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Sperrung von Strom und Gas bei Mutter mit drei Kinder?

gefragt von EinEla am 19.05.2008 um 10:32 Uhr

Die Energieversorgung wurde eingestellt bei einer Mutter mit drei Kindern.Die Arge verweigert ein Darlehen und der Energie Versorger kommt nicht entgegen.Ist dieses rechtens?


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Reply


ImGampi
beantwortet von ImGampi am 19. Mai 2008 10:38
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Nein, wahrscheinlich nicht! Allerdings müsste man hier viele Hintergrundinfos haben..Einfach mal so passiert dies nicht.

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 19. Mai 2008 10:39

DH

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. Mai 2008 10:48

Also ganz Hilfrei ist diese Meinung nicht!

Kommentar von F41cf695fb1ed23e82026f4f52ab4a79smallImGampi am 19. Mai 2008 10:48

Hilfrei? Was ist das denn?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. Mai 2008 11:04

Mit einer Vermutung ist einem wohl nicht geholfen.


Carsten Kriska
beantwortet von Carsten Kriska am 19. Mai 2008 10:43
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Wenn man nicht kapitalistisch denkt, dann ist es nicht rechtens! Dann ist es eine grosse Sauerei! Ich bin dafür das Strom in der heutigen, von Strom abhängigen, Welt, Strom für jeden, immer zur Verfügung stehen sollte! Wäre Nächstenliebe nicht am Geld erstickt, dann hättest du jetzt Strom!

Andererseits, wenn ich etwas erwerbe, aber die Rechnung nicht zahle, dann wird es mir wieder abgenommen. Du kannst nicht deine Kinder als Schutzschild gegen offene Rechnungen halten!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. Mai 2008 11:05

Meine ich auch!


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 19. Mai 2008 11:01
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Ja ist rechtens. Auch mit drei Kindern darf man die Stromrechnung bezahlen. Üblicherweise wird der Saft ja nicht einfach mal ebend so abgedreht. Üblicherweise gibt es eine Vorwahnung (Rechnung) die schon nicht beglichen wurde. Dann kommt üblicherweise 1 Mahnung auch Zahlungserinnerung (die auch nicht bezahlt wurde). Dann folgt ein Schreiben mit Termin wo die Abschaltung erfolgt (Üblicherweise mit 14 tägiger Frist) Auch das wurde einfach abgewartet. Und jetzt ist der Saft abgedreht. Es erscheint einen ungerecht wenn man kein Geld hat aber man kätte schon viel früher (als die Rechnung kam) Gegenmaßnahmen einleiten können. Wenn der Saft erstmal weg ist kommen auch noch die Abschaltungskosten sowie der Neuanschluß dazu. Alles Dinge die man rechtzeitig vorher abwenden kann. Jetzt bleibt Dir ja immer noch Zeit eine Ratenvereinbarung zu machen Dich zahlungswillig zu zeigen und dann wird der Energieunternehmer Dir (gibt es jetzt ganz neu) einen Zähler auf Guthabenbasis einbauen können. Da hast Du den tierischen Vorteil das Du keine Rechnung bezahlen mußt.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. Mai 2008 11:07

Meine ich auch!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 19. Mai 2008 10:42
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Ja, es ist rechtens. Der Energieversorger ist ein Wirtschaftsunternehmen, der muß auch sehen, wo er bleibt. Das ist zwar sehr bitter für Dich, aber es ist nun mal so. Rede doch nochmal mit denen, vielleicht kannst Du doch noch was erreichen. Manchmal lassen sie sich auf Ratenzahlung ein.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. Mai 2008 11:05

Korrekt!


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 19. Mai 2008 10:52
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Rein menschlich ist es eine große Sauerei. Wirtschaftlich gesehen, kann ich den Energieversorger verstehen. Zuerst hat ja jemand so viel Strom verbraucht, dass er/sie seine Rechnung nicht zahlen konnte, auch nach der Mahnung nicht und auch die zweite Rechnung wurde vermutlich nicht gezahlt. Geld kommt von der ARGE für den Lebensunterhalt und die Miete, für drei Kinder müßte Kindsunterhalt fließen und für drei Kinder wird Kindergeld gezahlt, alles nicht üppig, aber Geld. Warum wurde dann nicht die Rechnung gezahlt? Wieviele PS, X-Boxen, PCs und TVs und DVD´Player sind denn in der Wohnung, die alle sinnlos Strom fressen? Sorry, aber manchmal fehlt mir dann doch das Verständis.




Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. Mai 2008 11:06

Meine ich auch!


Dominges
beantwortet von Dominges am 19. Mai 2008 10:40
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Das kommt auf die Stromgrundversorgungsverordnung des Stromversorgers an. Generell ist es rechtens, sofern der Versorger die Sperrung angedroht hat (Mahnungen). In manchen Fällen gibt es aber Sonderregelungen, z. B. wenn ein Kind unter 12 Monate alt ist o. man auf medizinische Geräte angewisen ist. Das entscheidet aber letztendlich der Versorger. Hilft nur Geld leihen, (an)zahlen, Ratenvereinbarung.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. Mai 2008 11:06

DH!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 19. Mai 2008 10:47
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Nun...

  • An sich ist es egal, ob es sich um einen alleinstehenden Mann oder alleinerziehende Mutter mit Kindern handelt.

  • Auf jeden Fall sollte die Frau mit ihrem PAP bei der ARGE darüber sprechen und wenn das nichts bringt, dann mit dem nächsthöheren Vorgesetzten.

  • Die ARGE ist nicht gesetzlich verpflichtet, Kredite zu gewähren. Aber sie übernimmt die laufenden Kosten im Rahmen bestimmter Pauschalbeträge, welche im Regelsatz bereits enthalten sind.

  • Allerdings ist eine Wohnung oder Strom und Gas nicht zumutbar nach Gesetz. Da beißt sich halt die Katze in den Schwanz, weil ein ALG2-Empfänger i.d.R. nicht pfendbar ist und eine Sperre die einzige Handhabe des Versorgers ist, um den säumigen Nichtzahler "zu freiwilligen" Tilgungszahlungen zu zwingen.

  • Aber: Die ARGE oder irgendein Sozialverband (z.B. Caritas oder Diakonie) können mit dem Versorger einen Tilgungsplan vereinbaren, wenn man das selber nicht auf die reihe kriegt.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 19. Mai 2008 10:40
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Leider ja. Solche Fälle gibt es in Deutschland sogar erstaunlich oft. Sogar, wenn noch mehr Kinder oder sogar Säuglinge dabei sind. Und auch im Winter. Sprich nochmal mit dem Versorger und biete ihm eine Ratenzahlung an. Oftmals lassen sie sich, besonders bei Kindern darauf ein. Evtl. muss man vorher einen Abschlag zahlen. Die Ämter tun sich davon gar nichts an. Du kannst evtl. bei der Familienhilfe der Gemeinde oder bei der Caritas nach Unterstützung fragen. die haben auch manchmal noch andere Lösungsmöglichkeiten.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. Mai 2008 11:05

DH!


Szintilator
beantwortet von Szintilator am 19. Mai 2008 11:27
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Dann schreibe doch mal bitte, wieso ist das soweit gekommen, das bei einer Mutter mit drei Kindern der Strom abgestellt wurde¿ Es muß immer erst mal dafür gesorgt werden, das Strom- und Wasserrechnungen bezahlt werden, auch, wenn frei Haus geliefert wird, meist sind aber Zigaretten und Bier wichtiger, darauf sollte mal verzichtet werden, wenn es denn so ist!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 19. Mai 2008 12:20

Es muß schon irrsinnig Spass machen, abgedroschene Klischees zu bedienen und die ALG2-Bezieher als Säufer und sinnlose Raucher über einen Kamm zu scheren!

Dann mach doch mal sinnvolle Vorschläge, wie man mit monatlich 27,60 € für den Strom- und Gasverbrauch, die im Regelsatz vorgesehen sind, die laufenden Kosten bewerkstelligen soll! Denk aber auch daran, daß in diesem Betrag die Zähler- und Bereitstellungskosten auch schon enthalten sind!

Wenn Du dann die praktikablen Vorschläge gebracht hast, kannst Du ja wieder solche sinnfreie Antworten vom Stapel lassen!

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. Mai 2008 12:26

ach, hoss, die summe 27,60 bezieht sich auf eine person. also im regelsatz einer person enthalten.

bei 4 personen gibt es 4 x regelsatz, je nach alter, also auch 4 x stromgeld und damit sollte man rechnen können.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 19. Mai 2008 12:31

Richtig, es funktioniert aber trotzdem nicht, da ja der Betrag für Strom und Gas und Instandhaltung d. Wohnung gedacht ist. Will heißen, sie hat damit den Strom, das Gas zu bezahlen und soll davon auch noch Rücklagen für die Wohnungsinstandhaltung bilden!

Kommentar von Simple_avatar6smallSzintilator am 20. Mai 2008 00:32

@1hoss43, ließ doch mal meinen Kommentar genauer, zum Schluß habe ich doch geschrieben, wenn es denn so ist!, und Schimpftriaden brauchst Du deswegen nicht vom Stapel lassen!


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 19. Mai 2008 11:42
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1.) Strom und Gas gehören zu den Kosten der Unterkunft (KdU)!

