Hallo! Dachte die sind verboten worden, habe aber im Internet (www.kotteundzeller.de) in Suchfunktion Springmesser eingegeben und Da gibt es welce ab 18....? Sind sie jetzt doch wieder erlaubt???

WaffG § 37
"Verbotene Gegenstände"
Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser)
Auszug aus: http://www.wortfilter.de/springmesser.html
Kauf Dir für das Geld besser ein oder zwei Bücher. Metallwaren dieser Art fördern die Verdummung, Bücher können schlauer machen.
Oh Mann... Wenn du nicht weißt damit umzugehen und damit Mist machst, ist das dein Problem... o_O Es gibt eben auch Menschen, die so etwas nicht für UNSINN verwenden!
augustkoenigin am 11. Juni 2009 00:36 Und für was dann? In der Küche brauche ich sowas jedenfalls nicht.
Ja!! :-)
Ich verwende überhaupt keine Messer, ausser in der Küche.
seufz Macht mal bitte Praktikum bei uns, ich zeig euch dann meinen Arbeitsplatz und dann dürft ihr das gern mal ohne Werkzeug probieren... o_O

Ob ein Messer erlaubt ist oder nicht, hängt u.a. von der Klingenlänge ab und ob die Klinge nach öffnen feststeht (Butterfly). Für was braucht man sowas in unseren Breitengraden, außer für Unsinn?

Das mitführen eines solchen Messers ist verboten. Wirst Du mit einem Steakmesser erwischt kommt es letztlich aufs selbe raus.
Die erlaubten Teppichmesser sind im Nahkampf nicht zu verachten.
Ganz genau! Aber die brechen leider zu schnell ab.
oO Es gibt Menschen, die müssen Arbeiten. Ich gehöre zu den Menschen, die mit dicken Textilien arbeiten... Ich habe schon immer GUTE MESSER dafür (wie fast jeder im Betieb) verwendet und die Springmesser sind einfach praktischer und schneller als die normalen Klapp-Einhandmesser... Ich habe besseres zu tun als jemanden zu bedrohen oder die Kehle durchzuschneiden... falls ihr so etwas mit UNSINN MEINT. oO Das war eine normale Frage, mehr nicht.
über 8 cm Klingenlänge sind nicht wieder erlaubt.
Ok, alles klar, brauch ja kein Schwert ;-)
augustkoenigin am 11. Juni 2009 00:37 Danke, ziehe Frage zurück, dafür Hut.
schließlich will ich meine Arbeit GUT und SCHNELL machen... :-D. Da kann ich nicht mit nem komischen Klapp-Messer (erst mal ewig rumfuchteln, bis ich es offen habe) und dann noch ewig rumstehen, bis ich z.B. mein Muster herausgeschnitten habe. (Ein offenes möchte ich nicht, wegen der Verletzungsgefahr- Und da frag ich mich wirklich was vernünftiger ist...) ;-)

http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland)
Meines Wissens nach gehören Springmesser nur dann zu den verbotenen Gegenständen, wenn sie:
a) eine Klinge (also alles was aus dem Griff herausragt) haben, die länger als 8,5 cm sind.
b) die Klinge nach vorne aus dem Messer herausschnellt (egal ob durch eine Feder (Springmesser) oder durch die Schwerkraft (Fallmesser)) und nicht seitlich.
c) die Klingenbreite auf Höhe der halben Klingenlänge weniger als 20% der Klingenlänge beträgt (Springmesser, die als relativ schmale, eher zum Stechen als zum Schneiden ausgelegte Messer sind).
Daraus folgt, dass Du durchaus ein Springmesser haben und benutzen darfst, wenn die Klinge unter 8,5 cm lang (Punkt a) und recht breit (Punkt c) ist und die Klinge beim Betätigen des "Öffnungsmechanismus" seitlich aus dem Messer herauskommt (Punkt c).
Alternativ kannst Du natürlich auch sogenannte Einhandmesser benutzen, bei denen die Klinge über einen kleinen Knopf auf der Klinge sich mit einer Hand öffnen lässt, allerdings ohne Federkraft. Diese sind aber beim Führen (also bei dem zugriffsbereiten mit sich Tragen) in der Form eingeschränkt, dass Du einen triftigen Hobbygrund (z.B. Angler, oder Outdoorer, Beruf) vorweisen musst und sie nicht etwa in der Disco oder in der Fußgängerzone am Gürtel bei Dir trägst.
Für alle Leute, die Springmesser oder Einhandmesser als Unsinn bezeichnen, es gibt durchaus Situationen, in denen andere Messer als Werkzeug nur schwer einzusetzen sind. Einarmige Menschen zum Beispiel, Arbeiten, bei denen vor dem Hervorholen des Messers zwei Hände zum Vorbereiten des Werkstücks notwendig sind. Daher würde ich eine solche Anfrage nicht direkt in die Kategorie "Unsinn machen" schieben.
Viele Grüße, Leonhard Ullrich. www.messer-machen.de
Verbotene Waffen: http://tinyurl.com/mshawl
Danke für deine Antwort ohne Mama-Spielen :-)