Welche Anteile an den Sozialversicherungen muss der Arbeitergeber und welche Anteile ich vom Lohn zahlen?
Krankenversicherung: Arbeitnehmer = 7,3% plus 0,9%, Arbeitgeber = 7,3%
Rentenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 9,95
Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 1,4%
Pflegeversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 0,975 Kinderlose ab 23 Jahre jeweils 1,1% Abweichungen in Sachsen
Unfallversicherung: Arbeitgeber alleine je nach Gefahrenklasse und Beruf
Hier nähere Infos zu den Sozialversicherungswerten 2009: http://www.versicherungswissen.org/KV/Sozialversicherungswerte-2009.html

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte.