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Sperrung von ALG1

gefragt von steinchen78steinchen78 am 22.03.2008 um 20:06 Uhr

Ein Bekannter von mir musste aus gesundheitlichen Gründen aufhören zu arbeiten ( 64 Jahre montagearbeit). Es gab ein Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einverständnis. Ist es jetzt hundert prozentig, dass er eine 3mon. Sperre beim Amt bekommt oder kann man diese durch ein Attest vom Arzt umgehen.


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sunpoint
beantwortet von sunpoint am 22. März 2008 20:09
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Wenn er 64 Jahre auf Montage gearbeitet hat dann kann er gelassen einer Sperre entgegensehen.... Für Rentner gibt es keine Sperre beim Arbeitsamt.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 22. März 2008 20:12

Das habe ich auch eben gedacht! DH

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 22. März 2008 20:18

Ihr seid heute aber genau!Ich frage mich nur warum geht er jetzt erst zum Aa.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 22. März 2008 20:10
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Wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen notwendig war (ärztliches Attest), dann wird die Sperre aufgehoben.

Es kann sein, dass er noch zum Amtsarzt zitiert wird.


Lissa
beantwortet von Lissa am 22. März 2008 20:08
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Das muss man mit der Agentur für Arbeit klären.

Soweit ich weiß, gibt es keine Sperre, wenn die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben wurde.

Er muss sich sowieso bei der umgehend bei der Agentur melden, es sei denn, das Arbeitsende ist noch mehr als drei Monate entfernt.


Taraa
beantwortet von Taraa am 22. März 2008 20:09
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Er muss triftige Gründe angeben um nicht gesperrt zu werden. Gesundheitliche Schäden gehören meines Wissens nach dazu.

Um sicher zu gehen kannst Du aber auf der www Seite des AA nachlesen.


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 22. März 2008 20:35
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Grundsätzlich gilt bei einem Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einverständnis, dass eine 3 monatige Sperre droht. Es ist auch vorgeschrieben, dass sich der zukünftige Arbeitslose umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitlos zu melden hat. Es stellt sich für mich hier aber die Frage, hat Dein Bekannter sich bei der Agentur für Arbeit vorher mal informiert, einen Aufhebungsvertrag unterschreibt man nicht, ohne sich vorher abzusichern. Es gibt die Möglichkeit die Arbeit durch Aufhebungsvertrag zu beenden, ohne Sperre, aber dazu muß man sich auch das Ok der Agentur für Arbeit einholen. Im Krankheitsfall hat man die Möglichkeit 2 Jahre Krankengeld zu beziehen, bevor man von der Krankenkasse ausgesteuert wird und dann Leistungen über die Agentur für Arbeit erhält. Ich hoffe Dein Bekannter hat sich vorher eingehend informiert. Bei Rechtsstreitigkeiten hilft nur noch eine Beratung durch die Gewerkschaft, sofern er einer Gewerkschaft angehört, oder der teuere Gang zum Anwalt. Liebe Grüße TawaGirl





wauwie
beantwortet von wauwie am 22. März 2008 22:38
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64 Jahre Arbeit? Dann müsste er ja mindestens ca. 80 Jahre alt sein.





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