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Staatl. Kindergeld, Einkommen des Partners?

gefragt von MrsUnbekannt am 28.09.2008 um 12:51 Uhr

Hab staatliches Kindergeld für mich beantragt was ich dachte was mir für die Zeit meiner Vollschulischen Ausbildung auch zusteht.

Nun werde ich ständig mit neuen Fragebögen bombadiert und jetzt soll das Einkommen meines Partners (Vater unseres gemeinsamen Kindes) auch noch mit in die Berechnung mit reingenommen werden.

Ist das so in Ordnung? Wir sind nicht verheiratet und so ist er mich doch nicht unterhaltsverpflichtet, oder seh ich das falsch?


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anonym
beantwortet von tigeroli am 28. September 2008 12:56
0x
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Staatliches Kindergeld gibt es für jedes Kind, unabhängig von allen anderen Lebensfaktoren. Was Du meinst, ist wahrscheinlich das Erziehungsgeld. Und das bekommen nicht alle und nicht alle in gleicher Höhe. Das ist von ganz vielen persönlichen und familiären Faktoren abhängig. z.B. Deinem vorherigen Verdienst, vom Einkommen des Kindesvaters (der sehr wohl unterhaltspflichtig ist!), von der Wohn-/Lebenssituation von Mutter und Kind ...

Du wirst Dich mit dem Papierkram rumschlagen müssen! Kannst aber auch beim Sozialamt bzw. Jugendamt um Hilfe bitten.

Kommentar von MrsUnbekannt am 28. September 2008 12:59

Ne ne, ich meine die 154 Euro staatliches Kindergeld. Deswegen wundert es mich ja, weil mir jeder etwas anderes darüber erzählt und die Damen an der Hotline auch nicht besonders freundlich sind.


ralli16
beantwortet von ralli16 am 28. September 2008 13:21
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Kommentar von MrsUnbekannt am 28. September 2008 13:35

Danke, hat mir schon weitergeholfen :-)



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