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Staatliche Rentenversicherung auszahlen lassen?

gefragt von hallodrian am 13.07.2009 um 13:59 Uhr

Hallo,

ich mache mich selbständig und kümmere mich von nun an selber um meine Rente. Sorge privat vor. Habe ein wenig recherchiert und es soll die Möglichkeit geben sich die letzten 5 Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung ausbezahlen zu lassen.

Nun meine Frage ob das so stimmt und ob man da Rechtsanwälte beauftragen kann, diese einbezahlten Beträge einzufordern.

Wäre super wenn mir da wer weiter helfen könnte.

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monja1995
beantwortet von monja1995 am 13. Juli 2009 14:04
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Diese Regelung gibt es nicht mehr. Deine Rentenjahre bleiben stehen und wenn Du Altersrentenaspruch hast, beziehst Du Deine Rente. Sorge ab jetzt privat vor und vergiss die BUZ nicht, denn nichts geht so schnell, wie berufsunfähig zu werden


eddali
beantwortet von eddali am 13. Juli 2009 14:00
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soweit mir bekannt ist, gibt es das nicht mehr. Würde die Rentenversicherung anrufen und nachfragen.


hoppie
beantwortet von hoppie am 13. Juli 2009 14:00
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Soweit ich gehört habe kann man sich die Rente nicht mehr auszahlen lassen. Früher ging das noch aber jetzt nicht mehr (glaube ich)Aber du kannst ja mal beim Rentenamt in Berlin anrufen die sollten es genau wissen

Kommentar von hallodrian am 14. Juli 2009 11:24

Glaubst du die geben mir Auskunft darüber wenn ich die direkt frage ob ich Geld aus ihrem Pott nehmen darf? Ich zweifle da ein wenig.


anonym
beantwortet von auffermann am 13. August 2009 08:22
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hallo wuselmann,

habe die situation, dass ich G/GF bin und mir gerne meinen eingezahlten betrag auszahlen lassen möchte um ihn privat anzulegen. was kann ich machen oder wie kann ich sie kontaktieren?

grüße


malli
beantwortet von malli am 14. Juli 2009 14:46
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mann kann sich seine witwen und weisenrente "auszahlen" lassen, und wenn mann in einem familienunternehmen angestellt aber weisungsberechtig ist kann man sich seine eingezahlten beiträge auszahlen lassen.


anonym
beantwortet von wuselmann am 14. Juli 2009 09:45
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Ein äußerst spannendes Thema. Ich bin selbst genau in diesem Sektor tätig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dieses durchaus noch immer möglich. Interessant ist das für angestellte Familienmitglieder von Familienunternehmen oder angestellte G/GFs. Entscheidend dafür ist nämlich der gelebte Alltag, unabhängig vom Arbeitsvertrag oder dem Gesellschaftervertrag. In deinem Fall hast du keine Chance an die gezahlten Beiträge heran zu kommen. Dieses Geld verbleibt im Faß ohne Boden und wird dir ab Renteneintritt, als Rente ausgezahlt. Genauso sieht es mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen aus, die vorher als Angestellter entrichtet wurden. Sollte ein genauerer Beratungsbedarf bestehen, setze dich nochmal über das Forum mit mir in Verbindung.

Beste GRüße

Kommentar von hallodrian am 14. Juli 2009 11:35

Ich hab jetzt mal fix ins Forum geschaut und finde da keine Möglichkeit, dir eine PM zukommen zu lassen. Evtl. bin ich ja blind und du kannst mir weiterhelfen.


anonym
beantwortet von Wolko am 13. Juli 2009 14:27
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Man kann sich die Rentenbeiträge nicht auszahlen lassen. Nur wenn man nach Erreichen der Regelaltergrenze (65-67) die Wartezeit von 5 Jahren nicht voll hat, kann man sie erstatten lassen.


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