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Sparkassen-Auto-Kredit kündigen, erst Restschuld tilgen dann darf Auto verkauft werden?

gefragt von Pheluine am 20.08.2009 um 0:55 Uhr

Hallo,

ich hoffe ich finde hier ein paar Antworten. Ich bin leider arbeitslos geworden und möchte nun mein Auto verkaufen, das ich über den Sparkassen-Auto-Kredit finanziere. (Läuft noch 1,5 Jahre) Ich kann es mir momentan gar nicht leisten ihn weiter zu zahlen und meine Frage ist, wie mach ich das nun mit dem Verkauf des Autos? Die Bank wird mir wohl kaum den KFZ-Brief in die Hand drücken zum Verkauf und lässt mich nach dem Verkauf des Autos die Restschuld von dem Erlös tilgen. Muss ich nach der Kündigung sofort die Restschuld bezahlen und kann erst dann mein Auto verkaufen oder wie läuft das? Die 3 Monate Kündigungsfrist bestehen auch wohl weiterhin, auch wenn man arbeitslos ist? Alles doof, woher soll ich vorher die Kohle nehmen wenn der Wagen erst nach Tilgung der Restschuld verkauft werden darf. ;-(


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cswosna
beantwortet von cswosna am 20. August 2009 01:00
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HI

Rede mit deiner Bank und mach das Problem klar. Sag ihnen du willst die karre verkaufen und frag ob sie auf die kündigungsfrist verzichten würden. Der Bank dürfte es eigentlich wichtiger sein ihr geld zu bekommen als an der kündigungsfrist festzuhalten! Dann verkaufst du den Wagen gest mit dem Kaufer zur Bank der legt das Geld hin und ihr bekommt den Brief und schon ist alles geritzt ;-)

Kommentar von hutzel08 am 20. August 2009 01:01

das würde ich auch so probieren.

Kommentar von Pheluine am 20. August 2009 01:05

das ist schonmal ne super Idee! Danke!

Kommentar von knuffi1981 am 20. August 2009 01:12

ganz so einfach ist das leider nicht... mit dem Käufer hingehen und geritzt ist die Sache. Auch das kann ich als Bankerin dir leider bestätigen.

Kommentar von Pheluine am 20. August 2009 01:15

Oh, eine Fachfrau :) ich denke ich mache einfach einen Termin bei meiner netten Bank und schildere ihnen mal die Situation und hoffe es wird sich eine gute Einigung finden. Ist halt nur einfach doof das ich vor´m Verkauf tilgen muss und nicht nachher. Würd schon nicht abhauen mit der Kohle :)

Kommentar von knuffi1981 am 20. August 2009 01:57

es müsste mehr ehrliche Menschen wie dich, Pheluine,geben, dann ginge sowas vielleicht. bin aber überzeugt, die Bank (egal welche) und du, ihr findet einen Lösung mit der jeder Leben kann.

Kommentar von B50040c4dc8454a4844448d64e852c6esmallcswosna am 20. August 2009 01:19

Sag blos nicht bei welcher bank du arbeitest dann geht da keiner mehr hin! Nach der Finanzkriese immer noch nichts dazugelernt?

Kommentar von Pheluine am 20. August 2009 01:21

welch geistreiche Antwort.

Kommentar von B50040c4dc8454a4844448d64e852c6esmallcswosna am 20. August 2009 01:27

Ja isses auch denn der Kunde ist könig und da sollten sich die banken wohl auch drann halten vor allem wenn se ihr geld zurück haben wollen. Aber das is tüpisch für banken lass die kunden doch vor die hunde gehen wir leben ja wie ne made im speck... und dann den staat um geld anbetteln. Kein privatmann bekommt geld wenn er mist macht aber unsere liiiiben banken..... wie gesagt wenn die bank schlau ist wird se ihm helfen!

Kommentar von knuffi1981 am 20. August 2009 01:51

lies mal meine ganze Antwort zu dem Thema cswosna. Da steht auch drin, dass es eine Menge Alternativen gibt für den Fragesteller, die ihm weiterhelfen können. Also nicht so einen unqualifizierten Mist schreiben bitte, davon hat er auch nichts. Und arbeite mal an deiner Rechtschreibung bevor du Kritik übst. ist sonst peinlich.....

Kommentar von B50040c4dc8454a4844448d64e852c6esmallcswosna am 20. August 2009 01:58

Du hast recht meine rechtschreibung is daneben aber wenigstens meine gramatick läst nicht zu wünschen übrig. Er wird schon mit seiner bank klarkommen wenn es ne gute ist und nun gute nacht.


anonym
beantwortet von knuffi1981 am 20. August 2009 01:04
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Hallo,

also die Bank hat deinen KFZ Brief einbehalten als Sicherheit. D.h. du bist zwar Besitzer des Wagens aber nicht der Eigentümer. Du bist also laut Gesetz nicht berechtigt, den Wagen ohne vorherige Zustimmung der Sparkasse zu verkaufen. Wobei dies auch strafbar wäre. Um eine Auto zu verkaufen braucht man natürlich auch den KFZ Brief. Alles andere wäre illegal.

Wenn du den Kredit zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigst, dann musst du auch dann die Restschuld bezahlen. Die 3 Monate Kündigungsfrist gelten unabhängig von der Arbeitslosigkeit.

Tipp: Falls du Probleme hast, den Kredit in Zukunft zu zah´len, wende dich bitte schnell an die Bank. Man kann zb mit der Bank vereinbaren, dass die Raten niedriger werden und sich dabei die Laufzeit verlängert. Vielleicht kannst du dir das Auto ja doch leisten, wenn die Rate weniger wird? Du wirst ja nicht für immer arbeitslos sein. Man kann auch eine zeitweise Aussetzung der Raten vereinbaren. PS. Tipp 2: Hast du zusammen mit dem Kredit eine Arbeitslosigkeitsversicherung abgeschlossen? Diese zahlt nämlich bei nicht verschuldeter Arbeitslosigkeit ne Weile deine Raten weiter. Also man im Kreditvertrag schauen, wird oft von Banken im "Kombipaket" verkauft.

Vielleicht stimmt die Bank auch dem Verkauf des Wagens zu.

Wichtig: Bitte sprich mit deiner Bank, es gibt immer eine Möglichkeit das Problem zu lösen.


Brigadoon
beantwortet von Brigadoon am 20. August 2009 00:58
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Wenn der Kredit, sprich der Kapitaldienst nicht mehr erbracht werden kann, bekommst du zunächst eine negative Schufa-Auskunft. Dann wird das Auto gepfändet, an dem sich die Bank versucht schadlos zu halten. Einen Deal mit der Bank kannst du nicht machen. Die Bank sieht das Auto nur als Absicherung ihres Kredites, alles andere ist dein Problem. Hoffentlich hast du eine Abfindung bekommen, damit du den Kredit zurückzahlen kannst.

Kommentar von knuffi1981 am 20. August 2009 01:10

na ganz so schlimm ist das bei weitem nicht. die bank ist daran interssiert, dass der Kredit nicht platzt. die sicherheiteverwertung ist viel teurer. man kann schon mit einer bank vernünftig reden!


anonym
beantwortet von Pheluine am 20. August 2009 01:04
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Brigadoon,das ist nicht ganz das was ich wissen wollte :) Ich habe nicht vor, nicht mehr zu bezahlen. Meine Hauptfrage ist, ob ich erst die Restschuld tilgen muss und dann mein Auto verkaufen darf. Oder: Ob die Bank mich verkaufen lässt und ich mit dem Erlös des Autos dann die Restschuld tilgen kann.

Kommentar von suppentopf am 30. November 2009 10:27
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