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spätes Kindergetrampel - müssen wir das wirklich hinnehmen?

gefragt von Silly111 am 26.02.2009 um 9:25 Uhr

Ich bin ziemlich ratlos, wo doch die Rechtssprechung fast immer auf der Seite der Kinder ist .....

Ich habe auch ein Kind und mag Kinder wirklich sehr gerne. Toben, Schreien, Poltern machen uns tagsüber überhaupt nichts aus. Doch nun fühlen wir uns von dem Getrampel zweier Kleinkinder im Haus, ein und zwei Jahre alt sehr belästigt. Sie wohnen nicht einmal unmittelbar unter/ über uns, sondern zwei Etagen unter uns. Unser Haus ist sehr hellhörig. Seit nun drei Monaten werden die Kleinen gegen 21 Uhr losgelassen und poltern und rennen bis 22:30/ 23:00 Uhr wie die Kaputten durch die Wohnung.

Mein Sohn muss sehr früh aufstehen, wird um sieben Uhr schon vom Fahdienst abgeholt, der ihn zur Schule bringt. Er muss gegen 20:30 Uhr schlafen gehen und kann natürlich wegen dem Lärm von unten nicht einschlafen.

Ich habe mit den Leuten gesprochen. Aber sie sind nicht einsichtig. Sie sind Armenier und in ihrem Land sind Kinder Heiligtum. Der Vater kann den Blicken seiner Tochter nicht wiederstehen. Sie tanzt doch so gerne mit den Schuhen ihrer Mutter zur Musik und die Kleine möchte auch Schuhe, die Klappern. Vielleicht wird es besser, wenn die größere in den Kindergarten geht.

Unser Schlaf ist dadurch natürlich auch sehr beeinträchtigt. Wir arbeiten beide und müssen früh aufstehen. Deshalb gehen wi


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Sandra2804
beantwortet von Sandra2804 am 26. Februar 2009 09:28
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Habt ihr keine Hausordnung? Wenn ja, steht da sicher drin, dass um diese Zeit kein richtiger "Lärm" mehr gemacht werden soll (Nachtruhe). Dann einfach mal mit dem Hausverwalter sprechen, vielleicht lässt sich da was machen.

Kommentar von Silly111 am 27. Februar 2009 08:43

nur wir haben eine Hausordnung, als einzige Mieter.....die Wohnungseigentümer haben keine


akademikus
beantwortet von akademikus am 26. Februar 2009 09:28
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nein, das musst du so nicht hinnehmen.... wir leben in deutschland, auch meine kinder sind mir heilig, aber kinder gehören um diese zeit ins bett. setz dich erst mit deinem vermieter in verbindung und dann mit dem jugendamt... gruss akademikus


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Februar 2009 09:31
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informiere den vermieter darüber..pb die nun vom Nordpol kommen oder halt aus Armenien..hier gelten deutsche Bestimmungen..entweder man akzeptiert sie oder man sollte zurück...

ich weiss, das klingt krass..aber ich werde als Deutscher auch aufgefordert mich landestypischen Sitten im Ausland zu unterwerfen und diese zu akzeptieren.. und umgedreht muss es genau so sein und nicht Narrenfreiheit..

Kommentar von Silly111 am 27. Februar 2009 08:50

Das sehe ich genau so. Leider scheint die Mehrheit den Ton anzugeben. Wir sind vermutlich die Ausnahme als Deutsche hier ...., was wir beim Zuzug nicht wussten.- Für uns war diese Stadt total fremd. Optisch war die Wohngegend völlig ok. Die Häuser wurden vor Zehn Jahren neu gedämmt und gestrichen. Rundum sind Wald und Berge. Uns wurde - allerdings mündlich - zugesichert, dass es sich um ein gutes Mischgebiet handelt, kürzlich habe ich erfahren, dass es ein ehem. Auffanglager für Ausländer war.... In Zukunft lasse ich mir alles schritlich geben, damit so etwas nicht wieder passiert....


Wenne
beantwortet von Wenne am 26. Februar 2009 09:32
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Auch wenn in ihrem Kulturkreis Kinder alles dürfen müssen sie sich doch an die Gegebenheiten des Landes anpassen, in dem sie Leben.

