Brausepaul am 31.07.2008 um 14:55 Uhr

Klar, kannst du Einsicht in die eigenen Telefonverbindungen vornehmen oder dir Monatlich einen Verbindungsausweis erstellen lassen. Fremde Daten sind Tabu! Die Telefongesellschaften können dir den Aufwand auch in Rechnung stelen.
Der Staat, also eine bestimmte Behörde darf nur in Telefondaten einsehen bei Verdacht auf Begehung schwerer Straftaten. Das heißt, die Telefongesellschaft muss die Speicherung zwar 6 Monate vornehmen, eine Herausgabe an den Staat erfolgt aber nur bei einem Verdacht. Ansonsten darf der Staat gar nichts einsehen. Zu Deiner Einsicht gilt das von Indy72 geschriebene.