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Sprachkurskosten von Steuer absetzbar?

gefragt von mistral1 am 15.11.2008 um 17:50 Uhr

Sind diese Ausgaben absetzbar? Welche Anforderungen müssen ggf erfült sein?

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Finanzen x 23.777 Steuern x 2.945 Sprachkurse x 12 Werbungskostenabzug x 1

anonym
beantwortet von MarianneW am 15. November 2008 18:23
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Wenn es für deine berufliche Fortbildung Sinn macht, dann ja - also Businessenglisch (ggfs sogar im ausland) wärenW erbungskosten - bis Suaheli dürfte das FA nachfragen..


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 15. November 2008 18:01
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Absetzbar,

  • wenn für den Beruf (Werbungskosten Anlage N www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#anlage_n )

  • oder wenn für Gewerbe/Freiberuf (Ausgaben Anlage GSE und Anlage EÜR)

  • oder wenn ich gerade einen Beruf habe, aber der Kurs für eine andere Arbeitsstelle gebraucht wird (Weiterbildung Mantelbogen Seite 3)

Privat: Nicht absetzbar.


gamasche
beantwortet von gamasche am 15. November 2008 17:53
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Es soll eine berufsbegleitende Maßnahme zum Zweck der Qualifizierung, Weiterbildung sein, oder zum Zweck der Neuorientierung bei notwendigem Berufswechsel aus den verschiedensten Gründen. Bei Arbeitnehmern Pauschbetrag beachten.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 15. November 2008 17:52
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Ja. Das sind bei Gewerbetreibenden Betriebskosten oder bei Angestellten Werbungskosten.

Man muß nur sehen ob man als Angestellter über den Werbungskostenpauschbetrag rüberkommt. Das hängt natürlich auch von den Kosten des Sprachkurses ab.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 15. November 2008 17:51
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Sprachkurse aus beruflichen Gründen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.


Melina79
beantwortet von Melina79 am 15. November 2008 17:50
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Wenn Du das beruflich gebrauchen kannst,ja


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