gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

spülkasten läuft über und setzt die wohnung unter wasser.wer haftet?

gefragt von charles45charles45 am 09.08.2009 um 20:46 Uhr

ich war drei tage weg und das wasser aus dem spülkasten hat die wohnung teilweise unter wasser gesetzt. vor abreise habe ich die toilette einige tage nicht benutzt (habe noch eine zweite). sie hat sonst immer einwandfrei funktioniert.haftet der vermieter, wenn so ein kasten defekt ist?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (33058)
haushalt (16610)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 9. August 2009 20:49
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn sich feststellen läßt das der Spülkasten defekt ist haftet die Gebäudeversicherung des Vermieters....


alster1620
beantwortet von alster1620 am 9. August 2009 20:49
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schäden in der eigenen wohnung die hausratversicherung, schäden in der darunterliegenden wohnung die haftpflichtversicherung. du bist hoffentlich hausrat- und haftpflichtversichert?


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 10. August 2009 10:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also, für die Reparatur vom Spülkasten ist zuständig der "Vermieter"/Eigentümer.

Für einen etwaigen Feuchteschaden am Gebäude ist zuständig die hoffentlich vorhandene Gebäudeversicherung, die vom Mieter meist bezahlt wird über die BK.

Für etwaige Schäden am Hausrat ist zuständig die eigene Hausratversicherung, wenn denn vorhanden. Keine HR, also kein Ersatz.

Alles eigentlich ganz einfach.


carsim
beantwortet von carsim am 11. August 2009 23:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der vermieter haftet ganz klar aber du musst ihm bescheid geben das er ihn reparieren läst.


schnanani
beantwortet von schnanani am 9. August 2009 20:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bin kein RA, aber da der Spülkasten deinem direkten und häufigen Zugriff unterliegt, bist du auch für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich, und das kann in diesem Fall nicht gut sein. Nur ne Vermutung.



TwilightHeinz81
beantwortet von TwilightHeinz81 am 10. August 2009 00:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erst einmal: Die Versicherung "haftet" nicht; sie zahlt für denjenigen, der haftet. Der Vermieter haftet, wenn der Spülkasten schon vor Vertragsschluss defekt war (verschuldensunabhängig). Ansonsten haftet er, wenn er den Mangel zu vertreten hat (Paragraph 536a BGB). Ist das nicht der Fall, musst Du auf Deine hoffentlich vorhandene Hausratversicherung bzgl. beschädigten Eigentums zurückgreifen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.