2.) Die Kosten der KdU sind vollumfänglich von der ArGe zu tragen, solange keine Verschwendung unterstellt oder nachgewiesen werden kann!

Dazu das SGB2:

§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung

(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Also solltest Du nun:

1.) Formlosen Antrag auf Übernahme der Strom- und Gasrechnung stellen.

2.) Bei Ablehnung des Antrages sofort Widerspruch einlegen.

3a.) Zum Amtsgericht und dort beim Rechtspfleger einen Beratungsschein holen. Dann einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Der Anwalt kostet Dich dann 10€. und weiter mit 3b.

3b.) Bei Ablehnung des Widerspruchs sofort mit Hilfe des Fachanwalts beim Sozialgericht Klage erheben und auf Erteilung einer Einstweiligen Verfügung drängen!

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. Mai 2008 12:16

strom und gas gehören aber nicht grundsätzlich zu den kosten der unterkunft, nur der evtl. anteil der für die betriebskosten aufgewendet wird.

ansonsten ist da eine summe im regelsatz inbegriffen.

davon hat jeder seine stromrechnung zu zahlen.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 19. Mai 2008 12:26

Na prima, jetzt schluckt das Programm schon Kommentare, also nochmal:

Versuch das mal mit 27,60 € monatlich. Das ist schlicht unmöglich, da in diesem Betrag schon die Grundpreise für Zähler und Bereitstellung enthalten sind.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. Mai 2008 12:29

ach, hoss, die summe 27,60 bezieht sich auf eine person. also im regelsatz einer person enthalten.

bei 4 personen gibt es 4 x regelsatz, je nach alter, also auch 4 x stromgeld und damit sollte man rechnen können.

und wie gesagt, der energieaufwand für die beheizung der wohnung und warmwasser wird extra übernommen, innerhalb der wohnkosten.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 19. Mai 2008 13:01

Darf ich Dir das folgende mal freundschaftlich um die Ohren hauen? ;-))

Sozialgericht Frankfurt, Urteil vom 29.12.2006, AZ. S 58 AS 518/05:

In dem vom Sozialgericht Frankfurt entschiedenen Fall erhielt ein ALG II-Empfänger neben dem Regelsatz Leistungen für Unterkunft und Heizung von rund 570 Euro. Diese Summe enthielt neben der Kaltmiete auch die Abschlagszahlung für Heizkosten. Die anfallende Strompauschale von monatlich 41 Euro wollte das Job-Center nicht übernehmen.

Das Sozialgericht Frankfurt hat hier eine weitreichende Entscheidung getroffen: die den Betrag von 20,74 Euro übersteigenden Stromkosten sind von den Leistungsträgern als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu gewähren; im vorliegenden Fall also ein Betrag in Höhe von 20,26 Euro.

Im monatlichen Eckregelsatz von 345 Euro seien lediglich 8 % für Haushaltsenergiekosten der Wohnung vorgesehen, so das Gericht. Der darüber hinaus gehende Bedarf für die Stromversorgung müsse daher zu den Kosten der Unterkunft gezählt werden. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung wurde nicht zugelassen.

Landessozialgericht des Freistaates Sachsen, Urteil vom 29.03.2007, AZ. L 3 AS 101/06:

Das Sächsische Landessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 29. März die Auffassung vertreten, dass die bisher vom Leistungsträger vom ALG II-Regelsatz vorgenommenen Abzüge für die Warmwasserbereitung in Höhe von 8,18 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft und 3,58 Euro für jede weitere Person nicht gerechtfertigt sind.

Das Gericht begründete den Wechsel seiner eigenen Rechtsprechung insbesondere damit, dass es unter anderem mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sei, wenn den Hilfebedürftigen auferlegt wird, die Wassererwärmungskosten aus der Regelleistung zu bestreiten. Mit einer umfassenden und fundiert angelegten Berechnung hat das Gericht nachgewiesen, dass im Regelsatz ein solcher Bedarfsanteil pauschaliert nicht mehr enthalten sein kann.

Das Sächsische LSG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zugelassen.

Kommentar dazu:

Energiekosten führen zur Unterschreitung des Existenzminimums

Seit 2002 sind die Ausgaben für Heizung und Warmwasser kontinuierlich um mehr als 30 % gestiegen. Diese Kostenexplosion hat ihren Grund in den weltweit gestiegenen Öl- und Gaspreisen. Die Erwartung steigender Strompreise in Deutschland dürfte mit den Erwartungen zur Gaspreisentwicklung zusammen hängen. Letztere ist eine wichtige Determinante des Strompreises, die eher vom Geschehen auf den internationalen Märkten abhängt. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass diese stagnieren, so dass mit weiter ansteigenden Kosten für Energie zu rechnen ist. Die Kosten für Haushaltsenergie sind in den Regelsätzen enthalten. Die Regelsätze sind jedoch in Höhe der Steigerung der Kosten für Strom jahrelang nicht angepasst worden.

