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Sozialstunden statt Bußgeld bei Schülern

gefragt von bumbklaatt am 15.02.2009 um 0:41 Uhr

Angenommen ein Schüler ohne Einkommen wird mit über 60 km/h zu viel geblitzt und muss nun ein Bußgeld über 440 Euro bezahlen. Wäre es prinzipiell möglich, evtl. auch auf juristischem Wege, dass er diesen Betrag nicht in Form von Geld sondern von Sozialstunden aufbringt? Ich weiß, dass dies oft bei anderen Sachverhalten (Körperverletzung etc.) angewandt wird. Weiß jemand Bescheid, ob das auch im Verkehrsbereich möglich ist`?


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pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 15. Februar 2009 00:42
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Wenn du Autofahren kannst und damit auch noch 60 km/h schneller als erlaubt, hast du genug Geld fürs Benzin, also auch genug, die Strafe zu zahlen.


Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 15. Februar 2009 00:43
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Ich denke, dass hängst von den internen Zusammenhängen des Sachverhaltes an sich ab. Und nicht zuletzt, wie der Richter entscheidet. Ich glaube, Verhandlungen bringen da wenig. Wer bei klarem Verstand ist, fährt nicht mal eben einfach 60 km/h zu schnell, oder? Wenn der FS auf Probe ist, ist er sowieso w wie weg, nicht?

Kommentar von bumbklaatt am 15. Februar 2009 00:45

Es geht ja nicht um den klaren Verstand sondern um die Tatsache, dass es für einen Schüler selten möglich ist, mal eben 440 Euro zu bezahlen.

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 15. Februar 2009 00:50

Sorry mal bitte, aber wenn der Schüler eine Fahrerlaubnis hat, weiß er doch, dass er sich an sog. Höchstgeschwindigkeiten zu halten hat. Auch wenn es lapidar klingen mag, aber bitte vorher überlegen, was man macht. Wenn's Kind in den Brunnen gefallen ist, braucht auch keiner mehr zu heulen. Außerdem sind Ratenzahlungen erlaubt. Darüber könnte man dann evtl. verhandeln. Und: wieviel Arbeitsstunden sollten das dann sein als Ausgleich? Bitte mal nachrechnen! Also: was kommt dann besser? Ackern oder in Raten abstottern?


wolle59
beantwortet von wolle59 am 15. Februar 2009 00:42
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Das geht auf Antrag auch.


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 15. Februar 2009 00:44
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Ist möglich, kommt aber auf den Richter an.....


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 15. Februar 2009 00:44
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Ist möglich, kommt aber auf den Richter an.....



wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 15. Februar 2009 00:45
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Soöange er im Owi Bereich ist, schwierig. er muss gegen den Bussgeldbescheid Widerspruch einlegen. Dann kommt es zur Verhandlung udn da kann dann soetwas gemacht werden.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 15. Februar 2009 00:52
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Es kann - wenn es vor den Richter kommt NOCH viel Teuerer werden!!!! Blechen - ...


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 15. Februar 2009 01:39
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also ich wurde mit 77 nach abzug geblitz in einer 70 zone, vorher schild 100 ca. 75-100 meter, und war viel zu schnell ;)

erstes schreiben führerscheinentzug....nach mehreren schreiben vom anwalt 3 monate fahrverbot, dann gerichtsurteil 1 jahr später:

doppelte strafe und ein monat mein anwalt hat es zum glück so mit dem richter vereinbart, denn ich brauche den aus beruflichen gründen, ist 3 jahre her fast seit der verhandlung.

und den beitrag wirst glaube ich nicht umwandeln können aber ruf halt mal beim gericht an, also direkt vor ort sind die knallhart in der verhandlung


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