Sind diese Ausgaben absetzbar? Welche Anforderungen müssen ggf erfült sein?
Wenn es für deine berufliche Fortbildung Sinn macht, dann ja - also Businessenglisch (ggfs sogar im ausland) wärenW erbungskosten - bis Suaheli dürfte das FA nachfragen..

Absetzbar,
wenn für den Beruf (Werbungskosten Anlage N www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#anlage_n )
oder wenn für Gewerbe/Freiberuf (Ausgaben Anlage GSE und Anlage EÜR)
oder wenn ich gerade einen Beruf habe, aber der Kurs für eine andere Arbeitsstelle gebraucht wird (Weiterbildung Mantelbogen Seite 3)
Privat: Nicht absetzbar.

Es soll eine berufsbegleitende Maßnahme zum Zweck der Qualifizierung, Weiterbildung sein, oder zum Zweck der Neuorientierung bei notwendigem Berufswechsel aus den verschiedensten Gründen. Bei Arbeitnehmern Pauschbetrag beachten.

Ja. Das sind bei Gewerbetreibenden Betriebskosten oder bei Angestellten Werbungskosten.
Man muß nur sehen ob man als Angestellter über den Werbungskostenpauschbetrag rüberkommt. Das hängt natürlich auch von den Kosten des Sprachkurses ab.
Sprachkurse aus beruflichen Gründen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.