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Staatsangehörigkeit bei Neugeborenen

gefragt von pacoskater am 08.09.2008 um 18:27 Uhr

Meine Frage wäre.... ...wenn ein Kind im Flug von Deutschlang nach Amerika geboren wird, welche Staatszugehörigkeit hat es dann.


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Staatszugehörigkeit (3)
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Qetan
beantwortet von Qetan am 8. September 2008 18:28
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Die der Eltern.


CeliOE
beantwortet von CeliOE am 8. September 2008 18:28
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Wohl die der Eltern...ist ja staatenloses Gebiet.


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 8. September 2008 18:30
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Ich war schon fast versucht "Atnlantiker" zu sagen, aber ich denke Qetan hat Recht.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 8. September 2008 18:31
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Das kommt darauf an.

Wenn z.B. mindestens ein Elternteil deutsch ist, die deutsche.

Wenn das Land, in dem das Flugzeug registriert ist, dem ius loci folgt, (ggfls. daneben) dessen Staatsangehörigkeit; dies unter der Voraussetzung, daß sich das Flugzeug außerhalb des Hoheitsgebietes des Abflug- bzw. Ankunftslandes befindet.


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 8. September 2008 18:31
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Ich dachte Hochschwangere dürfen nicht mehr fliegen.


anonym
beantwortet von user91 am 8. September 2008 18:32
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Zur See ist es die Nationalität unter der das Schiff fährt.
Vermute mal, daß es beim Flieger nicht anders ist
Frage besser dort, wo man dir deinen Personalausweis ausgestellt hat


oleandra
beantwortet von oleandra am 8. September 2008 18:33
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Wenn es das Kind deutscher Eltern ist, bekommt es zunächst einmal die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft richet sich bei Flugzeugen und Schiffen über exterritorialem Prinzip nach der Herkunft/Nationalität des Schiffes oder des Fluggesellschaft. Wenn es über dem Atlantik und z.B. während eines Fluges der US Air geboren wird, bekommt es zusätzlich noch die amerikanische Staatsbürgerschaft.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. September 2008 18:49
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Die Staatsbürgerschaft nach dem Territorialprinzip richtet sich auf Schiffen und Flugzeugen in/über exterritorialem Gebiet (und nur da) nach der Nationalität des Schiffes bzw der Fluggesellschaft, ansonsten nach dem überflogenen Land sofern dieses Land den Luftraum ausdrücklich zum Hoheitsgebiet erklärt hat (dies ist meistens der Fall, in den USA ist es so)

Wenn also eine deutsche Frau an Bord eines spanischen Flugzeuges ein Kind bekommt, hätte das Kind zunächst das theoretische Anrecht auf deutsche + spanische Nationalität, sofern das Flugzeug bei Geburt über dem Ozean war. Sobald es die USA überfliegt, hätte das Kind Anrecht auf deutsche und US-amerikanische Staatsbürgerschaft aber nicht mehr die spanische.

Als Geburtsort ist nach internationalem Recht die Position des Schiffes / Flugzeuges einzutragen (Längen/Breitengrad)

Quelle:http://iq.lycos.de/qa/show/31703/Geburt+im+Flugzeug+-+welche+Staatsb%C3%BCrgerschaft%3F/


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