Sozialhilfe/Hartz IV
Kann man sich eigentlich aussuchen, ob man Hartz IV oder Sozialhilfe beantragt. Oder geht Hartz IV (AlgII) vor?
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Kann man sich eigentlich aussuchen, ob man Hartz IV oder Sozialhilfe beantragt. Oder geht Hartz IV (AlgII) vor?
Nein.
Das sind zwei unterschiedliche Leistungen für ein vollkommen unterschiedliches Klientel.
Alg2 kannst du beziehen, wenn du erwerbsfähig bist und die Grenze zur Altersrente noch nicht erreicht hast (weitere Anspruchsvoraussetzungen außen vor)
Sozialhilfe kannst du bekommen, wenn du voll erwerbsgemindert bist oder Altersrentner.
Gibt noch einige besondere Fallkonstellationen, aber im Grundsatz ist das der Haupt-Unterschied.
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Ab Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform wurden Arbeitslosengeld2 und Sozialhilfe zusammengelegt, es gibt keinen Unterschied mehr, sie werden von einem Amt verteilt und gelten für beide Empfängergruppen. Gleichzeitig bedeutet es für Sozialhilfeempfänger etwas mehr Geld zu bekommen und für ALG2-Empfänger etwas weniger als vor der Reform.
Kommentar von derdorfbengelderdorfbengel 25.06.2012Jeder Satz ist falsch.
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Es ist für jeden durch das Gesetz eindeutig festgelegt, wer welche Leistung bekommen soll. Es gibt keinen generellen Vorrang der einen vor der anderen, da sie eben sich gegenseitig ausschliessende Personengruppen im Visier haben.
Kommentar von SebastianGrashoSebastianGrasho 26.06.2012Naja, so gesehen gibt es dann ja doch in irgendeiner Form Vorrang. Denn wenn, jemand vorruebergehen krank geschrieben wird, also jetzt laenger als wie 6 Monate, dann muss dieser jemand zum Sozialamt gehen.
Kommentar von derdorfbengelderdorfbengel 26.06.2012Nein, gibt es nicht. Wenn Du ein halbes Jahr lang krank und arbeitsunfähig bist, dann solll ein Prüfverfahren eingeleitet werden, ob Du erwerbsunfähig bist. Erwerbsunfähigkeit heisst sozusagen: nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer, arbeitsunfähig.
Und für erwerbsunfähige Personen ist eben vom Grundsatz her die Grundsicherung für Erwerbsunfähige nach SGB XII zuständig. Damit gehörst Du also dann einem anderen Personenkreis an, und fällst eindeutig und nur unter das SGB XII und ebenso eindeutig und gar nicht mehr unter SGB II. Also nix mit Vorrang.
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Das ist das Gleiche.
Kommentar von SebastianGrashoSebastianGrasho 06.06.2012Nich wirklich.
Kommentar von MamamaussMamamauss 06.06.2012Hartz IV bezeichnet einen Schritt des Hartz-Paketes. Alg II gehoert dazu, im Volksmund wird Alg II haeufig als Hartz IV bezeichnet. Sozialhilfe hiess das frueher.
Kommentar von derdorfbengelderdorfbengel 06.06.2012Nein. Das ist eben falsch. Im ALGII finden sich heute Menschen, die nach vorherigem Recht in der SH oder der Alhi gewesen wären. Und es gibt auch immer noch SH.
Du solltest weniger ehrfürchtig Politikerreden lauschen, als Gesetze studieren.
Sso isses, in aller K u W.
Einen bedeutenden Unterschied gibt es noch: Die Anrechnung von Einkommen. Bei HartzIV gibt es vom bereinigten Einkommen noch eine stattliche Freigrenze. Diese gibt es in der Grundsicherung nicht. Da wird vom ersten bereinigten Euro Einkommen 70 % als Einkommen auf die Hilfe angerechnet. 30 % bleiben nur frei.
Gibt im Detail bei den Anrechnungsvorschriften einen ganzen Haufen Unterschiede; auch in der Beurteilung einer BG usw..
Es ist sogar noch anders. Was Du nur im Vorbeigehen als "bereinigt" abhakst, hat es in sich: es werden zuerst alle möglichen mit der Arbeit verbundenen Kosten abgezogen, und erst dann auf das Verbleibende, also den "Gewinn", der Freibetrag von 30 Prozent angewendet. Beim SGBII ist das alles mit den zwei Freibeträgen von 70 und 30 Euro abgegolten.
Es gibt aber noch viel, viel mehr Unterschiede.