sie herausgeben.Tut er aber nicht.Die ARGE droht mir an,wenn ich nicht die teuren Dinger verkaufe,meine ergänzenden Leistungen zu kürzen.Käufer habe ich,aber ohne Briefe verkaufen kann ich nicht.Abmelden kann ich nicht,weil die Fahrzeuge dann nicht mehr auf der Straße stehen dürfen.Neue Papiere bekomm ich nicht.Und jetzt?LG

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 20. September 2008 15:01

Den Unterhalt kann ich mir allerdings auch nicht mehr leisten.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 20. September 2008 16:08

Ein Strafverfahren hilft Dir hier jedenfalls in keiner Weise weiter.

Der einzige erfolgversprechende Weg ist, auf Herausgabe der Papiere zu klagen. Natürlich dauert das eine gewisse Zeit, aber parallel dazu zeigst Du das Verfahren der Arge an und legst gegebenenfalls gegen Kürzung der Leistung Widerspruch ein. Dieser sollte angesichts der Umstände eigentlich erfolgreich sein.

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 2. September 2009 11:00

Das Klageerzwingungsverfahren ist bei Privatklagedelikten ausgeschlossen, § 172 Abs. 2 Satz 3 StPO.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 20. September 2008 14:38
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Revision gehen und/oder Widerspruch einlegen.Innerhalb der gesezlichen Fristen.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 20. September 2008 14:40

Danke.Bescheid heute erst erhalten.Hab einen gaaanz dicken Hals:).Wo Widerspruch einlegen?Hier am Ort,bei gleicher Staatsanwaltschaft?LG

Kommentar von maganz am 20. September 2008 14:41

Das muss doch im Bescheid selbst stehen. Hast Du Dir den überhaupt schon bis zum Ende durchgelesen?

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 20. September 2008 14:42

Ja,doch!Lesen kann ich auch mit dickem Hals.Da ist keine Rechtsmittelbelehrung bei.Für den Staatsanwalt ist alles abgeschlossen.

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 20. September 2008 14:42

Ruhe bewahren und Bescheid RICHTIG lesen, steht alles drin. Wie Wo Was...

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 20. September 2008 14:47

Zitat:Es kann erwartet werde,dass der Beschuldigte durch das bisherige Ermittlungsverfahren hinreichend beeindruckt ind gewarnt ist. Hochachtungsvoll Unterschrift Zitatende

Es geht um eine Unterschlagung und für mich bis jetzt um 3.500 Euro.

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 25. September 2008 23:12

Kompliment.


wernilein
beantwortet von wernilein am 20. September 2008 14:39
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Wiederspruch einlegen,Rechtsberatung suchen und belehren lassen wegen Kosten usw


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