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Sozialversicherung und Lohnfortzahlung während Pflegezeit?

gefragt von Bambam2020 am 11.02.2009 um 8:28 Uhr

In unserer Familie ist ein schwer erkranktes Familienmitglied, welches von meiner Schwester gepflegt und unterstützt wird. Meine Schwester möchte sich auf die Betreuung konzentrieren und eine Pflegezeit nehmen. Könnt ihr mir sagen, ob sie während der Pflegezeit weiterhin sozialversichert ist und ihr Lohn weiter bezahlt wird vom jetzigen Arbeitgeber?


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simikra2
beantwortet von simikra2 am 11. Februar 2009 08:29
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Berlin. Die Reform der Pflegeversicherung zum 1. Juli hat die Bedingungen für die häusliche Pflege verbessert. Kinder, Lebenspartner oder andere nahe Angehörige von Pflegebedürftigen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine sechsmonatige Auszeit vom Beruf. Während dieser Zeit gibt es zwar keine Lohnfortzahlung, allerdings übernimmt die Pflegekasse die Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld und Sachleistungen, die den Einkommensausfall zumindest teilweise ausgleichen können.

kannst du hier genau nachlesen: http://www.1-2-3family.de/de/informieren-und-mitnehmen/rat-geld/aktuell-politik/080707Pflegegeld.html


ReginaNaujoks
beantwortet von ReginaNaujoks am 12. Februar 2009 08:10
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Hallo Bambam2020 wie schon zuvor gesagt,bekommt Deine Schwester keine Lohnfortzahlung aber sie bekommt eine Fortbezahlung ihrer Sozialversicherung. Das Familienmitglied welches von Deiner Schwester gepflegt wird darf aber keine Tante oder Onkel (zählen NICHT zu den nahen Angehörigen)von Euch sein, dann greift das Gesetz nicht. Auch muss Deine Schwster ihrem Arbeitgeber Bescheid geben wie lange sie der Arbeit fern bleibt. Sie hat zwar Abspruich auf maximal ein halbes Jahr Auszeit, es gilt aber zu bedenken, daß das erkrankte Falilienmitglied versterben kann oder Deine Schwester mit der Pflege nicht zurecht kommt und dann doch lieber arbeiten möchte. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber denn auf der verabredeten Zeitspanne beharren, weil er möglicherweise eine Ersatzkraft eingestellt hat die er ja auch bezahlen muss. Ich weiß das war NICHT die Frage, ich denke aber es ist für die Entscheidungsfindung wichtig. Pflegesachlesitungen und Pflegegeld bekommt man übrigens nur bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit.Gruß R. Naujoks



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