Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf nach Übergang auf Sohn ?

2 Antworten

Der positive Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten (= Gewinn) ist zu versteuern, da die Haltefrist von 10 Jahren nicht eingehalten wird; sollte ein Verlust entstehen, wäre nichts zu versteuern.

Entscheidend ist hier, daß das Grundstück entgeltlich erworben wurde; wäre es z. B. vererbt oder verschenkt worden, würde es an den Anschaffungskosten mangeln - es ist daher auch unerheblich, ob das Haus vorher den Eltern gehörte.

Eine Ausnahme wäre gegeben, wenn das Haus zu eigenen Wohnzwecken verwendet werden würde; die Eltern dort wohnen zu lassen ist allerdings kein eigener Wohnzweck (eigener Wohnzweck würde z. B. auch vorliegen, wenn man sein Kind, für das man Kindergeld bezieht oder Anspruch auf Kinderfreibeträge hätte, dort wohnen lassen würde oder mit im Haus wohnen würde).

Hallo Adsylv,

sofern euer Sohn nicht selbst in diesem Objekt gewohnt hat muss er bei Veräußerung eine Spekulationssteuer zahlen. Das ist natürlich nur der Fall, wenn das Finanzamt einen Erlös ermitteln kann.

Das ist auch bei Verkauf innerhalb der eigenen Familie der Fall. Eine Ausnahmeregelung in eurem Fall ist mir nicht bekannt.