Sparkasse behält nach Kontoauflösung Guthaben ein!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Sparkasse ist die letzte Bank, für einen Schuldner. Trotz Pfändungsschutzkonto unterlaufen sie regelmäßig alle Anordnungen hierzu. Zum Beispiel, werden immer am Freitag die Konten gesperrt, keine Verfügungen mehr möglich gemacht. Das hat System, wie auch alles in Verbindung eines P- Kontos bei der Sparkasse, weil somit ein Schuldner bis zum Montag, für einen Gerichtsentscheid oder auf sein Guthaben warten muß. Das heißt, trotz Pfängungsgrenze von 1028,- Euro Monatsumsatz, wird generell schon vorher das Konto und jede Automatenverfügungen gesperrt. Für viele Menschen bedeutet daß keine Einkaufsmöglichkeit und eben kein Geld für lange Tage. So entsteht ein Zinsvorteil und die Pfändungsschutzkonten werden nach Willkür gehandhabt, ich vermute um einen Menschen gefügig zu machen. Auch werden sämtliche Ämter immer informiert und bei Pfändungen immer der Gläubiger bevorzugt. Der Mensch, der Kontoinhaber ist mit seinem P-Konto bei der Sparkasse immer der Verlierer. Er wird schlechter gestellt als es das Gesetz ermöglicht hat. Bei Annäherung an die Pfändungsschutzgrenze, wird sofort jede Verfügung untersagt und oft liegen dann drei vier Tage zwischen einer Einigung. Das ist ein unhaltbarer und willkürlicher Zustand und ich kann nur jedem raten, sich eine andere Bank zu suchen oder erst gar kein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen.

Vielen Dank für die Antwort! Ganz genauso hatte ich mir das gedacht, dass die Sparkasse willkürlich das Konto zu macht.

@Happystar59

Es hat sich bisher nur geringfügig Besserung ergeben, so werden Guthabenbeträge die auf ein P-Konto eingehen sofort gebucht, jedoch die Verfügung ist erst am nächsten Tag möglich. Das heisst wenn Freitag auf ein P-Konto ein Betrag eingeht, aber der Pfändungsbetrag noch nicht erreicht ist, wird das Geld ausbezahlt, aber erst am nächsten Tag ! Warum auch immer dass so ist, ich weiß es nicht, sie halten das Geld vor. Die Verfügung kann dann aber auch am Wochenende über den Geldautomat gemacht werden. Wie gesagt aber nur wenn der Pfängdungsfreibetrag noch nicht erreicht ist, in einem Monats-Zeitrahmen. Sonst hat einer schlechte Karten und der Betrag welcher den Pfändungsschutz übersteigt, wird dem Gläubiger überwiesen nach einer gewissen Frist, er wird auf ein separates Konto abgebucht.

Wieso nur hast du das P- Konto aufgelöst,da wird eine Pfändung drauf sein ,und nachdem du das Konto aufgelöst hast ,wird halt dieses Geld einbehaltet und an die Gläubiger überwiesen.Wieso hast du auch nicht gewartet mit der Kontoauflösung,so leicht wirst du bei einer anderen Bank kein Konto bekommen.Du hast ja mit dem P- Konto einen Freibetrag von 1045€,über den kannst du jeden Monat verfügen ,eben auch wenn eine Pfändung drauf ist.

Danke für den Hinweis! Hab bereits ein anderes Konto.