Sperrzeit vom Arbeitsamt möglich ?

gefragt von sany822 am 25.05.2008 um 21:45 Uhr

Hallo,

ich habe folgende Frage! Morgen kann ich von einem Zeitarbeitsvertrag in eine Festanstellung wechseln mit einem unbefristeten Vertrag.

Den Vertrag bekomme ich erst Angfang der Woche von der neuen Firma.

Meine Zeitarbeitsfirma will mich nicht Kündigen, daher muss ICH eine Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag schreiben. Wie Formuliere ich das am besten? Und was ist das sinnvollste von beiden?

Meine Kündigungsfrist beträgt 14 Tage & das ich am Montag anfange geht klar mit der Zeitarbeitsfirma, da diese mich dorthin vermittelt haben.

Bekomme ich vom Arbeitsamt eine Sperrzeit falls ich die Probezeit nicht bestehe? Da ich ja selbst Kündigen soll

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Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 25. Mai 2008 21:57
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Nein, wenn Dein neuer Arbeitgeber Dich kündigt, bekommst Du keine Sperrzeit. Der Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma hat dann damit nichts zu tun. Ich wünsche Dir einen guten Start in den neuen Job!

Kommentar von sany822 am 26. Mai 2008 08:10

Hallo Steffiffm,

es ist so das ich Kündigen soll... nicht die mich. Daher war meine 2 Frage ja was besser ist Aufhebungsvertrag oder die Kündigung meinerseits.


anonym
beantwortet von sany822 am 26. Mai 2008 07:54
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WOW ! Vielen Dank für eure Antworten. Dann kann ich ja beruhigter in den Tag starten.

Werde mit meiner Ex-Firma reden, das diese schon mal einen Aufhebungsvertrag vorbereiten sollen so das ich diesen nur noch Unterschreiben muss.

Bei der Zeitarbeitsfirma hatte ich einen unbefristeten Vertrag und bei der Firma ist es wieder ein unbefristeter Vertrag mit ein bisschen mehr Geld :)

Danke !!!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Mai 2008 22:12
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Wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterzeichnest, hast Du die Arbeitslosig´keit "selbst verschuldet. Also bekämest du nun mal eine Sperre. Je nach Begleitumständen kann diese bis zu 3 Monaten betragen. Wenn dich jedorch der Arbeitgeber ohne dein Zutun in der Probezeit entläßt, dann ist das ein Versicherungsfall, also keine im Prinzip keine Sperre. Aber vorsicht: Die Arbeitsagentur fragt gerne bei beiden Seiten nach, um bei ungereimtheiten doch noch ein Verschulden zu finden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 25. Mai 2008 22:16

''Die Arbeitsagentur fragt gerne bei beiden Seiten nach''

Das passiert automatisch, da eine Arbeitsbescheinigung ausgefüllt werden muss von der Firma.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 25. Mai 2008 22:26

Früher war das eine reine Formalie. Jetzt habe ich es im Bekanntenkreis erlebt, dass die öfters bei mehreren Stellen hinterhältige Frage Stellen (z.B. beim Vorgesetzten, Firmenleitung und Personalabteilung und dem entlassenen), eben... BÖSWILLIG!

Kommentar von Rolfe am 25. Mai 2008 22:33

Welche Arbeitslosigkeit soll er denn verschuldet haben? Er geht doch nahtlos in eine Festanstellung! Wenn er daraus später die Probezeit nicht übersteht, ist entscheidend, dass er gekündigt wurde. Er selbst kündigt doch nicht in der Probezeit oder unterschreibt einen Aufhebungsvertrag! Was Monate vorher war, spielt doch überhaupt keine Rolle!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 25. Mai 2008 22:36

@ Rolfe: Du hast etwas Mißverstanden: Der Frager wollte wissen, was wäre wenn.

Kommentar von Rolfe am 25. Mai 2008 22:47

Habe ich schon verstanden - wenn er die Probezeit nicht übersteht, ist für eine Sperrfrist nur und ausschliesslich entscheidend, ob er gekündigt wurde (arbeitgeberseitig) oder ob er selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Wenn er vom Arbeitgeber gekündigt wurde, bekommt er weiter ALG - dabei spielt es keine Rolle, dass er Monate zuvor von Zeitarbeit in ein Festarbeitsverhältnis gewechselt ist.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 25. Mai 2008 22:57

''Wenn er vom Arbeitgeber gekündigt wurde,''

... spielt auch das WARUM eine Rolle, ob eine Sperrzeit verhängt wird oder nicht.

Kommentar von Rolfe am 25. Mai 2008 23:51

Aber nicht der Wechsel von Zeitarbeit auf ein Festanstellungsverhältnis. Und das war die Frage.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Mai 2008 00:18

Du hast aber geschrieben
''ist für eine Sperrfrist nur und ausschliesslich entscheidend, ob er gekündigt wurde (arbeitgeberseitig) oder ob er selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat.''
und das stimmt - so pauschal - nun mal nicht!.

Kommentar von Rolfe am 26. Mai 2008 00:53

Die Frage war aber, ob der Wechsel vom Zeitarbeitsverhältnis zur Festanstellung ihm später bei der arbeitgeberseitigen Kündigung zum Nachteil gereichen könnte. Und das ist eben nicht möglich. Während der Probezeit spielt das Warum keine Rolle, weil der Arbeitgeber in der Regel die Kündigung während der Probezeit nicht begründet - weil er es nicht muss. Und wenn er es doch tut und dem Arbeitnehmer irgendetwas anlastet, muss das ja nicht stimmen und dürfte nur schwer justitiabel sein.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Mai 2008 01:10

Wenn der AN seine Kündigung selbst zu verantworten hat, weil er z.B. unzuverlässig war, geklaut hat o. ä. dann spielt das für eine Sperre schon eine Rolle ...auch in der Probezeit. In die Kündigung muss zwar kein Grund geschrieben werden, aber der AG muss eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen und darin kann er durchaus sowas reinschreiben.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 26. Mai 2008 10:28

@ bitmap: Korrekt!


anonym
beantwortet von Rolfe am 25. Mai 2008 22:04
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Eine Sperrzeit würde nur anfallen, wenn du durch die Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag wieder in die Arbeitslosigkeit fällst, aber nicht, wenn du sogar in eine Festanstellung mit unbefristetem Vertrag wechselst. Im Falle des "Nichtüberstehens" der Probezeit bekommst du wieder ALG, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auf keinen Fall aber eine Sperrfrist.


bitmap
beantwortet von bitmap User-Moderator am 25. Mai 2008 21:59
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Einen Aufhebungsvertrag macht in der Regel nicht der AN, sondern der AG. Wenn du eine unbefristete Stelle anfängst, dann dürfte keine Sperre anfallen, wenn du dort nicht aus eigenem Verschuldem gekündigt wirst bzw. selbst kündigst.


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