Kann ja gut sein dass in ihrer Heimat das Spiel akzeptiert wird, hier gibt es Ruhezeiten und die sind einzuhalten!

Übrigens ist auch außerhalb der Ruhezeiten (22:00 Uhr bis 07:00Uhr) Zimmerlautstärke einzuhalten. Damit existiert zu keiner Zeit ein Freibrief die Nachbarschaft unnötig zu belästigen.


Sandra2804
beantwortet von Sandra2804 am 26. Februar 2009 09:28
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Habt ihr keine Hausordnung?

Kommentar von Silly111 am 27. Februar 2009 08:37

Offensichtlich nur wir als einzige Mieter im Haus. Die Eigentümer haben angeblich keine Hausordnung.

Kommentar von 56583beffeaad98f5231d8b8f5b4bcc9smallSandra2804 am 2. März 2009 09:58

Das kann ja wohl nicht wahr sein! Sucht euch ne andere Wohnung...


JoScho
beantwortet von JoScho am 26. Februar 2009 09:29
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Bitte sprecht diese Leute noch einmal an, daß ab 22.00 Uhr Nachruhe herrschen muß. Wenn das nicht hilft, geht zu Eurem Schiedsmann, bevor die Polizei kommen muß. Ein Schiedsmann ist unparteiisch, neutral, geschult, vereidigt und ist aus Deiner Nachbarschaft, der dieses Amt ehrenamtlich macht. Dieses Amt ist vor einem Gericht! Der soll schlichten.

Kommentar von Silly111 am 27. Februar 2009 08:36

So etwas habe ich noch gar nciht in Betracht gezogen. Guter Tipp. Mal sehen, ob es hier so jemanden gibt......


anonym
beantwortet von Sccirocco am 26. Februar 2009 09:29
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ihr müsst da snicht hinnehmen da sist ruhe störung schaltet die polizei ein und verwarnt sie sind sie wieterhin uneinsichtig werden sie aus ihrer wohnung geworfen oder gegebnenfallserden ihnen die kinder entzogen!

Kommentar von Silly111 am 27. Februar 2009 08:35

Danke für die Antwort. Das Jugendamt wird nicht zuständig sein, da die Familie nicht verwahrlost ist und es hier in dieser Gegend üblich ist, dass die Kinder lange auf sind. In einer 3-Zimmerwohnung leben nicht selten Familien mit drei Kindern....


anonym
beantwortet von chmoti88 am 26. Februar 2009 09:30
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Schonmal mit den Nachbarn/Hausmeister/Hausverwaltung gesprochen? vielleicht findet man hierüber eine vernünftige Lösung

Kommentar von Silly111 am 27. Februar 2009 08:11

Bisher noch nicht, da das zu letzt monierte Problem auch nicht gelöst wurde.


RedFred
beantwortet von RedFred am 26. Februar 2009 09:30
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So wie's aussieht, wohnt ihr zur Miete. Ich würde dir in diesem Fall empfehlen, die Sache der Hausverwaltung und/oder dem Vermieter zu schildern, damit der sich der Sache annimmt. Besonders, da die Eltern der Kinder ja uneinsichtig sind, wie du schreibst.

Kommentar von Silly111 am 27. Februar 2009 08:10

Das werden wir wohl auch tun. Wir haben ja nichts zu verlieren. Ich fühle mich als Beschwerdeführer fast als der Störenfried, wenn ich ein Anliegen habe ... denn es ist nicht unsere erste Beschwerde - siehe Beitrag unten wegen Spuckerei im Treppenhaus.