Die vorliegenden Urteile des Sozialgerichts Frankfurt und des Sächsischen Landessozialgerichts bestätigen eindeutig, dass die Regelleistungen nicht bedarfsdeckend sind. Das betrifft beim Regelsatz nicht nur die Anteile für Haushaltsenergie.

Hinzu kommt, dass mit Hartz IV die zuvor nicht klar zu bestimmenden Bedarfsanteile für einmalige Beihilfen auf niedrigem Niveau pauschaliert wurden. Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des SGB II und anderer Gesetze hat der Gesetzgeber schließlich unmissverständlich klargestellt, dass eine abweichende Erbringung von Leistungen aufgrund untypischer Bedarfslagen ausgeschlossen ist. Dies wurde durch entsprechende Ergänzungen der §§ 3 Abs. 3 und 23 Abs. 1 Satz 4 ins SGB II aufgenommen.

Ungeachtet der gesetzlichen Entwicklung stellten die Gerichte übereinstimmend fest, dass das Existenzminimum des Einzelnen unterschritten wird, wenn die Stromkosten auch aus dem Regelsatz zu 100 % bestritten werden müssen.

In dem Urteil des Landesozialgesichts Sachsen wird zudem angeführt, dass gerade Leistungsempfänger regelmäßig ältere Elektrogeräte besitzen, welche eben nicht effizient betrieben werden können. Auch gilt bei der Berechnung der Stromkosten, dass Erwerbslose durchschnittlich 22 Stunden und Erwerbstätige „nur” durchschnittlich 14 Stunden zu Hause sind, so dass sich schon durch den Umstand des täglich längeren Aufhaltens in der Wohnstätte ein höherer Verbrauch ergibt.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. Mai 2008 14:29

sag ich doch, die beiden urteile bestätigen wieder, dass es sich um betriebskosten handelt und die sind extra zu gewähren.

im urteil von frankfuert geht es um abschlagszahlung der heizkosten mit strom und im urteil sachsen geht es um die energiepauschale die abgezogen wurde von regelsatz.

die praxis wird schon lange nicht mehr angewendet.

das energie, wie so vieles andere in letzter zeit sehr verteuert wurde ist ja unstrittig, nur eben für alle teile der bevölkerung, auch für die, die alles selber erarbeiten müssen und daher oft zum sparen gezwungen sind.

auch, dass hartz 4 nicht immer bedarfsdeckend ist, ist klar. nur wenn es das wäre, gäbe es ja gar keinen anreiz mehr zu arbeiten, für viele die nämlich arbeitsfähig sind. das ist die kehrseite...

was die ansicht mit den alten geräten und dem längeren aufenthalt in der wohnung angeht, müsste halb deutschland anspruch auf stromgeld haben. vor allem die niedrig-rentnerhaushalte und viele familien mit kindern, wo daheim betreut werden ,der verdinst aber des mannes grad mal 5 euro zu hoch ist, um ergänzendes hartz4 zu bekommen.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 19. Mai 2008 14:53

Ich hab gerade meine Jahresabrechnung für Strom aus dem Briefkasten geholt, und wen wunderts, ich soll über 300€ nachzahlen. Ich geb die Rechnung jetzt weiter ans Sozialamt und sag Dir dann Bescheid, wie's ausging. Ich hab das Geld nämlich auch nicht.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. Mai 2008 15:09

du heizt doch mit strom und hast auch das warme wasser über strom, wie du mal geschrieben hast.

gehört meines erachtens nach zu den betriebskosten, andere haben fernwärme und heißwasserversorgung und das zählt zu den übernahmefähigen wohnkosten.

da werden nachzahlung in angemessenem rahmen übernommen, vom grundsicherungsamt oder der ARGE.

wünsch dir wirklich, dass du erfolg hast!

du darfst meine ansichten auch nicht so persönlich nehmen, dein fall ist ja was ganz anderes.

bei menschen die krank sind und daher arbeitsunfähig, sollte generell ein anderer regelsatz eingeführt werden.

da besteht handlungsbedarf seitens des gesetzgebers.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. Mai 2008 12:23
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der energieversorger dreht nicht einfach die leitungen ab, da kommen erst mahnungen und aufforderungen.

spätestens dann sollte man das gespräch suchen und in der phase ist da immer zu verhandeln, was ratenzahlung betrifft.

tut man natürlich nicht dergleichen, wird der saft abgedreht und mit recht.

würde jeder denken, ich habe kinder..., mir kann man ja nix, wären die unternehmer pleite.




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