Ich lebe 700km von meienr Familie entfernt weil ich 2002 mit meinem Ehemann wegzog. Seit März 2005 bin ich alleinerziehend und arbeite halbtags. Zwar habe ich Freunde hier und mein Ex holt den Kleinen 1-2 Mal die Woche (NIE ZUR ÜBERNACHTUNG)! Ich habe mich in psychologische Hände begeben weil ich seit meinem letzten Besuch zu hause unetr Panikattacken leide! Mein Wunsch in die Heimat zurück zu gehen wurde dadurch allerdings immer größer! Schreibe schon Bewerbungen! Es ist jedoch fast unmöglich weil die meisten Stellen AB SOFORT sind. Darf ich nun kündigen? Bekommt mein Sohn dann auch über ALG2 eine Sperrzeit? Ich will so gern zu meiner Familie!!!
Bitte erkläre dein Problem etwas genauer. Was hat ALG 1 mit deiner Halbtagsstelle zu tun. Und was hat die Sperrzeit von ALG 2 mit deinem Sohn (dem Kleinen, den dein Ex abholt?)zu tun?

Wenn du selber Kündigst wirst du mit hoher Warscheinlichkeit gesperrt, jedoch nicht wenn du gekündigt wirst.
Mein problem ist dass ich hier so gut wie keien Unterstützung habe! In meienr Heimat hätte ich sie durch meine Familie!!! Ich habe Ganztags gearbeitet aber war total fertig mit allem! Es ist einfach zu viel wenn man keienrlei Hilfe zu erwarten hat! Nach 1/2 Jahr habe ich meinen Vertrag auf Halbtags ändern lassen und bekomme ja nun zusätzlich Hilfe durch ALG 2! Wenn ich in meine Heimat gehen könnte würde ich ja viel mehr arbeiten können weil ich eben Hilfe von meiner Familie in Anspruch nehmen kann wenn ich sie benötige! Hier stehe ich komplett alleine da. Mein ex ist weder finanziell noch sonstiger Art eine Hilfe für mich! Ausserdem würde ich viel weniger Miete zahlen weil es hier sehr teuer ist! Da ich ja eigentlich eine Sperrzeit bekommen würde weil ich dann ja kündigen würde frage ich mich ob der Regelsatz (ALG2)von meinem Sohn auch davon betroffen wäre!?
Sorry dass ich mich nicht ausreichend ausgedrückt habe! Aber ich hoffe dass ich wegen der Umstände evtl von der Sperrzeit befreit werde oder zumindest eine Verkürzung bekommen kann. Ich würde auch einen Bericht von meiner Psychologin bzw Hausärztin einfordern können.