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Sportkleidung als Sportlehrer steuerlich absetzbar?

gefragt von Buitink am 22.02.2009 um 13:23 Uhr

Ich unterrichte Sport und bin eben auf Sportkleidung angewiesen. Dafür gehe ich auch gern in Outlets einkaufen, um Geld zu sparen. Wisst ihr, ob ich die Sportkleidung als Sportlehrer steuerlich absetzen kann?


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buebue
beantwortet von buebue am 22. Februar 2009 13:24
2x
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eben unter arbeitskleidung werbekosten


anonym
beantwortet von anjanni am 22. Februar 2009 13:25
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Da Du als Musiklehrer einen Flügel absetzen kannst, solltest Du als Sportlehrer auch Sportkleidung absetzen können.

Frag doch Deine Kollegen - die wissen sicherlich ganz genau, wie sie das machen.

Auch das Finanzamt gibt Dir hinreichend Auskunft.


anonym
beantwortet von markor am 22. Februar 2009 13:27
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natürlich, das ist arbeitsbekleidung, kannst es als werbungskosten geltend machen


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 22. Februar 2009 20:08
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Da wäre ich mir nicht so sicher. Kommt wohl auf den Sachbearbeiter im FA an. Bei Sportkleidung kannst du nicht klar trennen, ob es sich um private oder berufliche Ausgaben handelt. Ein Bankmitarbeiter kann seinen Anzug auch nicht absetzen, da eine Privatnutzung ebenfalls möglich ist.


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 23. Februar 2009 08:48
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Da eine Privatnutzung der Sportkleidung während der Freizeit nicht ausgeschlossen ist, kann die Sportbekleidung nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Ein Versuch ist natürlich nicht strafbar.

Grundsätzlich kann aber nur typische Berufsbekleidung z.B. Sicherheitsschuhe, Metzgerschürze, Pistolenhalfter bei Polizisten... als Werbungskosten angesetzt werden, da diese typischerweise nicht in der Freieit getragen werden...


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