Kommentar von 55f52e007c4a6d3068ed84945225ee9fsmallRedFred am 27. Februar 2009 08:51

Ja, es ist wirklich komisch: Man ist im Recht, fühlt sich aber trotzdem unwohl, wenn man sich gegen solche Störenfriede wehrt. Seltsam nur, dass die Verursacher sich anscheinend gar keinen Kopf darum machen, obwohl sie Grund genug dazu hätten!


anonym
beantwortet von Zweistein83 am 26. Februar 2009 09:30
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Egal ob Hausordnung oder nicht! Die Gesetze sind für alle gleich. Also ob zum Vermieter wenn der nichts machen kann will, dann Ruf die Polizei. Ab 22 ist Lärm über 40 DB was zu euch drikt Lärmbelästigung.... Ansonsten was ist mit dem Jugendamt? Ist zwar bisschen hart, aber das 2 jährige Kinder um die Uhrzeit noch wach sind ist wohl nicht so super...... Kannst ja mal beim Gespräch durch hören lassen das du die beim Jugendamt mal erkundigen willst... So etwas reicht bestimmt auch schon..


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 26. Februar 2009 09:34
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Ich denke es hat Sinn mit dem Vermieter zu sprechen. Meine Schwester und die anderen im Haus haben das selbe Problem...es scheint etwas besser geworden zu sein. Und wenn es wieder zu schlimm wird werden sie sich nochmal an den Vermieter wenden und denke richtig Krach schlagen. Ich habe auch ein Kind...aber ich habe mein Kind zur Rücksichtnahme erzogen...und um die Uhrzeit ist es eh eine Frechheit. Die Mieter hatten auch erst versucht mit der Frau zu sprechen...da wurd sie noch frech

Kommentar von Silly111 am 27. Februar 2009 08:42

Vielen Dank für Deine Antwort ....Im Auto haben sie ein dickes Kreuz hängen. Der Mann ist wohl so etwas, wie die zweite Hand vom Priester .... Ich dachte immer, dass Nächstenliebe auch mit Einsicht und Rücksichtnahme zu tun hat.... Ich habe mein Kind zu Rücksichtnahme erzogen, obwohl es behindert ist und vieles nicht versteht ... doch wie soll ich ihm das beibringen, wenn sich alle anderen nicht daran halten ......


anonym
beantwortet von FriedrichAmmon am 26. Februar 2009 09:36
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Ich habe mal in einem Mietshaus gewohnt. Da war alles ok. Dann ist eine türkische Familie eingezogen. Dann wars aus mit Hausordnung. Hausverwaltung, Jugendamt, Polizei usw. Alles ohne Erfolg. Da hilft nur eins: Akzeptieren oder raus. Das ist deutsche Wirklichkeit!

Kommentar von Silly111 am 27. Februar 2009 08:06

Das befürchte ich bald auch.

Man muss heutzutage aufpassen, wo man hinzieht. Wir sind in eine ganz fremde Stadt gezogen, hatten nur zwei Tage Zeit für die Wohnungssuche. Da Herbst war, sahen wir kaum jemanden draußen und konnte uns kein Bild von der Nachbarschaft machen. Ich habe den Vermieter extra gefragt, ob hier auch Deutsche leben, was bejaht wurde. ..... angeblich ein gut funktionierendes Mischgebiet....am ersten Tag hier wurde mein Sohn gleich verprügelt, weil er nicht Russe, Araber, Türke, Italiener oder Grieche war ... nur Ausländer hier und es geht drunter und drüber ... echt ärgerlich .... Dabei habe ich nichts gegen die, die sich hier auch so benehmen, als wären sie im Land integriert.... Den Vermieter (städtisch) kann man in die Tonne hauen ....


anonym
beantwortet von Mietnormade am 26. Februar 2009 09:37
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Wenn euer Haus sehr hellhörig ist handelt es sich doch um einen Mangel an der Mietsache. Somit besteht nach Ankündigung das Recht die Miete zu mindern. Bei dauerhafter Lärmbelastung sind 20% nicht unüblich. Schreibe also an Deinen Vermieter das er den Mangel an der Mietsache bis zur Fristsetzung zu beheben hat und kündige eine Mietminderung an. Falls es sich um ruhestörenden Lärm innerhalb der Ruhezeiten hält, kann auch die Polizei zur Beseitigung der Lärmquellen herangezogen werden. Dazu bedarf es lediglich einer Anzeige wegen Ruhestörung.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 26. Februar 2009 09:41
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An 22 Uhr ist Nachtruhe - auch für Kinder. Wenn die Eltern nicht einsichtig sind, sollte mann vll. den Vermieter einschalten. Er sollte mehr Erfolg dabei haben, den Mietern die Hausordnung nahe zu bringen.

