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Sozialversicherungen bei Minijob und kurzzeitige Beschäftigung

gefragt von happycathappycat am 10.03.2008 um 20:14 Uhr

Habe euch ja gefragt ob ich einen Minijob und eine Kurzzeitige Beschäftigung von 8 Wochen machen kann als Studentin ohne Sozialversicher-ungen abgezogen zu bekommmen und die Antwort war nein. Nun habe ich noch eine Frage dies-bezüglich. Mein Minijob ist keine regelmäßige Arbeit da ich nur Urlaubsvertretungen bzw. Krankenvertretungen mache. Ich habe max. 8h die Woche. Als Minijober darf ich doch aber 20h die Woche haben. Wenn ich z.B 2 Wochen a 8 h die Woche arbeite ich aber 20 h die Woche haben darf könnte ich mir dann die 2 Wochen in denen ich gearbeitet habe nicht als eine anrechnen, da ich in den 2 Wochen nur 18 h gearbeitet habe. Es wäre super wenn ihr mir


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Luise
beantwortet von Luise am 10. März 2008 20:18
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Valve
beantwortet von Valve am 10. März 2008 20:18
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Die Sozialversicherung bezahlt in deinem Falle der Chef. Du bekommst Brutto wie Netto ausbezahlt. Oder was war Deine Frage?


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