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spicker nach der prüfung entdeckt worden

gefragt von bscool am 13.05.2009 um 16:42 Uhr

so und zwar wurde bei uns nach dem abitur auf dem klo ein spickzettel gefunden(abiaufgaben mit lösungen aus dem abibuch),also nix per hand geschriebenes. so jetz ist für mich die frage was kann alles passieren? wird etwas passieren? das problem ist die lehrer wissen wer wann wie lang und wie oft auf dem klo dort war,leider bin ich einer unter ihnen. kann es passieren dass alle die auf dem klo waren nun dran sind? oder wird nichts passiere da kein beweis vorliegt wer es war?

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prüfung x 953 abi x 293 spicker x 30

Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 13. Mai 2009 16:44
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Tja, dumm gelaufen. Kann gut sein, daß sämtliche Arbeiten als ungültig gewertet werden.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 13. Mai 2009 16:45

blödsinn

Kommentar von ThunderHawk am 13. Mai 2009 16:53

Dünnfug.


anonym
beantwortet von Dentier am 13. Mai 2009 16:47
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nulla poena sine culpa = keine Strafe ohne das die (persönliche) Schuld bewiesen ist.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 13. Mai 2009 16:56

Auch nett! ;-)


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 13. Mai 2009 16:53
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Sippenhaft gibt es nicht. Solange dir nichts bewiesen werden kann, kannst du nicht persönlich bestraft werden.

Es kann aber schon passieren, dass ihr alle nochmal schreiben müsst.

Ist aber auch selten bekloppt, den Zettel neben dem Klo liegen zu lassen, statt ihn zu entsorgen...


SchOkiiEeis
beantwortet von SchOkiiEeis am 13. Mai 2009 16:45
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hmm... also ich wurde mal beim schummeln bei einer französisch schularbeit entdeckt. ich hab die arbeit noch mal schreiben müssen und hab einen klassenbucheintrag und eine schlechtere verhaltensnote geerntet. aber das war nur eine arbeit und keine abi. obwohl ich glaube, dass so schnell nichts passiert mit dir, da sie ja keine beweise dafür haben, dass du es warst.


Imbecillitas
beantwortet von Imbecillitas am 13. Mai 2009 16:45
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uiuiui... wenn ihr da mal nicht alle zum speicheltest müßt ^^

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 13. Mai 2009 16:54

Prust ;-)


Quandt
beantwortet von Quandt am 13. Mai 2009 16:44
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Wer sagt denn, das dieses corpus delicti schon während der Prüfung dort gelegen hat?!? ;-)


anonym
beantwortet von Forell am 13. Mai 2009 16:44
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Ich glaube die können dir nix wenn se das nicht mitbekommen haben.


anonym
beantwortet von janlee am 24. Oktober 2009 20:18
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anonym
beantwortet von bscool am 13. Mai 2009 16:56
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also hört sich das nach glück gehabt an^^ ich mein es sollen abiaufgaben mit lösungen gewesen sein,sprich nicht genau die aufgaben,welche bei uns dran waren,weiterhin ist es ja keine persönliche handschrift drauf und da wir in bayern sind,müsste das ministerium extra neues abi erstellen^^ meine grundangst besteht halt darin,dass sie sagen joa alle aus diesem lk konnten spicken folgich schuldig,wobei wie ja jmd hier gesagt hat,wer sagt,dass der spicker schon während der prüfung da war


thisispowers
beantwortet von thisispowers am 13. Mai 2009 16:49
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in meiner schule gab es einen ähnlichen fall. ein mädchen wirft den spicker nach der arbeit direkt neber der lehrerin in den mülleimer. hat erst 0 pkt bekommen, tage später durfte sie die klausur nach einem gespräch mit ihr (der lehrerin) wiederholen. nachweisen konnte die lehrerin eine benutzung ja nicht. deswegen im zweifel für den angeklagte.


anonym
beantwortet von Forell am 13. Mai 2009 16:48
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Unser Lehrer hat immer geagt: Spicken dürft Ihr, nur erwischen lassen nicht!


Drahreg
beantwortet von Drahreg am 13. Mai 2009 16:48
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Im Zweifel können/müssen die Prüfungen wiederholt werden. Beweistechnisch haben die Lehrkräfte keine Chance, die Verwendung des Spickers nachzuweisen oder überhaupt festzustellen, dass er auch während der Prüfung schon da war. Völlig wurst, wer auf dem Klo war und wer nicht.


Blondi
beantwortet von Blondi am 13. Mai 2009 16:48
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Auch wenn es nicht korrekt ist, man muss Dir erst mal nachweisen, dass DU es warst. Es kann doch jeder gewesen sein, der auf der Toi war. ich glaube auch nicht, dass die anderen bestraft werden können. das wäre denen gegenüber total ungerecht.


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 13. Mai 2009 16:46
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Wenn man diesen Spickzettel nicht unmittelbar einer Person zugeordnet werden kann, wird wahrscheinlich nicht viel passieren. In Deutschland gilt immer noch "Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist" und wenn man dies einem nicht konkret nachweisen kann, muss man von der Unschuldsvermutung ausgehen.


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 13. Mai 2009 16:44
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wenn sich der/die meldet gibts ärger, die lehrer sind nicht blöd und schauen bei euren antworten genauer hin, da sieht man schon wer gemauschelt hat


Ottbi
beantwortet von Ottbi am 13. Mai 2009 16:44
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wenn du andere sachen geschrieben hast als auf den spicker stehen glaub ich nich dass, die dir nen täuschungsversuch aufbrummen


anonym
beantwortet von newcomer am 13. Mai 2009 16:44
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wenn sie niemanden überführen können, wird die ganze Klasse das Fach wiederholen

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 13. Mai 2009 16:45

Du, Sippenhaft ham wa abjeschafft! ;-)

Kommentar von D53202a75582d497ffb2dde4ceb1f447smallmariam92 am 13. Mai 2009 16:47

was für 'ne sprache ist das denn?

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 13. Mai 2009 16:54

Liebe Miriam, warst Du schon mal in Berlin?!? ;-)

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 13. Mai 2009 16:54

dit is een berliner atze - hört man doch, wa. :-)

Kommentar von newcomer am 13. Mai 2009 19:50

ei, gigga da


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