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sperre vom arbeitsamt bei selbstkündigung

gefragt von maryjo2210 am 28.06.2009 um 8:51 Uhr

habe meinen arbeitsplatz selbst gekündigt.gehe nur nachtschichten immer 11 std habe aber noch einen 10 jährigen sohn den bisher meine große tochter nachts betreut hat .nun ist meine tochter schwanger und zieht aus und keine betreuung mehr gegeben damit.sperrt mir das arbeitsamt jetzt ein viertel jahr das geld nur ich kann den jungen ja nicht ständig alleine lassen.


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Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 28. Juni 2009 08:54
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Hättest du mal gefragt bevor du gekündigt hast!Ja ich denke die Sperre ist dir sicher.Geh in dieses Forum vielleicht kann man dir dort noch helfen oder Tips geben. http://www.elo-forum.org/

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 28. Juni 2009 08:55
Kommentar von ottoott6 am 8. September 2009 14:18

ich denke auch du wirst auf jeden Fall gesperrt schau aber auch zur Sicherheit nochmal hier http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html


Regenzauber
beantwortet von Regenzauber am 28. Juni 2009 08:57
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Da hast Du Dir aber einen mächtigen Fehler geleistet, das hättest Du vorher mit dem Amt abklären müssen und noch wohnt die Tochter ja bei Dir, deshalb wirst Du die Sperre sicherlich bekommen. Hättest Du nicht auch Deinem Arbeitgeber die Situation schildern können, bevor Du gleich kündigst? Das sieht jetzt doch eher so aus, als wolltest Du nicht mehr arbeiten. Also ganz schnell einen Job suchen!!!

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 28. Juni 2009 09:01

So leicht und schnell wird es sicher keinen neuen Job geben.


wernilein
beantwortet von wernilein am 28. Juni 2009 08:52
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das hättest du vorher mit dem Arbeitsamt besprechen müssen,..

Kommentar von Progo am 28. Juni 2009 09:00

Bei selbstverschuldter Arbeitslosigkeit gibts Sperre, also zum Beispiel bei Eigenkündigung.

Du kannst jetzt nur noch versuchen, den Auszug Deiner Tochter (und damit den Wegfall der Betreuung) als nicht von Dir verschuldet darzulegen. Das dürfte aber schwierig werden.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. Juni 2009 08:57
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Warum willst du deinen Sohn so beglucken? Ist er schwerstbehindert? Meine Kids konnte ich schon mit 6-7 Jahren alleine lassen, ohne schlimmes befürchtten zu müssen. Wenn du das trotzdem für nötig hälst, dann sprech doch vertrauensvoll mit deinem Arbeitgeber. Vielleicht wirst du betriebsbedingt gekündigt. Allerdings darf das nicht rauskommen, dass das dein Wusch war.

Kommentar von maryjo2210 am 28. Juni 2009 09:37

ich weiss nicht ob du deine kinder 22 tage im monat jeweils 12 std alleine zu hause lässt sorry aber ich kann das nicht verantworten wenn was passiert

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 28. Juni 2009 10:33

Ich habe meine Rabauken zur Veratwortung und Selbständigkeit erzogen. Mit 7 Jahren konnten meine Kids bereits einfachere Sachen kochen, also sich selbst zu versorgen, anstatt voder der Glotze oder PlayStation zu hocken.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 28. Juni 2009 11:30

DH maryjo2210


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 28. Juni 2009 09:02
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du hast doch alle Punkte vorher gewusst,und die schwangere Tochter,musste auch nicht athock aussziehen,hättest eien neuen Job finden müssen,somit dein Verschulden,kein Geld,was dachtest du denn???


anonym
beantwortet von DickeBohne am 28. Juni 2009 09:10
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Nachts sollten 10jährige schlafen. Da kann man eine Nachbarin bitten, nach dem Jungen zu sehen. Wenn du arbeiten gehst, kannst du vielleicht auch jemanden bezahlen, der um 20.00 Uhr Gute Nacht sagen kommt. Es gibt Handys, er kann anrufen, wenn er Sorgen hat und am nächsten Tag habt ihr sogar Zeit miteinander. Du bist doch viel besser dran, als Leute die tagsüber arbeiten, wo die Kids den ganzen Tag vor allem in den Ferien allein und unbeaufsichtigt bleiben müssen.


almmichel
beantwortet von almmichel am 28. Juni 2009 09:11
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Die Sperre greift bei Eigenkündigung. Das ist so geregelt und das ist gut so.


moon73
beantwortet von moon73 am 29. Juni 2009 08:47
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Du kannst Widerspruch gegen diese Sperre einlegen, denn bei wichtigen Gründen darf der Arbeitnehmer selbst kündigen , ein wichtiger Grund wäre, dass die Kinder nicht betreut sind und der aufgrund dessen nicht mehr zumutbar ist. Allerdings mußt du beim Arbeitgeber auch angefragt haben, ob du in Zukunft nur noch Tagschichten machen kannst, etc. Das muss man übrigens überhaupt nicht vorher mit dem AA klären, wie einige hier behaupten.

Normalerweise wird man bei Antragsabgabe schon gefragt, warum man gekündigt hat und erklärt dieses in einem Formular. Das AA kann nur persönliche Gründe berücksichtigen, wenn sie vorher angegeben worden sind. Einen Versuch ist es wert:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/...


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