Also diese Frage ist wirklich ernst gemeint.!!
Also ich habe mal ne Frage und zwar:
Kann man einen eigenen Staat gründen?
Wenn man ein Grundstück (angenommen in Deutschland) besitzt kann man dieses Gebiet als einen eigenen unabhängigen Staat erklären?
Danke

Nein. Weil Land alleine nicht ausreicht, sondern ein Staat ein Volk haben muss.

NEIN...selbst der "Frei"staat Bayern und der "Frei"staat Sachsen gehören mitsamt dem dazugehörigen Volk zu DEUTSCHLAND
Pumukl am 29. März 2009 14:12 :-(
aristokrat am 29. März 2009 14:33 ja, leider.

nee du geht nicht. gibt aber teilweise kleine inseln mit denen das geht, aber werden von keinen staat anerkannt. hat nur steuervorteile, die es aber anders wo auch gibt.

Wohnst Du zufällig in Krampfer? Dort hat ja vor einiger Zeit eine Gruppe von Leuten einen eigenen Kirchenstaat ausgerufen (auf eigenem Grund und Boden). Die Behörden sind ratlos, die übrigen Bürger verunsichert. Es gab Ortstermine und viel Tamtam in der Presse. Der "Kirchenstaat" ist immer noch da. Jetzt sollen sie mit Gebühren (Müll, Abwasser usw.) beglückt werden.

Wegen einem eigenen Grundstück, kann man nicht einen unabhängigen Staat erklären!!!????
Also gibt es keine möglichkeit einen eigenen Staat zu gründen (also nicht das ich das vorhätte :-D)
Pumukl am 29. März 2009 14:11 Da sind wir aber doch sehr beruhigt.

Nee, geht nicht, es sei denn du erklärst dem Land wo das Grundstück ist, den Krieg
Questor am 29. März 2009 14:12 Genau. Und das wäre dann schon die einzige Möglichkeit, da gibt es irgendeinen Trick, habe ich vor kurzem irgendwo gelesen, leider habe ich vergessen wo.
Nein, das Grundstück gehört trotzdem Deutschland.
aristokrat am 29. März 2009 14:35 das Grundstück gehört seinem Besitzer und noch lange nicht dem Staat, auch wenn es im Staatsgebiet liegt. Aber Grundsteuer darf man natürlich schon dafür bezahlen.
Wenn du das so siehst ^^ lol

Nein...
Warum so apodiktisch?
Pumukl am 29. März 2009 14:10 http://de.wikipedia.org/wiki/Apodiktische_Aussage Für Alle die den Begriff wie ich nicht kennen.
... und eine Staatsgewalt! Dann hätten wir die drei Kriterien beisammen.