ich war drei tage weg und das wasser aus dem spülkasten hat die wohnung teilweise unter wasser gesetzt. vor abreise habe ich die toilette einige tage nicht benutzt (habe noch eine zweite). sie hat sonst immer einwandfrei funktioniert.haftet der vermieter, wenn so ein kasten defekt ist?

Wenn sich feststellen läßt das der Spülkasten defekt ist haftet die Gebäudeversicherung des Vermieters....

schäden in der eigenen wohnung die hausratversicherung, schäden in der darunterliegenden wohnung die haftpflichtversicherung. du bist hoffentlich hausrat- und haftpflichtversichert?
Also, für die Reparatur vom Spülkasten ist zuständig der "Vermieter"/Eigentümer.
Für einen etwaigen Feuchteschaden am Gebäude ist zuständig die hoffentlich vorhandene Gebäudeversicherung, die vom Mieter meist bezahlt wird über die BK.
Für etwaige Schäden am Hausrat ist zuständig die eigene Hausratversicherung, wenn denn vorhanden. Keine HR, also kein Ersatz.
Alles eigentlich ganz einfach.

der vermieter haftet ganz klar aber du musst ihm bescheid geben das er ihn reparieren läst.

Bin kein RA, aber da der Spülkasten deinem direkten und häufigen Zugriff unterliegt, bist du auch für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich, und das kann in diesem Fall nicht gut sein. Nur ne Vermutung.

Erst einmal: Die Versicherung "haftet" nicht; sie zahlt für denjenigen, der haftet. Der Vermieter haftet, wenn der Spülkasten schon vor Vertragsschluss defekt war (verschuldensunabhängig). Ansonsten haftet er, wenn er den Mangel zu vertreten hat (Paragraph 536a BGB). Ist das nicht der Fall, musst Du auf Deine hoffentlich vorhandene Hausratversicherung bzgl. beschädigten Eigentums zurückgreifen.