dragon100 am 20.09.2008 um 14:36 Uhr
Eine Anzeige von mir wegen Unterschlagung wurde eingestellt,weil angeblich zu gering und Täter jetzt durch Vernehmung erschreckt!(Lachhaft!).Selbstverständlich kann ich auf zivilrechtl.Weg meine Ansprüche geltend machen. Genau DAS wollte ich nicht,da unsere Justiz einfach zu langsam arbeitet,ich keine Zeit habe vllt. ein ganzes Jahr zu warten,da jeder Tag Wartezeit mein Geld kostet und beim Anderen in 1 Jahr nichts mehr zu holen ist. Habe ich die Möglichkeit mich gegen diesen Bescheid zu wehren? Vielen Dank für eure Hilfe.

Es gibt zunächst das Klageerzwingungsverfahren. Nachdem Du dieses verloren hast, kannst Du die Privatklage (das ist etwas anderes als die Zivilklage) betreiben. Das bedeutet, daß Du - untechnisch gesprochen - quasi einen Anwalt beauftragst, die Rolle des Staatsanwalts zu übernehmen. Nach dem Freispruch trägst Du alle Kosten. Kommt es zur Verurteilung, wird der Missetäter zwar bestraft, aber Dein Geld hast Du davon nicht wieder. - Daz müßtest Du den Zivilrechtsweg beschreiten, aber das willst Du ja nicht.
(Habe ich Dich richtig verstanden: Dein Geld hast Du abgeschrieben und es geht Dir nur um Bestrafung?)

Revision gehen und/oder Widerspruch einlegen.Innerhalb der gesezlichen Fristen.
dragon100 am 20. September 2008 14:40 Danke.Bescheid heute erst erhalten.Hab einen gaaanz dicken Hals:).Wo Widerspruch einlegen?Hier am Ort,bei gleicher Staatsanwaltschaft?LG
Das muss doch im Bescheid selbst stehen. Hast Du Dir den überhaupt schon bis zum Ende durchgelesen?
dragon100 am 20. September 2008 14:42 Ja,doch!Lesen kann ich auch mit dickem Hals.Da ist keine Rechtsmittelbelehrung bei.Für den Staatsanwalt ist alles abgeschlossen.
griechesucht am 20. September 2008 14:42 Ruhe bewahren und Bescheid RICHTIG lesen, steht alles drin. Wie Wo Was...
dragon100 am 20. September 2008 14:47 Zitat:Es kann erwartet werde,dass der Beschuldigte durch das bisherige Ermittlungsverfahren hinreichend beeindruckt ind gewarnt ist. Hochachtungsvoll Unterschrift Zitatende
Es geht um eine Unterschlagung und für mich bis jetzt um 3.500 Euro.
griechesucht am 25. September 2008 23:12 Kompliment.

Wiederspruch einlegen,Rechtsberatung suchen und belehren lassen wegen Kosten usw
Nein.Er hat meine Kfz-Briefe mitgenommen.Sein RA hat das auch bestätigt.Schriftlich. Ich kann weder das Auto noch das Motorrad verkaufen,da mir die Briefe fehlen. Doof,wie ich bin,habe ich bei der Zulassungsstelle die Wahrheit gesagt und bekomme nun keine Zweitpapiere,weil die Ersten noch existieren und die Menschen dort der Meinung sind,er muss sie herausgeben.Tut er aber nicht.Die ARGE droht mir an,wenn ich nicht die teuren Dinger verkaufe,meine ergänzenden Leistungen zu kürzen.Käufer habe ich,aber ohne Briefe verkaufen kann ich nicht.Abmelden kann ich nicht,weil die Fahrzeuge dann nicht mehr auf der Straße stehen dürfen.Neue Papiere bekomm ich nicht.Und jetzt?LG
Den Unterhalt kann ich mir allerdings auch nicht mehr leisten.
Ein Strafverfahren hilft Dir hier jedenfalls in keiner Weise weiter.
Der einzige erfolgversprechende Weg ist, auf Herausgabe der Papiere zu klagen. Natürlich dauert das eine gewisse Zeit, aber parallel dazu zeigst Du das Verfahren der Arge an und legst gegebenenfalls gegen Kürzung der Leistung Widerspruch ein. Dieser sollte angesichts der Umstände eigentlich erfolgreich sein.
Das Klageerzwingungsverfahren ist bei Privatklagedelikten ausgeschlossen, § 172 Abs. 2 Satz 3 StPO.