Ich habe einen Zeitvertrag über vier Monate, in dem ich mir aussuchen kann, ob ich mehr oder weniger als 20 Stunden arbeiten will, mir also aussuchen kann, ob ich unter Studentenstatus arbeite oder nicht. Jetzt würde ich im Studentenstatus mehr Geld erhalten, da die Sozialversicherungsbeiträge entfallen und mir gutgeschrieben werden. Hätte das für mich später Auswirkungen bezüglich Arbeitslosengeldes, wird die Zeit, die ich jetzt arbeite, angerechnet? Danke für Eure Hilfe!
Bei einer so kurzen Beschäftigung hast du m.E. noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Über das Arbeitslosengeld, das du vielleicht irgendwann mal bekommst, würde ich mir jetzt keine Gedanken machen.
Zuerst brauchst du einen längerfristigen sozialversicherungspflichtigen Job für ??? Monate. Dann musst du wieder arbeitslos werden. Erst danach würdest du Arbeitslosengeld beantragen und dann sind auch nur die letzten zwölf Monate relevant.
Ich sehe keine Vorteile in einer versicherungspflichtigen Tätigkeit in deinem Fall.

''wird die Zeit, die ich jetzt arbeite, angerechnet?''
Im Studentenstatus bei der Arbeitslosenversicherung: Nein. Du zahlst ja keine.
''für ??? Monate.''
Mindestens 12 Monate innerhalb eines 2-Jahreszeitraums.
Danke, wußte ich nicht
Da denk ich an den Spruch meiner Mutter: ''Man wird alt wie ne Kuh und lernt immernoch dazu.''
;-)