Hallo,
ich habe gehört, daß Hartz4- Empfänger pro Lebensjahr 140€ unantastbares Guthaben plus 750€ für Sonderausgaben auf ihrem Konto haben dürfen? Ist das richtig?
Danke für Eure Antwort(en)
Vermögensfreibeträge: 750,00 Euro allgemeine Rücklage + vor 01.01.48 geborene 520,00 Euro pro Lebensjahr, danach geborene 150,00 Euro pro Lebensjahr + 250,00 Euro pro Lebensjahr für Vermögenswerte mit Verwertungsverzichtserklärung vor dem 65. Lebensjahr. Außerdem noch ca. 7000,00 Euro für ein KFZ. Wenn die Altersvorsorgebeträge mehr als ausgeschöpft werden, fallen die "Restvermögensbeträge" ins "normle " Schonvermögen. Zinsen aus dem Vermögen sind aber einmalige Einnahmen und somit anzugeben und anzurechnen (auch wenn sie nur dem Vertrag gutgechrieben werden) Noch Fragen ? Lg. RedBergfee
Ich glaube 200.- Euro pro Lebensjahr. Aber kann sein, dass das schon wieder gekürzt wurde.
Danke für die schnellen Antworten, da kann man also ganz schön reich sein und bekommt trotzdem Hartz4...
Danke sagt bullit
bitmap am 19. Juni 2008 21:29 Reich ist relativ. Außerdem wird Vermögenszuwachs während des Leistungsbezugs als Einkommen gerechnet. Wenn der alg II-Empfänger ne Erbschaft macht, wird er die erst mal verbrauchen müssen für seinen Lebensunterhalt.
DH. Sehe ich auch so. Reichtum ist relativ
relativ viel für den, der's nicht auf dem Konto hat... also sehe ich das richtig: Zwei 43- jährige dürften also nach RedBergfee 86150€+2750€=14400€ Vermögensfreibetrag auf dem Konto haben. Wie werden die Lebensversicherungen (2*60000 DM, Auszahlung mit 65) verrechnet?
relativ viel für den, der's nicht auf dem Konto hat... also sehe ich das richtig: Zwei 43- jährige dürften also nach RedBergfee 86150€+2750€=14400€ Vermögensfreibetrag auf dem Konto haben. Wie werden die Lebensversicherungen (2*60000 DM, Auszahlung mit 65) verrechnet?