Kommentar von Silly111 am 27. Februar 2009 07:58

Ich habe bei den Wohnungseigentümern auf meiner Seite nachgefragt, ob jemand eine Hausordnung hat. .... Wir sind die einzigen, die eine haben, weil wir die einzigen Mieter im Haus sind.


Malkia
beantwortet von Malkia am 26. Februar 2009 10:11
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Kinder von Wohnungsmietern stehen dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Sie haben daher aber auch die selben Pflichten. Es ist selbstverständlich, dass Kinder in der Wohnung spielen dürfen. Ihr Spielen darf aber nicht zu einer Störung anderer Hausbewohner führen. Darauf müssen Eltern, insbesondere während der allgemeinen Ruhezeiten - mittags von 13 - 15 Uhr und abends ab 22 Uhr bis zum nächsten Morgen 7 Uhr -, achten. Für das Verhalten der Kinder sind die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht verantwortlich (BGH NJW-RR 87, 13; LG Hamburg WM 83, 27).


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 26. Februar 2009 09:26
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Dann rede doch noch mal mit ihnen und sage, das es so nicht wieter gehen kann.

Kommentar von Silly111 am 27. Februar 2009 08:37

schon passiert....


Beetle75
beantwortet von Beetle75 am 26. Februar 2009 09:26
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Spreche doch mal mit Deinem Nachbarn und erkläre ihnen Deine Situation, evtl. läßt es sich so regeln

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Februar 2009 09:34

''Spreche doch mal mit Deinem Nachbarn ''

Das hat Silly111 doch schon getan bzw. versucht.

Kommentar von Silly111 am 27. Februar 2009 08:37

Genau. Das habe ich - ohne Erfolg.


anonym
beantwortet von Silly111 am 26. Februar 2009 09:29
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... muss noch ergänzen:

Deshalb gehen wir auch schon um 22 Uhr schlafen.

Macht es Sinn, dass wir uns beim Vermieter darüber beschweren?

In unserem Haus wohnen bis auf uns alles Eigentümer....

Die Leute unter und über der Familie fühlen sich auch belästigt, haben auch schon etwas gesagt, trauen sich jedoch nicht, zu streiten, weil sie Eigentümer sind und den Hausfrieden nicht gefährden wollen.

Kommentar von Sccirocco am 26. Februar 2009 09:32

wie gesagt geht zum vermieter und droht der familie mit polizei ode ram besten geht zum anwalt und lasst euch ein mahnschrieben von ihm geben viele leute werden hellhärigwenn wa svon nem anwalt kommt!


anonym
beantwortet von Silly111 am 26. Februar 2009 09:50
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Vielen Dank für Eure vielen Antworten.

Die Hellhörigkeit in dem Haus ist leider kein Mangel, weil diese bereits zum Zeitpunkt der Erbauung schon bestand und für die Baujahre in den 50-er, 60-er Jahren typisch ist.

Wir werden uns wohl wieder einmal an den Hausverwalter wenden müssen. Doch ob der tätig wird?

Kürzlich haben wir uns wegen des spuckenden Nachbarsjungen beschwert und nichts ist passiert ... die Familie zahlt die Miete pünktlich ... wir können nichts tun. Der Junge spuckt auf jeden Treppenabsatz, vor die Fenster und Wohnungstüren. Das ist so ekelig.....

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 26. Februar 2009 10:16

...doch, ihr könnt eines tun und zwar die Miete mindern. Wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, dieses abzustellen, dann habt ihr das Recht die Miete zu mindern. Siehe auch meinen Beitrag unten.
Mich stört Kinderlärm auch nicht, aber alles muss seine Grenzen haben. Kenne viele junge Familien mit Kindern, da klappt das reibungslos mit der Hausgemeinschaft, die tollen und spielen, keiner beschwert sich, weil da ab einer gewissen Zeit Ruhe im Haus herrscht.


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