gargamel2003 am 24.12.2008 um 1:08 Uhr
darf man da schneller als 7 km/h fahren ? Nachts gehören Kinder ja nun mal nicht nach draußen zum spielen.

erster gang im standgas.... schneller nicht...egal ob nachts oder tags

Du fragst immer nach einer logischen Begründung.
Das was Du meinst, ist keine "Spielstraße" sondern ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 gem. StVO). Auch wenn auf diesem Schild ein Kind mit einem Ball zu sehen ist, werden diese Bereiche nicht nur wg. spielender Kinder verkehrsberuhigt sondern auch oft aus anderen Gründen. Daher gilt der verkehrsberuhigung rund um die Uhr.
Eine "echte" Spielstraße wird durch Zeichen 250 mit Zeichen 1010-10 angezeigt/angeordnet. Hier dürfen dann gar keine Autos mehr fahren.
Franticek am 24. Dezember 2008 17:34 DH
Alle Achtung! Nach all den anderen Antworten dachte ich schon, daß überhaupt keiner mehr viel Ahnung hat, und dann lese ich hier ganz unten als letztes die perfekte Antwort. 100% korrekt.
gargamel2003 am 4. Januar 2009 02:36 Oh, Danke, erst heute gesehen, DH

verkehrzeichen sind rund um die uhr gültig! (außer ein zusatzzeichen sagt etwas anderes)
In einem verkehrsberuhigten Bereich umgangssprachlich genannt Spielstraße darf man egal zu welcher Tages und Jahreszeit nicht schneller als 7 km/h fahren es sei denn es wird durch ein Zusatzschild etwas anderes angezeigt
Franticek am 25. Dezember 2008 16:17 Mir sträuben sich ein wenig die Haare bei diesem "umgangsprachlich genannt Spielstraße". Es stimmt schon, daß dies in der Umgangsprache oft so genannt wird, es kann deshalb aber nicht gleichgesetzt werden, weil es ja tatsächlich auch Spielstraßen gibt, die aber etwas ganz anderes sind. Dort dürfen nämlich überhaupt keine Fahrzeuge fahren.
Nein. Auch Kinder könnten noch unterwegs sein, weil Mama und Papa irgendwas feiern. Und Katzen und Hunde von nachtaktiven Menschen, die sich auf die Straßenverkehrsordnung verlassen. L.G.

Ist Vorschrift, egal ob Tag oder Nacht.
Bei Schulen ist oft Tempo 30 vorgeschrieben, wenn Ferien sind musst Du Dich auch an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. ;o)))
Vorschrift ist Vorschrift
gargamel2003 am 24. Dezember 2008 01:09 ach ja, Deutschland....
Nein, darf man nicht
gargamel2003 am 24. Dezember 2008 01:09 gibt es dafür eine logische Begründung ?
CrazyDaisy am 24. Dezember 2008 01:09 Spielende Katzen! ;-)
Ist halt so, das Gesetz (Straßenverkehrsordnung) schreibt es vor.
aber warum ?
weil es so dein gesetzgeber vorschreibt^^ an ner ampel bleibst du auch bei rot stehen...egal ob tag oder nacht...auch wenn da weit und breit keiner rumrennt
Das klingt zumindest mal logisch. Ich bin mal absichtlich bei rot drübergefahren, habe vorher wirklich geschaut, alles war kilometerweit frei, schwups, die Polizei hats gesehen....