Schulrauferei. Meine Tochter hat einem Jungen ins Gesicht geschlagen. Ergebnis: ein wackliger Zahn(bleibend) und eine defekte Zahnspange. Springt die private Haftplicht für die wahrscheinlich entstehenden Kosten ein oder wird das ne Hausnummer die ich selber schultern darf. Bin da nicht stolz drauf. Die Beweggründe meiner Tochter versteh ich nicht, sie wahrscheinlich auch nicht. Für gute Ratschläge hab ich ein offenes Ohr.

Für solche Fälle ist die Haftpflichtversicherung doch da.
wann die Tochter mindesten 7 Jahre alt ist und du deine Aufsichtpflicht verletzt hast, zahlt die Versicherung auf jeden Fall. Bei Kindern unter 7 Jahren zahlen einige Versicherer - steht in der Police.

Zunächst gilt es zu prüfen, ob sie selbst Schuld an der Rauferei trägt und ob sie "deliktfähig" ist.
Maximus40 am 10. Februar 2009 20:32 Hier sind die Begriffe Deliktfähigkeit, Haftung, Aufsichtspflicht usw. sehr gut erklärt.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsf%C3%A4higkeit
die zweite formulierung hab ich schon gelesen. doch da gehts schon ans eingemachte. was heißt das und wie wird es ausgelegt. Schuld ist relativ war ja nicht dabei. ins gesicht schlagen oder überhaupt ist nicht ok. sie sagt der junge hätte sie nach ner verfolgunsjagd gewürgt. jetzt stand der vater hier und berichtet von dem schaden. weltklasse.
Deine Tochter noch unter 14?
Ja, wird 13.