gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Sperre des ALG I und Krankenversicherung. Muss ich selber zahlen?

gefragt von Seestern76 am 11.08.2008 um 21:15 Uhr

Hallo zusammen, musste letzten Montag leider meinen Job kündigen *heul. Den Grund möchte ich nicht erwähnen. Die Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt hat zu mir gesagt, dass ich die Sperre wohl nicht kriegen werde, da ich nicht aus Jux und Tollerein gekündigt habe. Bin jetzt 3 wochen noch krankgeschrieben, muss mich danach sofort Arbeitslos melden. Mache mir trotzdem Sorgen. Sollte ich die 3-monatige Sperre doch bekommen, muss ich meine Krankenversicherung dann selber bezahlen? Wäre toll wenn einer das wüsste. Ich saß bloß bei der Beratung voll verheult, habe vergessen zu fragen.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Geld (9739)
Krankenversicherung (465)
Arbeitslosengeld (258)
ähnliche Fragen

Frage beantworten


anonym
beantwortet von Schattenwolf am 11. August 2008 21:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Sachbearbeiterin hat doch schon gesagt das du keine Sperre bekommen wirst. Und wenn doch, musst du die Krankenversicherung selbst zahlen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 11. August 2008 21:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du verheiratet bist, bist Du über Deinen Mann pflichtversichert. Wenn nicht, erkundige Dich beim Sozialamt. Aber offensichtlich droht Dir gar keine Sperre!

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 11. August 2008 21:30

Familienversicherung über Ehemann ist Ok, ansonsten aber nicht beim Sozialamt, sondern bei der ARGE nachfragen. Gute Besserung Seestern76


anonym
beantwortet von Bibble1980 am 6. November 2008 17:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du alg 1 speere hast bekommst du doch alg 2 (sozialhilfe) als überprückung

Kommentar von Bibble1980 am 6. November 2008 17:18

oder mach als überprückung weiterhin krank-dann zahlt die krankenkasse

Kommentar von BasicLero21 am 26. November 2008 17:28

Grundsätzlich bekommt man kein ALG2 wenn eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bekommen hat. Nur wenn durch die Sperrzeit der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist. Beispiel: Ehemann Sperrzeit. Ehefrau: Arbeitnehmer 2500 Brutto. Ehemann ist grundsätzlich nicht Hilfebedürftig, da die Ehefrau den Ehemann mit "finanzieren" kann!


anonym
beantwortet von BasicLero21 am 26. November 2008 17:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich: Nach dem SGB ist man einen Monat weiterhin über dem Arbeitgeber versichert. Beispiel: Kündigung 31.01 - Arbeitslos 01.02 - Bei einer 12 wöchigen Sperrzeit zahlt der Arbeitgeber vom 01.02 - 28.02 die Krankenkassenbeiträge - ab dem 01.03. zahl dann die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Krankenkasse/Pflegeversicherung trotz Sperrzeit. In den 12 Wochen ist man nicht Rentenversichert.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.